Menschenrechte in Konzilstexten
- Verantwortung der Kirche für die Verwirklichung der Menschenrechte
16 Jahrhundert: durch Vernunft gefundenes Naturrecht würde auch dann gelten, wenn es keinen Gott gäbe
> zunächst Ablehnung der Kirche der Menschenrechtsidee (Begründung ohne Gottesbezug)
erkennt letztendlich, dass die Menschenrechte mit der biblischen Schöpfungsbotschaft und Jesu Verkündung vom Reich Gottes korrespondiert
Menschenrechte im Zeitalter der Globalisierung
Problematik der Durchsetzung der Menschenrechte:
basierend auf westlich geprägter Philosophie
unrealistische Vorstellung
Einigung auf gemeinsame Gesetze nicht möglich (nicht einmal Bereitschaft, Dialog zu führen)
ABER
schwer durchsetzbar, Staaten haben Recht auf Souveränität und Selbstbestimmung
Prinzip der Güterabwägung: Einzelner steht über Vielen (Bsp: Todesstrafe in USA)
Rechtfertigung durch Aufklärung von Verbrechen (Bsp: Waterboarding in USA, Folter) > um Menschenrechte zu schützen
> Neudefinition der Menschenrechte nötig bei rapidem Fortschritt von technologischen Möglichkeiten (Bsp: Soziale Medien)
Verantwortung der Kirche für die Verwirklichung der Menschenrechte
Menschenrechte lassen sich biblisch begründen (bei Schöpfung grundgelegt)
zunächst kritische Haltung der Kirche, dann Einsicht (seit 1965)
z.B.:
Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit
Schutz der Menschenrechte durch Staat
Menschenwürde leitet sich aus der Gottesebenbildlichkeit ab
Menschenwürde und Rechte als wesentlicher Verkündigungsauftrag der Kirche
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