Pfaff
Nenne Beispiele für Regelungen (nach rechtlicher Wertigkeit geordnet)
Gesetze -> Arbeitsschutzgesetz
Verordnungen -> Arbeitsstättenverordnung
Richtlinien (zu Verordnungen) -> Arbeitsstättenrichtlinie
Unfallverhütungsvorschriften -> DGUV Regel 115-002
Berufsgenossenschafts-Regeln
Berufsgenossenschaftliche Informationen
Normen, Bestimmungen, Regeln
Wie ist “Veranstaltung” definiert?
= ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt
—> an einem bestimmten Ort = Versammlungsstätte!
Wie ist Versammlungsstätte definiert?
= bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer und unterhaltender Art bestimmt sind, sowie Schank-und Speisewirtschaften.
Hierzu gehören auch Aulen, Foyers, Vortrags-und Hörsäle sowie Studios.
Für welche Orte gilt die Versammlungsstättenverordnung VStättVO (BW)?
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (können, die theoretische Anzahl ist maßgeblich)oder Versammlungsräume, die insgesamt mehr als 200 Besucherfassen (mit gemeinsamen Fluchtweg).
Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fasst.
Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen.
Ist die VStättVO anzuwenden?
Theatervorführung in der Schulaula
Ausstellung in einem Museum
Vorführung in einem Museum
Sportunterricht in der Turnhalle
Sportvorführung in der Turnhalle
Schulbetrieb (z.B. Zeugnisausgabe) Schulaula
- die VStättVO ist anzuwenden!
- die VStättVO ist nicht anzuwenden
Wann ist die VStättVO (BW) nicht anzuwenden?
▪ bei Räumen, die dem Gottesdienst gewidmet sind.
▪ Unterrichtsräumen in allgemein-und berufsbildenden Schulen.
▪ Ausstellungsräumen in Museen
▪ Fliegenden Bauten (Achterbahnen, Zelte, Tribünen, Buden, etc.)
Aber: Werden in den o.g. Räumen andere Veranstaltungen durchgeführt, so liegt eine Nutzungsänderungvor, für die unter anderen ggf. auch die VStättVOanzuwenden ist.
Wer ist für die Einhaltung der VStättVO verantwortlich?
▪ Vorschriften lassen sich nur über natürliche Personen umsetzen und durchsetzen.
▪ Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen lassen sich nur über natürliche Personen ahnden.
▪ Nach §38 (1) ist der Betreiberfür die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften allein verantwortlich. Nicht der Eigentümer und nicht der Veranstalter.
Wer ist Betreiber?
▪ Betreiber ist, wer „Inhaber der Gewalt über Liegenschaft und Gebäude“ ist.
▪ Ist der Betreiber keine natürliche Person, so muss er sich zwingend vertreten lassen.
▪ Diese natürliche Person ist für die Einhaltung der VStättVO verantwortlich.
Die Betreiberin oder der Betreiber kann die Verpflichtungendurch schriftliche Vereinbarung auf die Veranstalterin oder den Veranstalter übertragen. Diese Person oder die von dieser mit der Leitung der Veranstaltung Beauftragten müssen mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut sein. Die Verantwortungder Betreiberin oder des Betreibersbleibt unberührt.
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?
= die Verpflichtung, dass derjenige, der der Öffentlichkeit Räumlichkeiten, Messestände, Wege, Treppen usw. eröffnet, Vorkehrungen treffen muss, um daraus erwachsende Gefahren im Rahmen des Zumutbaren abzuwenden.
▪ Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass ein gefahrloses Betreten, der Aufenthalt und das Verlassen der Veranstaltungsstätte gewährleistet ist, die Veranstaltung die zulässigen Lärmpegel nicht überschreitet, die Rettungswege frei begehbar sind, die Sicherheitsbeleuchtung brennt, nur die zulässige Besuchermenge anwesend ist, ein Sicherheitskonzept vorliegt usw...
Was besagt die Schadensersatzpflicht?
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtungtrifft denjenigen,welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Wer ist für die Veranstaltungstechnik verantwortlich?
Verantwortlich für die Veranstaltungstechnik im Bereich VstättVO sind technische Fachkräfte
(Unterschiedliche Qualifikation und geprüfte Abschlüsse nach Landesrecht)
Technische Fachkräfte sind mit den technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut und gewährleisten:
Sicherheit, Funktion und Brandschutz
• Bühnentechnik
• Studiotechnik
• Beleuchtungstechnik
• Sonstige technische Einrichtungen
Was beinhaltet I bis III der DUGV Regel 115-002 Unfallverhütungsvorschrift?
I Geltungsbereich: Veranstaltungsstätten (für bühnentechnischen und darstellerischen Bereich), Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie (für produktionstechnischen und darstellerischen Bereich)
Gilt nicht für Filmtheater ohne Szenenfläche, Schausteller- und Zirkusunternehmen
II Begriffsbestimmungen:
-> Veranstaltungsstätten sind alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtung und Geräte.
