Niederlassungsrecht: Was ist im Niederlassungsrecht enthalten? (3)
Zulassung (Abgrenzung zur Approbation) &
Sozialrecht (SGB V)
Versorgungsformen & Kooperationsrecht
Privattherapeutische Versorgung / nichtärztliche Tätigkeiten
Zulassung Folie 123, Text relevant?
„Hat der Zulassungsausschuss in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, nach Absatz 3a einem Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens entsprochen, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz in den für ihre amtlichen Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern unverzüglich auszuschreiben und eine Liste der eingehenden Bewerbungen zu erstellen. Satz 1 gilt auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung oder bei der Festlegung zusätzlicher Zulassungsmöglichkeiten nach Absatz 2 Satz 4. Dem Zulassungsausschuß sowie dem Vertragsarzt oder seinen Erben ist eine Liste der eingehenden Bewerbungen zur Verfügung zu stellen. Unter mehreren Bewerbern, die die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger des bisherigen Vertragsarztes fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuß den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen.
Zulassung Ärzte: Was ist bei der Auswahl der ärztlichen Bewerber grob zu berücksichtigen, welche Kriterien?
Wo ist das geregelt?
– Nach Ärzte-ZV im Rahmen des SGB V
– Wird approbierten Berufsträgern auf Antrag erteilt
• Wenn das Bedarfsplanungsgebiet nicht gesperrt ist
Bei der Auswahl der Bewerber sind folgende Kriterien zu berücksichtigen
1. die berufliche Eignung,
2. das Approbationsalter,
3. die Dauer der ärztlichen Tätigkeit,
4. eine mindestens fünf Jahre dauernde vertragsärztliche Tätigkeit in einem Gebiet, in dem der Landesausschuss nach § 100 Absatz 1 das Bestehen von Unterversorgung festgestellt hat,
5. ob der Bewerber Ehegatte, Lebenspartner oder ein Kind des bisherigen Vertragsarztes ist,
6. ob der Bewerber ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde,
7. ob der Bewerber bereit ist, besondere Versorgungsbedürfnisse, die in der Ausschreibung der Kassenärztlichen Vereinigung definiert worden sind, zu erfüllen,
8. Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung,
9. bei medizinischen Versorgungszentren die Ergänzung des besonderen Versorgungsangebots; dies gilt entsprechend für Vertragsärzte und Berufsausübungsgemeinschaften mit einem besonderen Versorgungsangebot.“
Was erlaubt die Zulassung?
Wie sieht das Behandlungsdreieck zwischen Behandler, Patient und Versichertem aus?
Wo werden die Aufgaben eines niedergelassenen Arztes/ Therapeuten geregelt?
Was bedeutet “Risiko Underperformance”?
Aufgaben des niedergelassenen Arztes / Therapeuten
– §73SGBV
– Ärzte-ZV
Risiko Underperformance = Entzug der Zulassung – Pflicht zur Sprechstundenzeit einhalten
– Pflicht zur Weiterbildung einhalten
– „Wohnzimmerpraxis“
– Anhaltende Pflichtverstöße führen zu
• Honorarkürzung
• Und final zum teilweisen oder vollständigen Zulassungsentzug
Was ist das Problem einer entzogenen Entlassung?
– Problem: Entzogene Zulassung kann Neuzulassung hindern (Unzuverlässigkeit); ggf. vorher taktischer Verzicht angezeigt
Welche Formen von Praxen und ihren Trägern kennst du/ gibt es?
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