Fragestellungen im Zusammenhang mit internationalem Sachverhalt
welches nationale Gericht (Gerichtsstand) zur Beurteilung zuständig ist
welches Recht (anwendbares Recht) zur Beurteilung zuständig ist
wie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen folgt
—> einschlägiger Staatsvertrag und dort wo ein solcher fehlt, IPRG
LugÜ
keine Anwendung auf Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gestzliche Vertretung, ehelichen Güterstand, Erbrecht aufgrund von LugÜ 2 II lit. a
Teendenz in Lehre: Streitigkeiten bezüglich Vorsorgeausgleich —> Tendenz in Lehre: Andwendbarkeit des LugÜ —> EuGH: aber eine zu grosse Nähe zum Güterrecht
gemäss Lehre und Rechtsprechung: handelt es sich nur um eine angelegenheit des Unterhalts, wenn die Leistung dazu bestimmt ist, den Unterhalt eines bedürftigen Ehegatten zu sichern, oder wenn die Bedürfnisse und Mittel beider ehegatten bei der Festsetzung berücksichtigt werden
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