-> Beispiele für Veranstaltungs- und Produktionsstätten: Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Studios (Film, Fernsehen, Hörfunk), Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen und bei Außenaufnahmen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Bars und Diskotheken…
-> Sicherheitstechnische Einrichtungen (dienen der Abwehr unmittelbarer Gefahren): Ersatzstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung, Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Gefahrenmeldeanlagen, Rauchabzugseinrichtungen, Schutzvorhänge
-> Maschinentechnische Einrichtungen: Beleuchtungsbrücken, Beleuchtungs- und Oberlichtzüge, Beleuchtungstürme, Bildwände (hand- und kraftbetrieben), Bühnenpodien und Versenkeinrichtungen, Bühnenwagen, Dekorationszüge, Drehbühnen und -scheiben, Flugwerke (Flugeinrichtungen), Horizontalanlagen, hydraulische und pneumatische Versorgungsanlagen, Kamerakrane, Leuchtenhänger, Punktzüge, Stative, Saalpodien, elektrische Anlagen, Rigg, Kamerakran, Roboter
III Bau und Ausrüstung:
-> Standsicherheit und Tragfähigkeit von Flächen und Podesten
-> Sichere Begehbarkeit von Flächen Versenkeinrichtungen, Bühnenboden
-> Absturzsicherung bei Flächen ab 1 Meter Höhe Geländer notwendig (min. 1m) Auffangeinrichtungen, Kennzeichnung der Absturzkante (ab 12m Höhe 1,1 m Geländer)
-> Schutz gegen herabfallende Gegenstände (auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen) müssen mit Schutzmaßnahmen getroffen sein (z.B. Sicherungsseil mit Dämpfungselement)
Aus welchen Teilen setzt sich ein Sicherheitskonzept zusammen?
Normalfall: Ablauf- und Arbeitspläne, Arbeitsplatzbeschreibungen, Künstlerische und techn. Organisation, Verantwortungsdelegation, Zuständigkeiten, usw.
Havarieplan bei betrieblichen Störungen: von Strom, Ton, Licht, Video, PCs, Organisation, Infrastruktur, Catering, Künstler tritt nicht auf, Wetterverschlechterung
Sicherheitskonzept zum Schutz von Besuchern, Mitwirkenden, Beschäftigten sowie zum Schutz von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen: Evakuierungspläne, Rettungspläne, Einsatzpläne, Koordinationspläne, Rettungs- und Flugwege, Bestuhlungspläne, Brandschutzmaßnahmen, Ersthelfer, Ordnungskräfte, Notstrom …
Wodurch kann sich bei einer Veranstlatung eine Gefährdung ergeben?
- Die Betriebsform, die technische Ausstattung und Einrichtung der Veranstaltungsstätte
- Die Art der Veranstaltung und dessen Programminhalt
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von veranstaltungstechnischem Equipment und Effekten
- Gestaltung von Arbeits- und Produktionsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken
- Zu knapp bemessene Vorbereitungszeiten, Überforderung durch zu lange Arbeitszeiten, zu hohe Anforderung an Konzentration und Aufmerksamkeit
- Die spezifische Art des Publikums
- Die unzureichende Qualifikation der Verantwortlichen, Hilfs- und Ordnungskräfte für den speziellen Veranstaltungstyp
- Die Fehleinschätzung von Gefahrensituationen
=> Ziel ist Prävention!
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
- Als Erstbeurteilung
- Nach Änderung des Standes der Technik
- Bei jeder Änderung im Betrieb
- Nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinahe-Unfällen, Berufskrankheiten…
- Vor jeder Medienproduktion mit gefährlichen und problematischen Abläufen
- Bei Neuanschaffung (Maschinen, Geräten, …)
Nennen Sie Beispiele für potentielle Gefahren bei Veranstaltungen?
- Lautstärke
- Gefahren durch Laser/Pyrotechnik
- Brandgefahr durch Deko, Kabel, Scheinwerfer, offenes Feuer, …
- Gedränge, Unfälle, Massenpanik -> Unkontrolliertes Verhalten der Besucher
- Gefahren durch artistische Vorführungen
- Zu viel Publikum in der Veranstaltungsstätte
- Fehler im Aufbau, Einrichtung und der Konstruktion
- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Schwerbehinderte, betagte Zielgruppe
- Bombendrohung, Selbstkommando
- Zugestellte Rettungs- und Fluchtwege, Hindernisse, Engpässe, zu lange Wege
- Fehlendes Leitsystem, unzureichende Wegführung, Orientierungsproblematik
- Dunkelheit, Strom- und Lichtausfall
- Naturkatastrophen
- Herabfallen von Equipment
Definieren Sie das Wort Risiko
= das Produkt aus Wahrscheinlichkeit und Schwere eines (möglichen) Ereignisses.
Was ist die Voraussetzung für Brandentstehung? Nennen Sie Beispiele für Gefahrensymbole und Zündquellen
Voraussetzungen für Brandentstehung:
-> Sauerstoff
-> Brennbarer Stoff
-> Zündquelle/Wärme
Gefahrensymbole:
E = Explosionsgefahr
F+ = Hochentzündlich
F = Leichtentzündlich
O = Brandfördernd
Brandentstehung – Zündquellen bei Produktionen
Rauchen/offenes Feuer, Pyrotechnik, Schweißarbeiten/Trennarbeiten, Wärmestrahlung von Scheinwerfern/Leuchten, Defekte elektrische Anlagen/Betriebsmittel/Requisiten, Flammen/Kamine/feuergefährliche Effekte
-> Brandschutzwissen kann Leben retten, Beginn der Löscharbeiten durch FW nach ca. 23-27 Minuten
Welche Brandschutzmaßnahmen kennen Sie?
1. Feuerlöscher - das erste Mittel zur Brandbekämpfung
Wo: Pfeilrichtung folgen um Feuerlöscher/Feuerlöscheinrichtung zu erreichen- Zeichen direkt über Feuerlöscher/Feuerlöscheinrichtung
Achtung: Richtiges Löschmittel bei der Brandbekämpfung wählen!
