Rechte von Auszubildenen:
Ausbildungspflicht: Recht auf vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungsziel erfordelich sind.
Ausbildungsmittel: Recht auf kostenlose Materiallien zu erhalten die für die Ausbildung nötig sind.
Fürsorgepflicht:Recht auf vermeidung sittliche und körperliche Schäden; Anmeldung zur Sozial-und Unfallversicherung.
Freistellungspflicht: Recht auf Freistellung zur Berufschule.
Anmeldepflicht zu Prüfungen: Recht auf rechtzeitige anmeldung zur Prüfung.
Urlaubspflicht: Recht auf Urlaub
bis 16 30 Werktage
bis 17 27 Werktage
bis 18 25 Werktage
Vergütungspflicht: Recht auf zahlung des Arbeitsgelts muss spätestens am letzten Werktag des Monats erfolgen.
Pflicht zur Entgeltfortzahlung: Recht an gesetzlichen Feiertagen und im unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen.
Pflicht zur Astellung eines Zeugnisses
Pflichten von Auszubildenen:
Befolgungspflicht: Pflicht auf weisungen des Ausbildenen im Rahmen der Berufsausbildung sorgfältig zu befolgen.
Berufschulpflicht:
Lernpflicht: Pflicht auf bemühung von lernen, um die Prüfungen zu schaffen.
Ausbildungsnachweispflicht: Pflicht zur führung eines wöchentlichen Berichtsheft.
Schweigepflicht: Pflicht zur verschwiegenheit von Geschäftsgeheimnissen.
Haftpflicht: Pflicht bei verursachten Schaden an Maschinen zu haften.
Pflichten des Auszubildenen. Rechte des Auszubildenen
=Rechte des Ausbildenen = Pflichten des Ausbildenen
Mindestinhalte eines Berufsausbildungsvertrags:
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