Arten
Schuldnerverzug 280 Abs 1,2, 286 BGB.
Gläubigerverzug 293 BGB = Annahmeverzug
Schuldnerverzug - Voraussetzungen
Durchsetzbar, insbesondere fälliger Anspruch des Gläubigers
In-Verzug-Setzen des Schuldner
Mahnung 286 Abs 1 S1 BGB
Entbehrlichkeit der Mahnung 286 Abs 2 BGB
Kalendermässige Bestimmung
Anknüpfung an ein Ereignis
Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung
Besondere Gründe
Nichtleistung trotz Möglichkeit
Vertreten- Müssen des Schuldners 286 abs 4 BGB
Schuldnerverzug - Rechtsfolgen
Ersatz des Verzögerungsschadens 280 Abs 1,2,286 BGB
Ersatz des Nichterfüllungsschadens oder Aufwendungsersatz (284) nach Fristsetzung -> Schadensersatz statt Leistung verlangen
Rücktritt idr nach Fristsetzung 323 BGB
Verzinsung einer Geldschuld 288 BGB
Verschärfung der Haftung des Schuldners 287 BGB
Gläubigerverzug - Voraussetzungen
Ordnungsgemäßes Anbieten der Leistng durch den Schuldner
Tatsächliches Abgebot 294 BGB
Wörtliches angebot 295 BGB
Entbehrliches Angebot 296 BGB (zb bei termingerechter Mitwirkungshadlung d Gläubigers)
Leistungsvermögen des Schuldners
Nichtsannahme der ordnungsgemäss angebotenen Leidtung
Gläubigerverzug - Rechtsfolgen
ersatz des Verzögerungsschadens 280 abs 1,2,286 BGB
Haftungserleichterung des S wenn Sache während des Verzugs ungergejt oder s verschlechtert 300 abs 1 BGB
Übergang der Leistungsgefahr 300 Abs 2
Übergang der Preisgefahr 326 abs 2 BGB
Aussetzung der zinspflicht bei Geldschuld 301
Nur herausgabe tatsälich gezogener Nutzungen 302
Ersatz von Mehraufwendungrn sowohl gür erfolgloses Angebot als auch für Erhaltung der Sache während des Verzugs 304
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