Erfindung i.S.d. § 1 PatG
Etwas Neues, was es vorher so nicht gegeben hat.
technisch i.S.d. § 1 PatG
Eine Erfindung gehört zum Gebiet der Technik, wenn sie eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs darstellt.
Neu i.S.d. § 1 PatG, § 3 PatG
Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören.
erfinderische Tätigkeit/Erfindungshöhe § 1 PatG, § 4 PatG
Die Lehre darf sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
gewerbliche Anwendbarkeit § 1 PatG, § 5 PatG
Es genügt, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann.
Zeichen i.S.d. MarkG
Ein Zeichen ist ein Faktum.
abstrakte Unterscheidungsfähigkeit i.S.d. § 3 I MarkenG
Zeichen müssen generell geeignet sein, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
konkrete Unterscheidungsfähigkeit i.S.d. § 8 II Nr. 1 MarkenG
Zeichen muss für die tatsächlich eingetragenen Warenklassen unterscheidungsfähig sein.
Markenfunktionen: Unterscheidungsfunktion
Die Marke als Symbol des geistig-gewerblichen Schaffens dient dazu, Waren oder Dienstleitungen eines Unternehmers von denjenigen anderer Unternehmer zu unterscheiden.
Markenfunktionen: Herkunftsfunktion
Die Marke dient der Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu ihrer betrieblichen Herkunft.
Markenfunktionen: Werbefunktion
Eine Marke ist ein Image-Träger für Waren/Dienstleistungen sowie für das Unternehmen.
Markenfunktionen: Qualitäts- und Garantiefunktion
Aus der Sicht der Verbraucher bürgt die Marke als Symbol für eine bestimmte (gleichbleibende) Qualität von Waren und Dienstleistungen und dient damit der Orientierung am Markt.
Unternehmenskennzeichen i.S.d. § 5 II 1 MarkenG (Legaldefinition)
Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.
Werktitel i.S.d. § 5 III 1 MarkenG (Legaldefinition)
Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
Geographische Herkunftsangaben § 126 I MarkenG (Legaldefinition)
Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen geschützt, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.
Einfache Herkunftsangaben (Geografische Herkunftsangaben)
Enthalten nur einen Hinweis auf die geographische Herkunft.
qualifizierte Herkunftsangaben (geografischen Herkunftsangaben)
Es muss eine Verknüpfung mit einer besonderen Eigenschaft oder Qualität der Waren und Dienstleistungen bestehen.
Gattungsbezeichnungen i.S.d. § 126 II MarkenG (Legaldefinition)
Solche Bezeichnungen, die eine Angabe über die geographische Herkunft enthalten, jedoch ihre ursprüngliche Bedeutung verloren haben und als Namen von Waren oder Dienstleistungen oder als Bezeichnungen oder Angaben der Art, der Beschaffenheit, der Sorte oder sonstiger Eigenschaften oder Merkmale von Waren oder Dienstleistungen dienen.
Persönlich (Schöpfung) i.S.d. § 2 II UrhG
Schöpfung setzt menschliche willentliche Leistung voraus.
Geistig (Schöpfung) i.S.d. § 2 II UrhG
Es muss ein Kommunikationsakt im weitesten Sinne vorliegen. Der Urheber bringt seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck.
Schöpfung i.S.d. § 2 II UrhG
Eine Schöpfung liegt vor, wenn das Werk in wahrnehmbarer Form verkörpert ist und Individualität sowie eine gewisse Gestaltungshöhe aufweist. (=> Nur menschliche Tätigkeiten)
Design i.S.d. § 1 Nr. 1 DesignG
Zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Neuheit des Designs i.S.d. § 2 II DesignG
Design ist (objektiv) neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design i.S.d. § 5 DesignG offenbart worden ist.
Eigenart des Designs i.S.d. § 2 III DesignG
Ist anhand des hervorgerufenen Gesamteindrucks zu bestimmen, welcher sich von dem Gesamteindruck der bisherigen Muster unterscheiden muss.
Geistiges Eigentum
Oberbegriff für sehr unterschiedliche Rechte, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie kein körperliches Substrat aufweisen und auf einer geistigen Tätigkeit beruhen.
Patentrecht
Die Erfindung als Idee wird gegen Nachahmung geschützt (Schutz technischer Innovation).
Urheberrecht
Das (Kunst-)Werk wird als Ausdrucksform geschützt.
Markenrecht
Symbol für die Unternehmensleistung wird in seiner konkreten Form geschützt.