Brennbare Stoffe unterteilt in Brandklassen A-F, nicht jedes Löschmittel ist für jede Brandklasse geeignet – Explosionsgefahr!
2. Fluchtweg - und Rettungsplan kennen!
Fluchtweg sind Wege, die selbständig begangen werden können
Rettungsweg ist der jeweils günstigste Zugang für die Einsatzkräfte, der für Brandbekämpfung, Rettung oder Verletztenbergung stets freigehalten werden muss -> Wege haben Mindesbreite
-> immer mit Rettungswegen am Arbeitsplatz vertraut machen, Kennzeichnung beachten, Fluchttüren/Notausgänge nicht abschließen, Wege/Notausgänge immer freihalten, Brandschutztüren nicht feststellen,
-> im Notfall die vereinbarte Sammelstelle aufsuchen
3. Brandschutztüren
4. Alarmknopf
5. Rauchabzug, Lüftungsklappen
Was ist das erste Mittel zur Brandbekämpfung?
Feuerlöscher
Welche Gefahren bestehen durch Strom (mit zugehörigen Stromstärken)
0,5 – 2 mA: bei Berührung Kribbeln im Finger („Ameisenlaufen“)
- 15 mA: beginnende Muskelverkrampfungen und Atemschwierigkeiten, Loslassen noch möglich
- 30 mA: Herzrhythmussteuerung bereits gestört, Herz arbeitet unregelmäßig/kann aussetzen, Muskeln verkrampfen stärker, Loslassen teils nicht mehr möglich, bei 5% Herzkammerflimmern
- 50 mA: Bewusstlosigkeit, bei 50% Herzkammerflimmern + Saustoffmangel
- 80 mA: lebensgefährlich. Saustoffmangel und folglich Kreislaufprobleme.Über 130 mA Herzstillstand/schwere Verbrennungen
Welche Schutzmaßnahmen gegen Stromschläge kennen Sie?
FI-Schutzschalter
Bei Anschluss an unbekanntes und ungeprüftes Netz -> Einsatz von RCD (FI-Schutzschalter)
Erklärung: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind Schutzeinrichtungen für den Schutz durch automatisch Abschaltung. Sie trennen die angeschlossenen Stromkreise vom Netz, wenn über geerdete, nicht zum Betriebsstromkreis gehörende leitfähige Anlagenteile oder über den menschlichen Körper ein Fehlerstrom (Differenzstrom) fließt, der den Ansprechwert (Bemessungsdifferenzstrom) der RCD übersteigt. Trennt also bei Überschreiten eines bestimmten Differenzstroms, (meist 30 mA), den überwachten Stromkreis allpolig, das heißt alle Leiter bis auf den Schutzleiter, vom restlichen Netz.
Max. Abschaltzeit: ca. 20 – 30 ms
Was bedeutet RCD sinngemäß?
Residual Current operated protective Device
= Reststromschutzgerät
Nenne je eine wichtige Schrift der Berufsgenossenschaft und des Baurechts.
BG: DGUV 115-002
Baurecht: VStättVO
Was ist beim Aufbauen von Podesten zu beachten?
Podeste sicher aufbauen:
• Tragfähigkeit
• Auseinandergleiten
• Standsicherheit
• Begehbarkeit von Flächen
•Absturzsicherung
-> bei Flächen ab 1 Meter Höhe Geländer notwendig (min. 1m)
Auffangeinrichtungen, Kennzeichnung der Absturzkante bei Flächen ab 12 Meter Höhe Geländer notwendig (min. 1,1m)
Cuntz
Nennen Sie die wichtigsten gesetzlichen Sozialversicherungen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge:
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung (für Angestellte/für Arbeiter)
Krankenversicherung
Arbeitgeberbeiträge:
Unfallversicherung
Welche Arten des Versicherungsfalls gemäß SGB VII gibt es?
Unfall = im Zusammenhang mit Betriebstätigkeit einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten
Wegeunfall = auf dem direkten Hin- oder Rückweg
Berufskrankheit = die in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche aufgeführt werden
Wer ist Träger der Unfallversicherung?
Unfallversicherungsträger aus öffentlicher Hand
bundesweite Unfallkasse
nach Bundesländern gegliederte Kassen
Gewerbliche Berufsgenossenschaften (gegliedert nach Branchen):
BG Bauwirtschaft (BG Bau)
BG Holz und Metall (BGHM)
BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Verwaltungs-BG (VBG)
-> Arbeitnehmer hat Anspruch gegen VBG, Arbeitgeber hat Umlagepflicht an VBG.
Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung?
Prävention:
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wirksame erste Hilfe sicherstellen
Durch Betriebsbetreuung, DGUV Vorschrift 1, Qualifizierung, Magazin für Sicherheit und Gesundheit, Herstellerberatung, Prüfung technischer Arbeitsmittel, Gremienarbeit
Rehabilitation:
Beruflich, medizinisch, sozial
Durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Geldleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft
Entschädigung
Was sind die Voraussetzungen für die Unfallanerkennung durch die Unfallversicherung?
Versicherte Person
Versicherte Tätigkeit bei:
Unfall (inkl. psychischer Traumata),
Berufskrankheit,
Körperschaden,
Gesundheitsschaden
=> Kausalität muss gegeben sein!
Wie ist die Selbstverwaltung der VGB aufgebaut?
