Massenzuordnung vo nsChulden
Schulden gegenüber Dritten belasten die Vemrögensmasse, mit welcher sie sachlich zusammenhängen, im Zweifel aber die Errungesncahft (ZGB 209 II)
zuerst: Entstehungszeitpunkt der Schuld von Bedeutung
wenn während der Ehe
küpft Schuld bei einem Einkommen an, so belastet die Schuld jene Gütermasse, welcher das entsprechende Einkommen zufliesst
Aufwand für den Unterhalt der Familie, einschliesslich der Altervorsorge, ist der Errungenscahft zu bealsten
ZGB 209
vgl. Folien güterrechtiche Auseianndersetzung
Ausgleichsanspruch
Voraussetzungen für Ersatzforderung nach ZGB 209 III
Investitionen in einen Vemrögenswert der anderen Gütermasse
investierte Betrag muss nach dem Wortlaut von ZGB 209 III zjm Erwerb, zur Verbesserung oder zur Erhaltung eines Vermögensgegenstandes der anderen Gütermasse verwendet worde nsein
ZGB 209 III: massgeblicher Zeitpunkt: Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseianndersetzung
Errungenschaftsbeteiligung
ZGB 197 ff.
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