Buffl

Stuff I cant remember WiSe 21

mg
by me G.

Gleichförmigkeit des Gehalts

Von 10 zu­fäl­lig nach dem Stich­proben­verfahren entnom­me­nen Einheiten wird ein­zeln der Wirkstoff­gehalt bestimmt. Prü­fung A: Ta­bletten, Pulver zur Her­stellung von Pa­rente­ra­lia und Suspensionen zur In­jekti­on entspr. der Prü­fung, wenn je­der ein­zelne Gehalt zwi­schen 85–115 % des Durchschnitts­gehalts liegt. Liegt ein Ein­zel­gehalt außer­halb die­ser Grenzen, aber ü­ber­schreitet nicht den Durchschnitts­gehalt von 75–125 %, so werden er­neut 20 Einheiten un­tersucht. De­ren Gehalt muss zwi­schen 85–115 % liegen, um der Prü­fung zu ent­spre­chen. Prü­fung B: Kapseln, Pulver und Granulate zur oralen Anw., Sup­positori­en und Vaginalzäpf­chen entspr. der Prü­fung, wenn nur ein Ein­zel­gehalt außer­halb 85–115 % des Durchschnitts­gehalts und kei­ner außer­halb von 75–125 % liegt. Liegen bis zu 3 Ein­zel­gehalte außer­halb von 85–115 %, aber in­ner­halb von 75–125 %, so müs­sen 20 weite­re Einheiten ein­zeln ge­prüft werden. Die Zu­ber. entspricht, wenn nicht mehr als 3 Ein­zel­gehalte der 30 Einheiten außer­halb von 85–115 %, aber in­ner­halb 75–125 % des Durchschnitts­gehalts liegen. Prü­fung C: trans­dermale Pflaster entspr. der Prü­fung, wenn der Durchschnitts­gehalt von 10 Pflastern zwi­schen 90–110 % des an­gegebenen Gehalts und der Ein­zel­gehalt je­des Pflasters zwi­schen 75–125 % des Durchschnitts­gehalts liegt

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me G.

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