VBG – Gremien der Selbstverwaltung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
-> wählen Vertreterversammlung der Arbeitgeber- und der Versichertenseite (30 Arbeitnehmer / 30 Arbeitgeber)
-> Vertreterversammlung wählt Vorstand (je 8 Personen)
VV stellt Widerspruchsausschüsse und andere Ausschüsse der Vertreterversammlung
Vorstand der VV stellt/wählt Rentenausschüsse und andere Ausschüsse des Vorstandes
Wie erfolgt die Beitragsberechnung der Unfallversicherung?
(Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß)/1000
= Beitrag
-> Beitragsfuß: spiegelt die Aufwendungen der BG BAU wieder und ist der jährlich vom Vorstand festgesetzte Beitrag für 100 Euro Arbeitsentgelt in der Gefahrklasse 1,0
-> Beispiele Gefahrklassen:
Versicherungsunternehmen 0,41
Fernsehen, Hörfunk 0,46
Stuntmen, Stuntwomen 3,34
Zeitarbeit 6,52
Sportler (Fußball) 56,24
Wer ist pflichversichert?
Pflichtversichert:
Alle abhängig Beschäftigten
Ehrenamtlich Tätige
Rehabilitanden während der stationären Behandlung
Blutspendende
Personen, die wie Arbeitnehmer tätig werden
Bezahlte Sportlerinnen und Sportler
Zeuginnen und Zeugen vor Gericht
Auszubildende
Wer ist versicherungsfrei?
Versicherungsfreie Personen:
Unternehmer ohne freiwillige Versicherung, sofern diese nicht nach Satzung der BG pflichtversichert sind/ Vorstandsmitglieder / GmbH- Gesellschafter / Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung
Beamte
Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft, wenn diesen nach den Regeln der Gemeinschaft eine lebenslange Versorgung gewährleistet ist
Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker
Im Haushalt Tätige, sofern diese mit dem Haushaltsführenden verwandt oder verschwägert sind und unentgeltlich tätig sind
Wer ist freiwillig versichert?
Freiwillig versicherte Personen:
Unternehmer*innen
Im Unternehmen arbeitende Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen von Unternehmern
Kommandist*innen
Vorstandsmitglieder in AGs
Bürgerschaftlich Engagierte
Freelancer
GmbH-Gesellschaftler*innen (mit Mehrheits-/ oder Minderheitsbeteiligung)
In welche Bereiche ist der Arbeitsschutz eingeteilt?
Staatlicher Bereich (Bund/Länder):
-> Gesetze, Verordnungen, Regeln, Vorschriften
-> ArbSchG, Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Gewerbeschutz, staatl. Gewerbeärzte
Bereich d. Selbstverwaltung (Träger der GUV):
-> Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen, Grundsätze
-> SGBVII, gewerbliche BG, SVLFG, UV-Träger der öffentlichen Hand
Privater Bereich (e.V. und andere Gesellschaftsformen):
-> DIN-Normen, VDE-Bestimmungen
-> BGB, z.B. TÜV, DEKRA, DIN, VDE
Nennen Sie Beispiele für Gefährdungsfaktoren.
Mechanische Faktoren, Elektrische Faktoren, Thermische Faktoren, Klima, Beleuchtung, Farbe, Multifaktorielle Gefährdungen, Arbeiten in feuchten Milieu, Arbeiten in Über- und Unterdruck, Vibrationen, Schall, Strahlung, Brände, Explosionen, Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, Physische Belastungen/Arbeitsschwere, Menschen, Tiere
Cuntz:
Welche Schutzmaßnahmen gibt es und wie ist deren Reichweite?
S - Substitution: Gefahr beseitigen (Bekämpfung an der Quelle)
T - Technische Schutzmaßnahmen
O - Organisatorische Maßnahmen
P - Persönliche Schutzausrüstung + Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen
Reichweite: S > T > O > P
Arbeitsschutz in Betrieb: Wer trägt die Verantwortung?
Unternehmer: trägt die Verantwortung für alle betrieblichen Prozesse inklusive Arbeitsschutzes
-> grundsätzlich können alle Unternehmerpflichten an alle Mitarbeiter im Betrieb unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht übertragen werden.
betriebliche Vorgesetzte
Beauftragte in Spezialgebieten
-> Unterstützung durch:
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsräte
-> Arbeitsschutzausschuss
alle Beschäftigten
Wie erfolgt die Gefährungsbeurteilung?
Arbeitsbedingung hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutzes analysieren
Gefährdungen beurteilen und Risiko bewerten
Geeignete Maßnahmen ableiten
=> Ziel: Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
Wofür dient die Risiko-Matrix?
Risiko = Schadensausmaß/Schadensschwere
x Eintrittswahrscheinlichkeit
A – F: Schadensschwere/Ausmaßskala (Unfall mit Todesfolge – Unfall ohne Ausfallzeit, Verluste)
1 – 6: Eintrittswahrscheinlichkeit (ständig – sehr selten)
Michalski
Welche sind die wichtigsten Versicherungen bei einer Produktion?
• Produktionshaftpflicht: Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadensersatz Ansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit der Herstellung von Medienproduktionen ergeben können.
• Personen- und Sachausfall: Versichert sind Abbruch oder Unterbrechung der Produktion aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod einer oder mehrerer im Versicherungsvertrag genannten Personen. Die Versicherung übernimmt die Kosten beim zeitweisen oder dauerhaften Ausfall von im Versicherungsvertrag genannten Räumen, Requisiten, Aufnahmetechnik und sonstigen zur Produktion verwendeten Sachen.
