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Lizenzvertragsrecht

AZ
by Anna Z.

Welche Möglichkeiten der Vergütung gibt es?

Allgemein

  • Urheber steht in jedem Falle eine angemessene Vergütung zu

    —> wenn er laut Vertrag zu wenig bekommt, kann er auf weitere Zahlungen klagen

    —> dieses Recht kann auch vertraglich nicht eingeschränkt werden

  • wenn Urheber keine Vergütung möchte, kann er auf Vergütung verzichten —> Benennung des Urhebers wird weiter gefordert (ist ebenfalls als Gegenleistung anzusehen

Vergütungsmodelle für finanzielle Gegenleistung

  • Pauschallizenz (nutzungsunabhängige Vergütung)

    —> Vergütung als einmalige (pauschale) Zahlung

    —> unabhängig vom Ausmaß der tatsächlichen Nutzung

=> Für Lizenznehmer attraktiv, denn er muss bei intensiver Nutzung nicht draufzahlen

  • nutzungsabhängige Vergütung

    —> Abhängig der Intensität der Nutzung

    —> Messung der Intensität an mit der Lizenz erwirtschafteten Umsätze

    —> Problem: Lizenzgeber hat keinen Einblick in wirtschaftliche Zahlen des Lizenznehmers —> Abhängig von dessen Kooperation

    —> um Abhängigkeit zu mildern: Lizenzvertrag sollte Rechnungslegungspflicht und ggf. Auskunftsansprüche gegen Lizenznehmer beinhalten


Verfügung ohne Vergütung

  • Creative-Commons-Lizenzen

    —> Baukastensystem aus verschiedenen standardisierten Lizenztypen

    —> Verwendung ist nicht auf bestimmte Werkarten im Sinne des Urhebergesetzes begrenzt

    —> aktuelle Fassung 4.0 enthält 6 verschiedene Lizenztypen

    —> sollen Urheber ermöglichen, Werke ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung zu stellen, ohne juristische Beratung

    —> werden diese Bedingungen nicht eingehalten, liegt Urheberrechtsverletzung vor


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Anna Z.

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