Wann endet die Versicherungspflichtgrenze?
-> mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Einkommen die Grenze überschreitet
Erlaubnisvorbehalt
Ambulante Versorgung
Innovationen erst nach positiven Votum des G-BA erbracht werden
Innovation muss wirtschaftlich sein
Sonderfall Prüfung im Rahmen klinischer Studien
Verbotsvorbehalt
Stationäre Versorgung
Untersuchungen und Behandlungen können durchgeführt werden, solange sie nicht durch Richtlinie ausgeschlossen wurden
bei Verbot Anwendung im Rahmen klinischer Studien möglich
Gründe für die Ausgabenentwicklung im Arzneimittelmarkt
Veränderung der Verordungsmenge
-> Mengenkomponente
Veränderung der Preise der AM, die sich bereits im Markt befinden
-> Preiskomponente
Veränderung in der Art und dem relativen Gewicht der AM
-> Strukturkomponente
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