• Materialschaden (Digital Schaden, Negativversicherung): Versicherungsschutz besteht für Bild-, Ton- und Datenträger während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transports, als fertige Bild-, Ton und Datenträgen
• Equipment/Requisiten-Versicherung: Versicherungen für das für die Produktion verwendete Equipment und für die verwendeten eigenen/gemieteten Requisiten
Was ist die Aufgabe eines/r Produktionsleiter*in?
Welche drei Bereiche muss der/die PL überschauen?
- Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche audiovisuellen Produktionsvorhaben in den Bereichen Kinofilm, Fernsehen, Industrie- und Werbefilm sowie Dokumentar- und Lehrfilm.
- PL führt ein Produktionsvorhaben in wirtschaftlicher und organisatorischer Verantwortung durch
- Zuständig für Arbeitsplanung und Produktionsdurchführung
- trifft alle Entscheidungen im Hinblick auf ein optimales Endprodukt unter Einhaltung ökonomischer, ökologischer und juristischer Grenzen.
Welche Verandwortung liegt beim Produktionsleiter?
- Verantwortung in wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht
- Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, Auflagen BG,…)
- Projekt „Wants“ und „Needs“ beachten (Qualität, Inhalt und Form) für ein „optimales“ Endprodukt
- Teambildung, Teamführung und Konfliktmanagement
- Fachlich, soziale, kontextuale Kompetenzen
- Kreative Qualotätssicherung auch sehr wichtig (creative producer)
Welche Projektphasen (Aufgaben Projektleitung) gibt es?
1. Phase: Initiierung (Stakholder/Team)
- Machbarkeitsanalyse (technisch, wirtschaftlich, rechtlich)
- Projektdefinition/Projektziel (Konzeption)
- Packaging/Rahmenheft/Projektfreigabe/Projektauftrag
2. Phase: Planung (Stakeholder/Team)
- Klärung Projektressourcen (Team, Inhalt, Budget, Zeit)
- Klärung Kostenplan/Finanzierung
- Projektplanung/Projektstrukturplan
- Projektablaufplan/Zeitplan
3. Phase: Durchführung
- Projektdurchführung/Steuerung (Herstellungsplan/Tagesdispo)
- Sicherheits- und Gefährdungsanalyse
- SOLL- IST Abgleich (Tagesbericht, Controlling & Reporting)
- Qualitäts- & Kostenkontrolle
4. Phase: Abschluss
- Abschluss/Teamauflösung
- P-Lieferung/Archivierung
- Lesson Learned
Wie sehen die vom PL zu planenden Projektphasen am Beispiel des Spielfilms aus?
Vorbereitung & Planung (Phsen 1+2):
- Machbarkeitsanalyse Drehbuch bzgl. Inhaltlicher Umsetzung und vorhandenem Budget
- Herstellungsplanung/Drehbuchplanung (Milestones, Fristen, Abnahme)
- Vorkalkulation (Vertrags Kalk, laufende Kalk, Abschlusskalkulation)
- Teamzusammensetzung (Kreative/Techniker/Cast)
- Vertragsmanagement/Rechtesicherung
- Gefährdungsanalyse und Sicherheitskonzept (Fachkräfte hinzuziehen wie Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter)
- Sicherheitseinweisung (fortlaufend je nach Gefährdungslage) aller Projektbeteiligten, Arbeitsschutz einhalten
- Versicherungen
Vor dem 1. Drehtag (Phase 3):
- Bestellung Sicherheitsbeauftragter
- Bestellung Ersthelfer (10% Ersthelfer zu Gesamtzahl Team, Cast, Komparsen und sonstige)
- Bestellung Elektrofachkraft (i.d.R. Oberbeleuchter) gemäß UVV BGV A2/3
- Persönliche Schutzausrüstung für Team bereitstellen
- Arbeitsmittel prüfen und freigeben
Für jeden Drehtag (Phase 3):
- Tagesdispo: Angabe Notfallnummer, Sethandy, zuständige BG, Betriebsnummer Unternehmen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter, nächster Arzt, Krankenhaus
- Falls notwendig: SAFETY SHEET als Anlage mit Sicherheitsinformation
- Tagesbericht (TB): Soll-IST Darstellung Produktionsplanung, Dokumentation der Arbeitsleistung (Arbeits- und Pausenzeiten), Dokumentation Schäden & Unfälle
-> Von PL und AL gegengezeichnet (4-Augen-Prinzip) und an Produzent täglich weitegeleitet
- Einhaltung Gesetze/Auflagen: Arbeitszeiten (max. 8 h Arbeitszeit/Tag) -> bis zu 10 h möglich, wenn innerhalb 6 Monate/24 Wochen im Durchschnitt 8h/Tag nicht überschritten werden (AUSNAHME TARIFVERTRAG FILMSCHAFFENDE); Ruhepausen (mind. 30 Min. Pause/Tag nach 6h Arbeitszeit Pause zwingend), Ruhezeiten (mind. 11 h Ruhezeit nach Arbeitsende)
Nach Abschluss der Produktion (Phase 4)
- Teamauflösung
- Kontrolle und Steuerung Post-Produktion bis Fertigstellung (Delivery)
- Kontrolle Kalkulation und Kostenstände, Endkostenstand
- Projektabschluss und Projektübergabe (Archivierung inkl. Verträge, Tagesdispo, Tagesbericht, Meldungen Unfall- und Haftpflichtversicherungen etc.)
Was ist die Funktion des HdM Produktionshandbuchs?
