Definition Privatrecht
Das Privatrecht legt fest, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben.
Allgemeines Privatrecht
Das allgemeine Privatrecht ist das bürgerliche Recht und gilt als Grundlage für alle Personen und für alle Rechtsverhältnisse.
Spezielle Privatrechte
Für bestimmte Personen oder für bestimmte Rechtsverhältnisse gibt es spezielle Privatrechte. Z.B. Handelsrecht für Kaufleute oder Arbeitsrecht für Arbeitsverhältnisse.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis der Bürger*innen zum Staat und alles was die staatliche Verwaltung betrifft. Das sind z.B. die Staßenverkehrsordnung oder das Steuerrecht. Dazu gehört auch das Strafrecht mit seinen Strafgesetzen.
Materielles Recht
Das materielle Recht umfasst zunächst all diejenigen Rechtsnormen, die Regeln über Inhalt und Voraussetzungen von Rechtsverhältnissen enthalten. Z.B.
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
HGB (Handelsgesetzbuch)
StGB (Strafgesetzbuch)
Formelles Recht (Prozessrecht/Verfahrensrecht)
Das formelle Recht regelt die Durchsetzung des materiellen Rechts vor den staatlichen Gerichten und die Organisationen dieser Gerichte. Z.B.
ZPO (Zivilprozessordnung)
VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)
StPO (Strafprozessordnung)
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