Begründungsansatz Schutz des Geistigen Eigentums: Eigentumstheorie
Das geistige Schaffen ist dem Schöpfer qua natur zugeordnet; der gesetzliche Schutz dient nicht der Begründung, sondern nur der Ausgestaltung des Schutzes.
Begründungsansatz Schutz des Geistigen Eigentums: Anreiztheorie
Der Schutz wird gewährt, um ex ante einen Anreiz für die erfinderische oder schöpferische Tätigkeit zu schaffen, durch die das Wissen der Allgemeinheit bereichert wird.
Begründungsansatz Schutz des Geistigen Eigentums: Belohnungstheorie
Das Schutzrecht gewährt dem Schöpfer ex post die Möglichkeit, seine Schöpfung zu verwerten, um eine Amortisation der Forschungs- und Entwicklungskosten zu erzielen.
Begründungsansatz Schutz des Geistigen Eigentums: Veröffentlichungstheorie
Schutzgewährung ermöglicht erst Offenbarung, die Voraussetzung für Verbreitung von Wissen und Innovation ist.
Kritik an Rechtfertigung der Existenz des Geistigen Eigentums: idealistische Kritik
Annahme, dass Schöpfer ihre Tätigkeit nur aufgrund ökonomischer Anreize und nicht aus innerem Antrieb verfolgen, stellt eine Überbetonung der ökonomischen Aspekte Geistigen Eigentums dar.
Kritik an Rechtfertigung der Existenz des Geistigen Eigentums: altruistische Kritik
Geistiges Eigentum weist als künstliches Monopol einer Einzelperson Leistungen zu, die auf allgemeinen Errungenschaften der Zivilisation beruhen und behindert dadurch kulturelle und technische Entwicklung. Gewährung Geistigen Eigentums privilegiert die Industriestaaten.
Kritik an Rechtfertigung der Existenz des Geistigen Eigentums: ökonomische Kritik
Monopole führen zu Wettbewerbshindernissen und höheren Verbraucherpreisen; sie stellen damit kein effektives Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung dar.
Strukturprinzipien Geistigen Eigentums: Rechtliches/künstliches Monopol
Rechte des Geistigen Eigentums werden von der Rechtsordnung nicht faktisch vorgefunden und lediglich rechtlich ausgestaltet (durch die Rechtsordnung konstruiert).
Strukturprinzipien Geistigen Eigentums: Zuordnung als subjektives absolutes Recht
Schutzrechte gewähren ihrem Inhaber das Recht, das Immaterialgut zu nutzen und zu verwerten (positives Nutzungsrecht) sowie Dritte von der Einwirkung auszuschließen (negatives Verbietungsrecht).
Ich liebe dich ❤️
Strukturprinzipien Geistigen Eigentums: Immaterialität
Rechte des Geistigen Eigentums sind unabhängig von einer körperlichen Fixierung.
Strukturprinzipien Geistigen Eigentums: Ubiquität (Allgegenwärtig/Allumfassend)
Rechte des Geistigen Eigentums sind zeitlich und örtlich ungebunden und einer parallelen Nutzung ohne Substanzverlust zugänglich.
Strukturprinzipien Geistigen Eigentums: Territorialität
Schutzrechte entfalten nur in dem jeweiligen Staat Wirkung, in dem sie nach dessen Regeln erworben wurden (vom Staat verliehene Monopole).
Geistiges Eigentum im objektiven Sinn
Summe der Normen, die geistige Leistung schützen (Querschnittsmaterie)
Geistiges Eigentum im subjektiven Sinn
Ein absolutes Recht an einem immateriellen Gut (Privatrecht).
Mindeststandard der Übereinkommen zur Harmonisierung des Rechts des Geistigen Eigentums: Inländergleichbehandlung
Allen Angehörigen eines Verbandslandes muss im Inland derselbe Schutz gewährt werden wie den eigenen Staatsangehörigen.
Mindeststandard der Übereinkommen zur Harmonisierung des Rechts des Geistigen Eigentums: Unionspriorität
Jeder der in einem Verbandsland die Anmeldung vorschriftsmäßig hinterlegt hat, kann auch in den anderen Ländern Schutzrechte mit demselben Zeitrang anmelden.
Du schaffst das 😇
Mindeststandard der Übereinkommen zur Harmonisierung des Rechts des Geistigen Eigentums: Meistbegünstigung
Alle Vorteile und Vergünstigungen, die von einem Mitgliedstaat den Angehörigen eines anderen Landes gewährt werden, müssen sofort und bedingungslos allen anderen Mitgliedern gewährt werden.
hybride Schutzrechte
Rechte des Geistigen Eigentums, die nach Schutzzweck und Schutzausgestaltung unterschiedlichen Kategorien angehören (Schutzrecht passt nicht in eine bestimmte Kategorie).