- Haftungsrechtliche Information und Verantwortung der Proktionsveteiligten
- Gefährdungsanalyse der Produktion, Risiken minimieren/vermeiden
- Umfassende Rechtesicherung (Nutzungsrecht von allen Produktionsbeteiligten übertragen)
- Risiken ggf. zusätzlich versichern
- Gesetzliche Richtlinien und sonst. Verordnungen einhalten
Michalski/Schreiner
Entwerfen einer gefährlichen Situation (Was ist die Gefahr? Mögliche Maßnahmen? Konsequenzen.)
Beispiel: Pyrotechnik am Set
Gefahr -> Brandgefahr!
-> Verbrennungen, Lebensgefahr durch Feuer und Rauchentwicklung
Organisation von Notfallmaßnahmen für einen eventuellen Brand oder anderen Notfall:
-> Fachkraft vor Ort: Pyrotechniker (bestenfalls mit Erfahrung)
-> Sicherheitsbeauftragter
-> Risikomatrix/Versicherungen
-> frei zugängliche Fluchtwege und Rettungspläne, über die das gesamte Team informiert ist
-> Feuerlöscher
-> ggf. persönliche Schutzkleidung
-> in Gebäuden ggf. Brandschutztüren, Lüftung/Rauchabzug
-> Abstimmung mit der Feuerwehr
Was ist die maximale Arbeitszeit und einzuhaltende Ruhezeit?
Arbeitszeiten
max. 8h pro Tag
Ausnahme 10h wenn innerhalb von 6 Monaten die durchschnittlich 8h nicht überschritten werden
Ruhepause mindestens 30 min Pause nach maximal 6h Arbeit
Ruhezeit 11h zwischen den Arbeitstagen!
AUSNAHME Tarifvertrag für Filmschaffende
Was ist der Inhalt der Tagesdispo?
Tagesdisposition regelt den Ablauf eines Drehtage
-> WER, WAS, WANN, WO
- Angabe Notfallnummer, Sethandy
- zuständige BG, Betriebsnummer Unternehmen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter
- nächster Arzt, Krankenhaus
Was ist der Inhalt des Tagesberichts?
- Soll-Ist-Darstellung der Produktionsplanung nach jedem Drehtag
- Dokumentation der Arbeitsleistung (Arbeits- und Pausenzeiten)
- Dokumentation Schäden & Unfälle
Schreiner:
Was sind häufige Ursachen für Gefährdungen am Set?
- Junge Drehteams/Mangelnde Erfahrung
- Dynamik bei Dreharbeiten
- Kreativität/Spontanität/Improvisation vs. Sicherheit
- Kostendruck/Einsparen von Experten
- Zeitdruck
- Unachtsamkeit/Übermüdung
- Falsche Gefahren-/Risikoeinschätzung
- Mangelhafte Drehvorbereitung
- Schlechte Kommunikation/Abstimmung
- Risikobehaftete Produktionsfaktoren- und -bedingungen
=> Verantwortung tragen in der Regel Produktions- und Aufnahmeleiter
Wie läuft die Gefährdungsbeurteilung vereinfacht ab?
1. „Gefährdung ermitteln“
• Drehbuch analysieren
• Motive Requisiten, Bauten, Deko prüfen
• Drehorte und Wege zu den Drehorten
• Produktionsequipment und Fahrzeuge
• Qualifikation des beauftragten Personals
2. „Analyse und Risiken beurteilen“
• Risikomatrix -> Eintrittswahrscheinlichkeit & Schadenschwere -> Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert und wie groß wäre der mögliche Schaden
3. „Schutzmaßnahmen festlegen“
• Maßnahmenhirarchie STOP -> Gefahrenquelle eliminieren, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen
4. „Schutzmaßnahmen umsetzen“
• Verantwortliche Person festlegen
• Tätigkeiten festlegen
• Auftrag (schriftlich) erteilen
• Unterweisung
• Dokumentation
5. „Wirksamkeit kontrollieren“
• Umsetzung und Wirksamkeit
persönlich kontrollieren
• Möglich durch Protokolle & Fotos
erstellen und langfristig ablegen.
Was ist Katalogisierung?
Das nach Bildern aufgeteilte Drehbuch wird katalogisiert. Die Drehbuchauszüge entstehen. Die Drehbuchauszüge sind der Bauplan des Films und enthalten bildweise alle Angaben / Bestandteile, die für die Drehorganisation wichtig sind:
• Bildnummer
• Lichtstimmung
• Motivname
• Inhaltsangabe
• Stoppzeit
• Seitenlänge
• Spieltag
• Rollen
• Zusätze (Komparsen, Ausstattung / Requisite, Fahrzeuge, Tiere, SFX, VFX, Zusatzpersonal, Stunt, Zusatztechnik, Kostüm, Maske, Motiv)
Schreiner
Was ist der Tech Recce?
Finale Abstimmung aller Risikofaktoren und sicherheitsrelevanten Aspekte / Festlegung Absicherung von Dreharbeiten
Wer haftet wann?
Geschäftsführer (Produzent): Haftung für Budget und Produktion
Herstellungsleiter: Haftung für Budget und Produktion
Produktionsleiter: Haftung für Überstunden, Produktion und Budget
1. Aufnahmeleiter: Haftung für Sicherheit am Set
Set-Aufnahmeleiter: Organ der Produktion am Set, trägt Verantwortung für die Sicherung der Produktion, im Zweifel 1. AL und PL informieren und Dreh stoppen
Regie: Haftet für Schäden und Unfälle die auf seine Anweisung, gegen die Entscheidung der Produktion gefällt wurden
Kameramann: Haftet für Schäden und Unfälle die auf seine Anweisung, gegen die Entscheidung der Produktion gefällt wurden
Oberbeleuchter (Elektrofachkraft): Haftet für ALLE Elektrounfälle und ist für die Sicherheit im Stromnetz verantwortlich.
