Zweck: Information
Information über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Rechenschaft
Entscheidungsunterstützung
Zwecke: Bemessung
Zahlungsbemessung
Ausschüttungsbemessung
Erfolgsabhängige Zahlungen
Kapitalerhaltung
Zwecke: Dokumentation
chronologische, systematische, lückenlose und korrekte Aufzeichnung aller wirtschaftlich relevanten Ereignisse
Präventivfunktion (KBOB)
Vermögensübersicht
§238 Abs. 1 HGB “Generalnorm der Buchführung”
Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen.
Befreiung von der Buchführungspflicht für Kaufleute nach §214a HGB
Einzel Kaufleute sofern
Umsatzerlöse < 600.000 Euro und
Jahresüberschuss < 60.000€
an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
Zusammenfassung der Inventur im Inventar
Vermögensgegenstände
Schulden (Verbindlichkeiten)
Reinvermögen
Berechnung Eigenkapital
Vermögen - Verbindlichkeiten
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