Versicherungspflicht nach §2 Abs 1 Nr. 1 KVLG 1989- Prüfschema
1. Landwirtschaftlicher Unternehmer
1.1 Landwirtschaftlicher Betrieb
1.2 Unternehmereigenschaft
2. Kein Versicherungsausschluss nach §2 Abs. 4a KVLG 1989
Selbständige Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
Oder
Hauptberuflichkeit i.S.d. §2 Abs. 4a KVLG 1989
3. Subsumtion
1.1 Landwirtschaftlicher BetrieB
Bodenbewirtschaftung
planmäßige
Ausnutzung des Grund- und Bodens zur Aufzucht von Bodengewächsen,
im Zusammenhang mit Arbeit
Mindestgröße §1 Abs. 5 ALG i.V.m. Mindestgrößenbeschluss der landwirtschaftlichen Alterskasse
§2 III S.1 KVLG 1989
§2 III S.2 KVLG 1989
Tätigkeit jede dem landwirtschaftlichen Unternehmer dienende und regelmäßig ausgeübte Tätigkeit
Selbständig wer das Unternehmensrisiko und alle Vor- und Nachteile direkt trägt
Tätigkeit regelmäßig ausgeübt im landwirtschaftlichen Betrieb
Hauptberuflichkeit immer: bei einer Tätigkeit
bei mehreren Tätigkeiten: Vergleich von zeitlichen Aufwand und Höhe des Einkünfte
Selbständige Arbeit §18 EStG
Gewerbebetrieb §15 II EStG
Tätigkeit jede dem außerlandwirtschaftlichen Unternehmen dienende und regelmäßig ausgeübte Tätigkeit
Freiberufler §18 I Nr. 1 EStG
oder sonstige Art §18 I Nr.2 -4
Jede sonstige selbständige Tätigkeit
Gewinnerzielungsabsicht
Nachhaltige Betätigung
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Vorliegen des Einkommenssteuerbescheides der Gewinne aus selbständiger Arbeit und/ oder Gewerbebetrieb ausweist
Bejahung von selbständiger Tätigkeit
Kein Einkommenssteuerbescheid, der Gewinne aus selbstständiger Arbeit und/ oder Gewerbebetrieb Ausweis
Prüfung
Gewerbebetrieb
Vorliegen §15 EStG
Gewinn §§4 ff EStG
Sonderfälle eines Gewerbebetriebs
Photovoltaikanlagen
Biogasanlagen
Kein Gewerbebetrieb = Reiner Stromeigenverbrauch
Gewerbebetrieb= Stromeinspeisung ins öffentliche Stromnetz gegen Vergütung
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