=> Jeder ist in seinem Bereich für die Sicherheit verantwortlich!
Welche Versicherungen werden beim Dreh durch eine Produktionsfirma abgeschlossen?
1. Produktionshaftpflicht Versicherung
Deckt Haftpflichtschäden (Schäden von dritten) im Rahmen der Produktion ab.
2. Requisiten- und Technikausfallversicherung Versichert sind die Kosten beim zeitweisen oder dauerhaften Ausfall von im Versicherungsvertrag genannten Räumen, Requisiten, Aufnahmetechnik und sonstigen zur Produktion verwendeten Sachen.
3. Personen-Ausfallversicherung
Versichert sind Abbruch oder Unterbrechung der versicherten Produktion aufgrund Krankheit, Unfall oder Tod der im Versicherungsvertrag genannten Personen.
4. Equipmentversicherung (Kamera/Licht, …, etc.)
Ist oft im Mietpreis der Verleiher enthalten, aber nicht immer. Enthalten ist der Schutz für Equipment und Apparate, Anlagen und Geräte der Medientechnik, Zubehör und Transportbehältnisse.
5. Requisitenversicherung
Absicherung der zur Herstellung einer Produktion verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände (für Gegenstände die ich in der Produktion einbringe/verwende àGegenstand versichert)
6. Negativ-Versicherung (Materialschaden, Datenversicherung)
Schutz für die im Versicherungsvertrag genannten Bild-, Ton-, und Datenträger während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transports, als fertige Bild-, Ton- und Datenträger.
7. Personenschaden Versicherung (Unfallversicherung) bei Arbeitnehmern über BG Deckt die Kosten bei Unfällen an Personen (Crew und Dritte)
8. Schlecht-Wetter-Versicherung
Schützt die Produktion bei Drehverschiebung durch schlechtes Wetter
ACHTUNG: Selbstbeteiligung, Kosten für mehrere Schäden gleich einkalkulieren
Welche Versicherungen werden beim Dreh durch einen Freelancer (Selbständiger) abgeschlossen?
1. Haftpflichtversicherung: Deckt Haftpflichtschäden ab. FL sind für Schäden an Material und Personen verantwortlich die Sie im Rahmen der Dreharbeiten verursacht haben
2. Unfallversicherung: Schützt bei Unfällen am Set und gleicht, manchmal, den Verlust der Gagen aus.
3. Krankenversicherung: als Selbständiger muss ich mich versichern lassen (Allgemein oder Privat)
4. Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Schützt wenn Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann
Achtung: Verantwortung für selbstmitgebrachtes Equipment (Stichwort defekte Technik)
Was ist beim Dreh mit Kindern und Jugendlichen zu beachten?
Genehmigung
-> 0-3 Jahre: benötigen keine Genehmigung (Zeit allein im Ermessen der Eltern)
-> 3-15 Jahre (10. Klasse): benötigen eine Genehmigung!
-> Jugendliche nach der 10. Klasse (auch unter 18): benötigen keine Kinderdrehgenehmigung
Arbeitszeit
-> 0-3: Arbeitszeit im Ermessen der Eltern, Maximalzeit wird vom Jugendamt vorgegeben.
->3-6 Jahre: dürfen zwei Stunden in der Zeit zwischen 08:00 und 17:00 Uhr drehen.
-> 6 Jahre-Abschluss der 10. Klasse: maximal drei Stunden in der Zeit zwischen 08:00 und 22:00 Uhr drehen.
-> Jugendliche, die noch zur Schule gehen, aber keine 18 Jahre alt sind: maximal acht Stunden (bis äußerstens 23:00 Uhr) drehen.
Generell: Eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Drehort muss erstellt werden! Kinder dürfen NUR mit einer Genehmigung drehen! Dreharbeiten mit Kindern sind an Feiertagen & Sonntags nicht gestattet!
Was ist beim Dreh mit Tieren zu beachten?
-> Tiere und Tierarten die NICHT unter das Artenschutzgesetz fallen (exotische Tiere, seltene- und geschützte Tiere) können am Filmset eingesetzt werden
-> Transport der Tiere und die Haltung der Tiere in den Drehpausen muss beachtet werden
-> ein Dreh bedeutet Stress für das Tier. Es verhält sich im Scheinwerferlicht und mit vielen Menschen am Set anders als gewohnt -> ÜBUNG
-> Für spezielle Szenen bietet es sich an einen trainiertes „Filmtier“ (Hund, Katze, Vögel, Pferde…etc) zu organisieren. Diese Tiere sind Dreharbeiten gewohnt und meistens auch gut dressiert
-> Dreharbeiten mit Tieren bedeuten doppelte Drehzeit!
Was ist beim Dreh mit folgenden Besonderheiten zu beachten?
