Hauptleistungspflichten sind:
die Prägung eines Vertrags und der eigentliche Sinn des Vertrags
Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) dh wird um der anderen Willen eingegangen handelt es sich um einen sog gegenseitigen oder synallagmatischen Vertrag
Nebenleistungspflichten sind:
sind zwar selbstständig einklagbar aber nur die HLP unterstützen sollen
Besonders betont werden durch 241 abs 2 BGB die Schutzpflichten der Parteien untereinander die sie zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten
Schutzpflichten sind nicht selbstständig einklagbar ihre Verletzukg kann aber Schadensersatzansprüche auslösen oder ein Rücktrittsrecht begründen
Pflicht zur Leistungsbewirkung
richtige Leistung 243 BGB
am richtigen Ort 269 BGB
zur richtigen Zeit 271 BGB
Art und Weise der Leistung
Gattungsschuld: Vorratsschuld 243 abs 1,2 BGB
Stückschuld: Gattungsschuld wird zur Stückschuld 243 abs 2 BGB
Nach 266 BGB muss geschuldete Leistung vollständig bei Fälligkeit erbracht werden sonst unzulässig, ausser vereinbart
Leistung kann auch durch 3. erbracht werden 267 BGB
Leistungszeit und Erfüllungsort
gem. 271 BGB wenn nicht anders vereinbart vom Schuldner sofort zu bewirken. G kann die Leistung sofort verlangen (Fälligkeit/Erfüllbarkeit)
Ort an denen die Leistung erbracht wird
Erfolgsort: an dem der rechtsgeschäftliche Erfolg eintritt
Erfüllungs - und Erfolgsort
Holschuld 269 1,2 BGB : Erfüllungs und Erfolgsort sind am Wohnsitz des Schuldners
Bringschuld 269 3 BGB: Erfüllungs und Erfolgsort am Wohnsitz des G
Schickschuld 269 BGB: S muss G die Leistung durch Spediteur liefern lassen, Leistungsort ist Wohnsitz des S. Mit überhabe der Sache an eine sorgfältig ausgewählte Transportperson hat S alles erforderliche getan damit Gefahr für Untergang und Verschlechterung auf den G übergeht
Wie erlöschen Forderungen aus dem Vertrag?
erlöschen durch Leistung 362 BGB
Annahme an Erfüllungsstatt 364 BGB
Leistung erfüllungshalber
Aufrechnung 387 ff BGB
Erlass 397 BGB
Hinterlegung 372 BGB
Sonstige: Aufhebungsvertrah, Kündigung
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