Handelsrechtliche Buchführungspflicht
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht knüpft an die Kaufmannseigenschaft an. Nach
§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen
Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB)
Gewerbebetrieb
Gewerbebetrieb liegt nach § 15 Abs. 2 EStG vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
Selbständigkeit,
Nachhaltigkeit,
Gewinnerzielungsabsicht,
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und
keine Land- und Forstwirtschaft, keine freie Berufstätigkeit und keine andere selbständige Arbeit
In diesem Sine werde die Unternehmer als gewerbliche Unternehmer bezeichnet
kaufmännische Organisattion
Gewerbliche Unternehmer, deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern (Kleingewerbetreibende),
sind keine Kaufleute
ein hoher Umsatz
eine hohe Mitarbeiterzahl
ein umfangreiches Warenangebot
vielfältige Geschäftskontakte sowie
ein hoher Bestand an Forderungen aLuL oder Verbindlichkeiten aLuL.
Last changed2 years ago