Bilanz (Statement of financial positions)
laut IAS 1 lediglich Mindestgliederungsposten vorgegeben
Anordnung der Mindestgliederungsposten grundsätzliche dem Bilanzersteller überlassen
Gesamtergebnisrechnung (Statement of comprehensive Income as at the end of the period)
GuV bildet mit Aufwendungen und Erträgen primär nachhaltige/ widerkehrende Erfolgskomponenten ab
Zahlreiche Erfolgskomponenten,d ie nur mittelbar mit der Unternehmenstätigkeit zu tun haben
Ergebniskonzeption der IRFS erlaubt auch eine Darstellung nicht nachhaltiger Ergebnisbestandteile
Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of changes in equity)
gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses
Grundsätzlich gibt es folgende Struktur:
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Angesammelte Gewinnrücklagen
Komponenten des Other Comprehensive income (OCI)
Eigene Aktien
Kapitalflussrechnung (Statement of cash flows)
ein obligatorischer Teil der financial statements
Cash flows operating activities (Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit)
Cash flows from investing activities (Cashflows aus der Investitionstätigkeit)
Cash flows from financing activities (Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
Anhang (Notes)
wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sonstige Erläuterungen
Bereitstellung von Informationen zu Erstellungsgrundlagen
Aufnahme sämtlicher Informationen,die von einzelnen IFRS verlangt werden
Aufnahme zusätzlicher Informationen, für das Verständnis anderer Bestandteile des Jahresabschlusses
Segmentberichterstattung (Operating Segments)
betrifft Unternehmen, deren Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden
Information zur Entwicklung in den unterschiedlichen Geschäftsbereichen und/ oder regionalen Tätigkeitsgebieten
Indentitätsprinzip
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
Going-Concern-Prinzip
bei bilanzieller Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
Sofern keine tatsächlichen/ rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen
Prinzip der Einzelbewertung
Vermögensgegenstände und Schulden müssen einzeln bewertet werden
Gibt Ausnahmen: Sammel- oder Gruppenbewertung, Bildung von Bewertungseinheiten
Vorsichtsprinzip
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden
Realisationsprinzip
Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn der Umsatzprozess realisiert wurde
Imparitätsprinzip
unrealisierte Verluste sind bereits in der Bewertung zu berücksichtigen
Niederstwertprinzip
von 2 möglichen Wertansätzen muss/ darf der niedrigere angesetzt werden (z. B. Anschaffungskosten / Marktpreis eines Vermögensgegenstandes)
Höchstwertprinzip
Umkehrung des Niederstwertprinzip für Bewertung von Verbindlichkeiten
Periodisierungsprinzip
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zahlung einzubeziehen
Hieraus resultiert die Rechnungsabgrenzung nach § 250 HGB
Stetigkeitsprinzip
die auf vorherigen Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden müssen beibehalten werden
Sicherstellung, dass die Jahresachlüsse aufeinanderfolgender Jahre miteinander vergleichbar sind
Grundsatz der Vollständigkeit
geregelt in §246 ABS. 1 HGB
Jahresabschluss muss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge erhalten
Soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist
Klausel gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, Bilanzierungsverbote auszusprechen und Bilanzierungswahlrechte einzuräumen
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