Arten u. Gründe von/ für Beendigung von Dienstverhältnissen
Kündigung
Einvernehmliche Lösung
Lösung während der Probezeit
Zeitablauf(befr. Dv )
Tod des Arbeitnehmers
Schließung des Unternehmens
Pensionierung des DN bzw. AN
Entlassung (AG)/ vorzeitiger Austritt
Zeitablauf (befristetes Dv)
Kann enden mit:
Einem Grund bzw. Ereignis
Datum
Keine Frist
Kein Termin
Muss alles selbst vereinbart werden
Kündigung Diensgeber
Kein Grund notwendig
Frist: 6wochen -5 Monate (Dienstzeit abhängig)
Termin: bis Quartalsende (31.03/ 30.06/ 30.09/ 31.12)
Keine Frist und kein Grund
(An und Ag)
Entlassung
Von Seiten des Dienstgebers
Grund notwendig
Vorzeitiger Austritt
Von Seiten des Dienstnehmers
Kündigung Dienstnehmer
Frist: 1 Monat
Termin: bis zum Monats letztens (je nach Kollektivvertrag)
Was ist eine Abfertigung
Ist eine einmalige Entschädigung, die einen Dienstnehmer bei Auflösung eines Dv, aufgrund gesetzlicher Anordnung oder laut dem Kollektivvertrag vom dienstgeber zu zahlen ist
Unterschied Abfertigung alt und neu
Muss nicht mehr 3 Jahre durchgehend beim selben AG beschäftigt sein
Abfertigungsausprache können auch nach Wechsel ,,mitgenommen,, werden- verfallen nicht
Anspruch geht nicht nach lündigung durch Arbeitnehmer verloren
Auch Lehrlinge und bildungskarenz leude haben Anspruch
Abgaberechtliche Verpflichtungen dienstgeber
Dienstnehmer von Sozialversicherung abmelden
Lohnkonto abschliessen
Mitteilung betreffend Freibetrag zurückgeben
Abrechnung mit der Gemeinde u. Finanzamt
Finanzamt:
-lohnsteuer
-Dienstgeberbeitrag (DGB (3,9%))
-DZ (Zuschlag zum DB (0,4% an))
->bis 15. des folgemonats
Gemeinde (Stadt):
-Kommunalsteuer (KommSt)
-Dienstgeberabgabe (DGA (Ubahnsteuer 2€/Woche))
Arbeitsrechtliche Verpflichtungen (AG/DG)
Dienstzeugnis ausstellen
Arbeitsbescheinigung ausstellen
Bezugsansprüche des Dienstnehmers abgelten
Betreibenden Gläubiger verständigen
Was gehört in ein Dienstzeugnis
Name, Adresse u Geburtsdatum vom AN/DN
nichts negatives über AN/DN
Dauer des Dienstvertrages
Diensttätigkeit des AN
Name des AG
Außerbetriebliche Abrechnung
SV-DGA an ÖGK
BV-Beitrag (1,53% vom Brutto)
Dienstgeberbeitrag (DB)
Zuschlag zum DB (DZ)
Kommunalsteuer an Gemeinde
In Wien auch Ubahnsteuer 2€/Woche
Abgaben und Beiträge an zuständige Stellen überweisen
Bezugsansprüche des DG
laufender Bezug
Sonderzahlungen
Urlaubsersatzleistung
Abfertigung
Abrechnung nach Selbstrechnungsverfahren
Für Betriebe mit 15+ Dienstnehmern
Monatliche Beitragsgrundlagen und Beiträge für jeden DN an die ÖGK mit monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) elektronisch melden
Übermittlung mit mBGM-Paketen
Bis 15. des folgemonats
Abfertigung Alt
Gilt für alle Dienstverhältnisse, die vor Jänner 2003 begonnen wurden.
Man hat keinen Anspruch wenn:
1.Entlassung 2.Kündigung durch DN 3.vorzeitiger Austritt
-> wird mit Auflösung des DV fällig
-> Abgaberechtliche Behandlung:
-SV-beitragsfrei
-Lohnsteuer 6%
Die Höhe der Abfertigung ist abhängig von der Länge der Dienstzeit
Abrechnung nach Vorschreibeverfahren
kann von Betrieben mit weniger als 15 DN beantragt werden
ÖGK gibt abzuliefernde Beitragssumme mittels Beitragsvorschreibung vor
mBGM muss nur übermittelt werden, wenn Änderungen eintreten, die Auswirkungen auf Höhe der Beitragsvorschreibung haben
-> Vorlagefrist der mBGM: spätestens 7. des folgemonats
Abfertigung Neu
Vorsorgekasse zahlt Beitrag aus
DG sucht eine von 8 Vorsorgekassen in Österreich aus
Mit Geld darf nicht spekuliert werden
Betriebsrat kann Einspruch erheben gegen Wahl der Vorsorgekasse
DG zahlt 1,53%/ Monat an die ÖGK-> ÖGK zahlt Betrag ab Vorsorgekasse ein (1 Konto pro DN)
Sofortiger Anspruch wenn:
man gekündigt hat (DN)
Vorzeitiger Austritt/ Entlassung
->nicht verfügen wie man will
Entlassung oder Kündigung durch DG:
Betrag bleibt in der Kasse bis Sperre aufgelöst wird (Pension, neues DV)
Betrag verfällt also nicht
Ab 3 Jahren kann man über Abfertigung verfügen, davor gesperrt
Auszahlung: AN/DN muss sich innerhalb 6 Monate schriftlich bei BVK melden, Beitrag bleibt sonst liegen
Definiere über etwas verfügen
Verfügung = Auszahlen lassen, in Kasse liegen lassen, in neue Kasse übertragen (neuer DG)
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