Stille Reserven
entstehen i.d.R. durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung der Passiva
Bildung stiller Reserven lässt den Gewinn und das Eigenkapital geringer erscheinen
Eigenkapitalquote
Gliederungszahl; ergibt sich als Quozient aus einer Teilgröße im Verhältnis zu einer Gesamtgröße
Eigenkapitalquote = Eigenkapital : Gesamtkapital
Indentitätsprinzip
Wertansätze der Eröffunngsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
Going-Concern-Prinzip
bei bilanzieller Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen
Sofern keine tatsächlichen/ rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen
Prinzip der Einzelbewertung
Vermögensgegenstände und Schulden müssen einzeln bewertet werden
Gibt Ausnahmen: Sammel- oder Gruppenbewertung, Bildung von Beweertungseinheiten
Vorsichtsprinzip
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, müssen berücksichtigt werden
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