Fahrzeugen
Stunts und Waffen
SFX
Dreh mit Fahrzeugen
-> Idealfall: Abgesperrte Straße kontrollierbare Bedingungen, schnelles Arbeiten, bessere Kameraeinstellungen möglich
-> Blaulichtfahrten, überhöhte Geschwindigkeit, Stunts nur bei abgesperrtem Bereich möglich
-> Fließender Verkehr: Ablenkung durch Dreharbeiten von anderen Verkehrsteilnehmern (Sicherheitsrisiko!), Kamera und Spielfahrzeug müssen sich an die Gegebenheiten anpassen (StVO), Spielkennzeichen müssen bei Landratsamt angemeldet und genehmigt werden, Überbreite bei Trailerfahrten und Shotmaker beachten
Dreharbeiten mit Stunts und Waffen: Gefährliche Szenen müssen von Fachpersonen durchgeführt werden
-> Stuntman (Stuntcrew):
- Professionelle Einschätzung von Gefahren
- Input zu den besten Kameraeinstellungen
- Professionelle Abwicklung der Stunts
- Stuntman haben eine eigene Versicherung!
=> Stuntman entscheidet über Szene u. wie oft gedreht wird. Seine (Risiko)einschätzung zählt
-> Dreh mit Waffen: Nur mit Waffenmeister
- WM hat nötigen Waffen und Berechtigungsschein
- Kampfszenen mit Waffen sehr „Proben-intensiv“. Genug Zeit einplanen
- Schusswaffen vor jedem Dreh durch zwei Personen überprüfen
- Gehörschutz für ganzes Team empfohlen
Dreh mit SFX: Auf Special-Effects-Operator hören, empfohlenen Sicherheitsabstand einhalten, mit „unbemannten“ Kameras arbeiten
Was ist die Rolle des Produktions- und Aufnahmeleiters?
- Tragen für den Produktionsablauf und die Dreharbeiten und damit für die sicherheitsrelevanten Aspekte die Verantwortung:
->Arbeitszeiten
-> Locations
-> Stunt & Special Effects (Feuer, Explosion, hydraulische Effekte, …)
-> Dreharbeiten mit Tieren, Kindern & Jugendlichen, Waffen
-> Fahraufnahmen/Trailerfahrten
-> Dreharbeiten mit Kränen, Steigern, … (Bühnen und Lichttechnik)
- Risikobewertung
- Auch haftungs- und strafrechtliche Verantwortung (Absicherung durch entsprechende Berufshaftpflicht/Rechtsschutz)
- Oft in Berührung mit Gesetzen und Vorschriften
- Standing erarbeiten bei den Abteilungen
- Trägt Sorge für rechtzeitige Diskussion der (sicherheitsrelevanten) Produktionsfaktoren
- Diskutiert Risiken mit Experten (Stunt Supervisor, SFX Supervisor,…) und mit Filmversicherung
- Sagt Stopp bei nicht mehr tragbaren Risiken
Was ist der Inhalt der Tagesdisposition (call sheet)?
-> Regelt den Ablauf eines Drehtages, wird von Aufnahmeleitung an gesamtes Team verteilt (Möglichkeit der verbindlichen Weiterleitung von Informationen)
Bestandteile:
· Header (Projekt, Firma, HoDs, Verteiler, Drehtag, Datum)
· Drehort mit Adresse und Ansprechpartner
· Wetter & Geo (Sonnenaufgang, -untergang)
· Arbeitsbeginn nach Abteilungen
· Bilder/Szenen
· Schauspieler-Dispo (Maske/Kostüm)
· Fahrdispo
· Facilities & Drehlogistik
· Wegbeschreibung
· Zusätze und Besonderheiten
· Vordispo
Wie verläuft die Produktionsplanung?
Produktionsplanung gesamt
In Produktionsplanung werden Termine und Meilensteine definiert.
Kalkulation & Finanzierung (geschlossene Finanzierung)
-> Drehbucharbeit & Auszüge (Arbeitsversion Drehbuch)
-> Schauspieler & Team (Besetzung, Hauptcast & HoD)
-> Drehplanung & Disposition (Arbeitsversion Drehplan)
-> Motive, Technik und Logistik (Findung Hauptmotive)
Fallstricke: Verfügbarkeit Regie, Terminierung Drehbeginn, Reißleinen
- Nach Drehbucherstellung: Letzter Sicherheitscheck: Tech Recce/Technische Motivbesichtigung
-> Abschließende Motivtour mit Entscheidern aus mehreren Abteilungen (Regie, Kamera, Oberleuchter, Kamerabühne, Ton, Szenenbild, Produktionsleitung, Aufnahmeleitung, usw.):
- Klärung technische, gestalterische und organisatorischen Anforderungen am Drehort
- Festlegung Blickrichtungen/Anpassung Auflösung & Storyboard
- Festlegung Positionen/Standpunkte (Kamera, Licht, Steiger, Schienen…)
- Finale Abstimmung aller Risikofaktoren und sicherheitsrelevanten Aspekte/Festlegung Absicherung von Dreharbeiten
- Vor-Ort-Besprechung Drehortlogistik (Fuhrpark Basis & Technik, Zugänge, Wege)
- Vor-Ort-Besprechung Motiveinschränkungen
Die Drehvorbereitung durch die Produktion findet im Austausch mit allen Abteilungen und in Anpassung an die sich ständig verändernden Bedingungen statt. Deshalb ist wichtig:
- Strukturierte Kommunikation
- Sicherstellung von Informationsfluss & Aktualisierung
- Arbeit mit Listen (Stabliste, Besetzungsliste, Checklisten…)
- Auseinandersetzung mit Drehbuch, Regievision, Realität und Budget
- Frühzeitige und Offene Herangehensweise an Probleme und Lösungen
Fallstricke: Regisseure ohne Vision, Anpassungs- und Entscheidungskraft, Verhinderer, Unflexible und starre Produktionsfaktoren
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