Buffl

Europarecht

LW
by Lisa W.

Phasen Eintritt in die EU

  1. Phase Antragstellung

    Beitrittsantrag beim EU-Rat

    Prüfung durch Europäische Kommission

    Stellungnahme Kommission (Befürwortung oder Benchmarks)

    Abstimmung über Verleihung Kandidatenstatus durch Europäischen Rat —> Einstimmig

    Überwachung Reformfortschritte durch EU-Kommission

    —> ggfs Empfehlung der EU-Kommission zur Eröffnung der Beitrittsverhandlung

    Abstimmung des Europäischen Rat —> Einstimmig


  1. Phase Verhandlung

    Ziel ist die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU, der sogenannte „Acquis »,  durch das jeweilige Kandidatenland

    Die Verhandlungen ist in 35 thematische Kapitel unterteilt


    Verhandlung erfolgt auf zwei Ebenen:

    • Im Rat der EU legen die Mitgliedsstaaten den Verhandlungsrahmen fest

    • Die Verhandlungen werden zwischen der Kommission und der Regierung des Kandidatenstaates geführt.

    Für jedes einzelne Kapitel bedarf es den Beschluss zur Öffnung sowie am Ende den Beschluss zur erfolgreichen Schließung

    Werden keine Fortschritte erzielt oder gar Rückschritte, können die einzelnen Kapitel auch suspendiert werden – wie vielfach im Fall der Türkei geschehen

    Sind alle Kapitel abgeschlossen —> Beitrittsvertrag

    —> Bedarf Billigung durch EU-Rat, EU-Kommission, Europäisches Parlament

    —> Mit Unterzeichnung Status “beitretender Staat”


  1. Phase Ratifizierung

    = völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Oberhaupt eines Staates, nachdem die jeweils zuständige Gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat


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Lisa W.

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