PE: bedarfsgerecht/marktgerecht
Eine Projektentwicklung – gleich ob eigengenutzt oder vermietet – ist nur bedarfsgerecht, wenn sie marktgerecht ist.
Folgende Marktkriterien müssen für eine marktgerechte Immobilie optimal erfüllt werden
7
Timing
6 PE-Merkmale nach 2. Weltkrieg
2 Merkmale ab 90er Jahre
Kernaussage
PE-Merkmale nach dem 2. Weltkrieg:
für Eigennutzung konzipiert
kein marktorientiertes Denken
überzogene Qualiäten und Minimum an Kosten
Mietsteigerungen
schnelle verfügbarkeit wichtiger als nachhaltiges Nutzungsdenken
Lage - Lage - Lage
Durch Globalisierung, Schwankungen der Kapiatlmärkte, Mieteinbrüche 90er Jahre neuer Fokus:
optimaler Zeitpunkt für PE-Beginn (Timing)
Marktresearch
Mieten (elementare Bedeutung für (Miss-)Erfolg einer PE)
Renditen (elementare Bedeutung für (Miss-)Erfolg einer PE)
Leerstände
geplante Neuflächenproduktion
Zins-/Devisenkursentwicklung
PE sollte daher immer antizyklisch zum zyklisch verlaufenden Immobilenmarkt erfolgen
Prinzip des Schweinezyklus (6+2)
hohe Marktpreise führen zu verstärkte Investitionen
diese wirken sich erst mit „Time Lag“ auf das Angebot aus (wegen der Aufzuchtzeit)
daraus entsteht ein Überangebot + Preisverfall
deswegen wird Produktion reduziert (ebenfalls zeitverzögert)
das führt zu relativen Nachfrageüberschuss (Angebotslücke)
dadurch steigen Preisen wieder + Zyklus beginnt von vorne
Durch Zeitverzögerung im Regelmechanismus zwischen Angebot, Nachfrage, Preis entsteht eine Marktsizuation, die das Angebot schwanken lässt
Der Zyklus kann erst gestoppt werden, wenn die Schweinehalter sich an den zu erwartenden Preise zum Vermarktungszeitpunkt orientieren, statt an den Schweinepreisen zum Investitionszeitpunkt
Immobilienuhr von Jones Lang La Salle (4+3)
beschleunigter Mietpreisrückgang
verlangsamter Mietpreisrückgang
beschleunigtes Mietpreiswachstum
verlangsamtes Mietpreiswachstum
Uhr zeigt, wo Märkte nach Einschätzung von JLL innerhalb des Mietpreiskreislaufs befinden
Markt kann sich in verschiedene Richtungen/Geschwindigkeit bewegen
Position ist nicht zwingend repräsentativ für den Projektentwicklungsmarkt
Phasen/Erwartungen des Immobilienzyklus (4+4)
Identifizierung von exogenen Gründen auf den Immobilienmarkt
Beim Immobilienmarktgeschehen lässt sich eine direkte Relation zu konjunkturellen Ursachen herstellen.
Antizyklisches Verhalten
Aussage 2
Merkmale 4
Antizyklisches Verhalten in der Projektentwicklung der wichtigste Aspekt (für Aspekt Timing)
Standort
Einstufungen
Grundstück Standort
Harte und weiche Faktoren
Die Unterscheidung orientiert sich an der Veränderlichkeit der Gegebenheiten
Erfassbarkeit
Steuerbarkeit
weiche Standortfaktoren
unterliegen einem ständigen Wandel -> können nur kurzfristig ermittelt werden
analytisch nicht einheitlich bewertbar (schwammig)
harte Standortfaktoren:
ändern sich gar nicht, nur gelegentlich oder äußerst langsam
eindeutig definiert und bezifferbar (alle einer Meinung -> Ja/Nein, Schwarz/Weiß
Was muss bei … analysiert werden?