Kumulation
Ein und derselbe Schutzgegenstand wird durch verschiedenartige Schutzrechte auf derselben Ebene geschützt. (eine Leistung ist durch mehrere Schutzrechte geschützt).
Doppelschutz
Ein und derselbe Schutzgegenstand wird durch gleichartige Schutzrechte auf nationaler und europäischer Ebene geschützt (eine Leistung ist durch mehrere Schutzrechte geschützt).
Du bist süß 🥰
immanente Schranken
Schranken sind in den Schutzgesetzen geregelt.
externen Schranken
Schranken sind in den Grundrechten / allgemeinen Gesetzen geregelt.
Funktion von Schranken: das klassische Modell
Schranken sind Ausnahmen vom Urzustand des Schutzes Geistigen Eigentums. Sie sind abschließend und generell eng auszulegen und sie sind rechtfertigungsbedürftig. Die Schaffung von Schranken steht im Ermessen des Gesetzgebers, dieser könnte sie auch streichen, um den Schutz des Rechtsinhabers zu stärken.
=> Geistiges Eigentum wird wie Sacheigentum betrachtet: Der Staat nimmt einen Teil des Eigentums weg, was eine Einschränkung darstellt und jede Einschränkung ist rechtfertigungsbedürftig.
Du bist die Beste 🫶🏻🫶🏻
Funktion von Schranken: das Fair-Use-Modell
Geistige Güter gehören zum ‚common heritage of mankind’. Die Gewährung von Schutzrechten stellt daher eine Ausnahme vom Urzustand der Gemeinfreiheit dar und geistiges Eigentum ist rechtfertigungsbedürftig. Nicht die Schranken, sondern der Schutzbereich ist eng auszulegen und die Schranken haben die Aufgabe, der Gesellschaft die informationelle Freiheit zurückzugeben (Urzustand der Gemeinfreiheit wieder herzustellen). Beschränkung von Schutzrechten ist danach verfassungsrechtlich geboten, Schranken sind daher grundsätzlich weit auszulegen und können als Generalklausel ausgestaltet und durch Analogiebildung in ihrem Anwendungsbereich ausgedehnt werden. Die gesetzlichen Schranken sind also nicht abschließend.
=> das Monopol ist eine Ausnahme
I mog di 😊
Funktion von Schranken: Das Balance-Modell
Beide Positionen (Rechtsinhaber und Anspruch der Zugang begehrenden Allgemeinheit) sind verfassungsrechtlich abgesichert. Die geschützten Interessen sind gleichwertig und beide Seiten können nur durch praktische Konkordanz zu einem Ausgleich gebracht werden. Einzelfälle sind daher durch eine Interessenabwägung, nicht durch eine Zweifelsregelung zu lösen. Im Rahmen der Abwägung sind die Rechte und die Schranken auf ihren verfassungsrechtlichen Kern zurückzuführen.
Vollrechtsübertragung
Vollständiger Zuordnungswechsel, der durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erfolgen kann.
Die Lizenzierung (+ Sukzessionsschutz)
Nutzungsrecht an einem fremden Schutzrecht, dem Sukzessionsschutz (beschränkte Drittwirkung) zugestanden wird.
=> Sukzessionsschutz = Immunisierung gegen später geschlossene Transaktion
einfache Lizenz
gewährt dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung des Schutzrechts, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
=> mehrere Nutzer
ausschließliche Lizenz
Gewährt dem Lizenznehmer das Recht, das Schutzrecht unter Ausschluss aller Personen zu nutzen.
=> 1 Nutzer (der Lizenznehmer)
alleinige Lizenz
Gewährt dem Lizenznehmer das Recht, das Schutzrecht unter Ausschluss Dritter zu nutzen, dem Rechtsinhaber bleibt die Nutzung jedoch vorbehalten.
=> 2 Nutzer (Rechtsinhaber und Lizenznehmer)
Schutzrechtsverletzung
Das absolute Recht wird ohne Zustimmung des Rechtsinhabers genutzt.
Produktpiraterie
Die gewerbsmäßige Nachahmung von Waren und Dienstleistungen, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein.
Formen der Produktpiraterie: sklavische Nachahmung
Ausbeutung des Rufes, Imagetransfer
Formen der Produktpiraterie: Fälschung
Täuschung der Abnehmer durch Vorspiegelung von Originalware
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