Buffl

Paragraphen

EW
by Elisa W.

Entgelt im Krankheitsfall

  1. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD

  2. § 12 EFZG

  3. Prüfung der Voraussetzungen = wandt der Arbeitgeber der Beschäftigten den TVöD an? Nein -> Prüfung nach TVöD beendet kein Anspruch auf EgFZ gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD Ja -> weiternprüfen

  4. Arbeitsunfähig? = Nein -> Beendet Ja-> weiter

  5. Infolge einer Krankheit? Nein -> beendet Ja -> weiter

  6. Durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit der Arbeitsleistung verhindert? Nein -> beendet Ja -> weiter

  7. Trifft der Beschäftigte ein verschulden? Nein -> ein Anspruch besteht weiter (Zeitraum) Prüfen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD Ja -> beendet

  8. Reha = § 22 Abs. 1 Satz 3 TVöD

  9. Zwischenergebnis = Alle Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD sind erfüllt, sodass …

  10. Für welchen Zeitraum hat der Beschäftigte Anspruch auf EgVZ? Zuerst = Ermittlung des 1 Krankheitstages (war er an dem Tag noch im Dienst Ja -> der Tag zählt nicht mit Nein -> Der Tag zählt mit (§ 187 Abs. 1,2))

  11. Wie viel Kalendertage war der Beschäftigte insgesamt Arbeitsunfähig? (genaue Datumsangabe) Schlussfolgerung = Der o.g. Krankheitszeitraum entspricht ge. § 187 ff. BGB … AT

  12. Zusammenführung des Maximalen Anspruches auf Entgeltfortzahlung (42AT) und der vorliegenden Arbeitsunfähigkeit / Feststellung : Für welchen Zeitraum hat der Beschäftigte Anspruch auf EgFZ? / Wann die 42 Tage aufgebraucht? -> Mit genauer Datumsangabe

  13. Schlusssatz = Beschäftigte hat demnach vom … bis … Anspruch auf EgFZ gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD

  14. § 22 Abs. 1 Satz 2 TVöD -> bei erneuter Krankheit

  15. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG

  16. Krankengeldzuschuss § 22 Abs. 2 Satz 1 TVöD = Anspruch

  17. Länger als 42 KT krank? Nein -> beendet, Ja -> weiter

  18. Zahlt die KK für den Zeitraum Krankengeld bzw. Werden andere vergleichbare Leistungen gewährt? Nein -> beendet, kein Anspruch Ja -> weiter

  19. § 22 Abs. 3 Satz 1 TVöD = Hat der Beschäftigte Beschäftigungszeit von mehr als ein Jahr? Nein -> kein Anpruch Ja -> Anspruch nach § 22 Abs. 2 und 3 TVöD / weiter

  20. Zwischenergebnis / alle Voraussetzungen nes § 22 Abs. 2 und 3 TVöD erfüllt, Sodas ein Anspruch auf KGZ besteht.

  21. Für welchen Zeitraum KGZ ? / § 22 Abs. 3 Satz 1 TVöD

  22. Wenn länger dann Feststellung für welchen konkreten Zeitraum und für wie viel KT keine Leistungen mehr

  23. Anwendung bei Beschäftigungszeit = § 22 Abs. 3 Satz 2 TVöD

  24. Schlussergebnis

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Elisa W.

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