Makrolage 4
Mikrolage 3
Grundstück 5
Makrolage
Land, Region, Stadt
Infrastruktur
allgem. Angebots-, Absatz-, Nachfragesituation
Politische Situation
Mikrolage
Gemeinde, Stadtteil, Sub-Zentren
Entfernungen Infrastruktur
Nachbarschaft
Grundstück
Boden ohne Projektbebauung/ mit Altbestand
Baurecht
Größe
Entwicklungszustand
Erschließung
Grundstück und Bauwerk
Zusammenhang 2
Sonderformen (Erbbaurecht + Wohnungseigentum) 3
In DT. ist Grundstück immer untrennbar mit Bauwerk verbunden
G-Eigentümer = Eigentümer aller darauf befindlichen Bebauungen
Sonderformen
Erbaurecht = grundstücksgleiches Recht
Erbbauberechtigter erwirbt (durch vertragl. Vereinbarung mit G-Eigentümer) entgeltlich das Recht ein Grundstück zu bebauen + zu nutzen
Wohnungseigentum = einzelner Eigentumsanteil an Gebäude + Grundstück
Teilungserklärung weist Eigentumsanteile der Eigentümer eines MFH auf einem Grundstück aus
Erbbaurecht und Teilungserklärung werden grundbuchrechtlich erfasst und gesichert
Grundstück und Verkäufer
Wichtiger Punkt zur Absicherung der weiteren PE-Schritte:
Veräußerer muss Vertretungsvollmacht besitzen (muss Eigentümer des Grundstücks sein)
Veräußerer muss Berechtigung für Verkauf und Veräußerung vorlegen
Grundstücke
Obergrenzen der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, …)
findet man in der BauNVO
Baurecht – Bauleitplanung 2+2
Maß der baulichen Nutzung 5
BauNVO regelt zulässige Art und Maß der baulichen Nutzung
Stimmt Bauvorhaben mit Bauleitplanung überein?
Bauleitplanung
vorbereitende Bauleitplanung = FNP
Unterteilung in Wohn-, Gewerbe-, Gemischte Bauflächen
verbindliche Bauleitplanung = B-Plan
Unterteilung der Bauflächen in einzelne Baugebiete (reine/allg. Wohnbau-, Gewerbe-, Sondergebiete, etc.)
Maß der baulichen Nutzung
GRZ = Grundflächenzahl -> Grundfläche/Grundstück (was darf überbaut werden)
GFZ = Geschossflächenzahl -> Nutzfläche/Grundstück (wie viel Geschossfläche insgesamt)
BMZ = Baumassenzahl -> Volumen oberirdisch/Grundstück (wie viel Bauvolumen erlaubt)
Höhe der baulichen Anlagen (Firsthöhe, Traufhöhe (bis Dach))
Anzahl der Vollgeschosse
Vollgeschosse
1+3
Regelung gibt es in der LBO der Bundesländer
Keller:
im Mittel 1,4m über Geländeoberfläche
Dachgeschoss:
3/4 der Grundfläche mindestens 2,3m Höhe bis Dachoberkante
keine Vollgeschosse
aussschließlich für haustechnische Anlagen und Feuerungsanlagen
Verbindliche Bauleitpläne – Bebauungspläne
Sinn/Zweck
7+2
Sinn/Zweck:
Konkretisierung für Gebietsteile / einzelne Grundstücke
bestimmen Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke im Geltungsbereich
textlicher + planerischer Teil
Aufstellung durch Gemeinde, falls geordnete Entwicklung erforderlich
kein genereller Aufstellungsanspruch
sind rechtsverbindlich (7 Jahre)
besteht bereits ein B-Plan -> LBO prüfen, ob Planaufstellung noch übereinstimmt
B-Plan abgeleitet aus FNP ist genehmigungsfrei
Genehmigungspflicht bei selbstständigen oder vorzeitigen B-Plänen
qualifizierter / vorhabenbezogender B-Plan
Q = abschließende Regelung der Bebauung
V = Vorhabens-/Erschließungsplan = auf Grundlage der Planung eines Investors
!!!
Aufstellungsverfahren B-Plan
Feststellung der Erforderlichkeit
Planaufstellungsbeschluss durch Gemeinde (gleichzeitig mögl. Veränderungssperre)
ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung des B-Plans + Erläuterungsbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit
Prüfung von Bedenken und Anregungen -> ggf. erneute Auslegung
Beschluss als Satzung
Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung
Vorhabens-/Erschließungsplan
Bedeutung 1
Voraussetzung 2
Besonderheiten 5
begründet die Zulässigkeit eines Bauvorhabens, inkl den Besonderheiten eines verbindlichen B-Plans
Vorraussetzung:
Übereinstimmung mit Vorhabens-/Erschließungsplan des Investors
vorheriger Abschluss eines Durchführungsvertrages zw Gemeinde und Investor (z.B. städtebaulicher Vertrag)
Besonderheiten:
für investive Zwecke
beschleunigt Aufstellung durch verkürzte Verfahren + Herauslösen aus zweistufigen Bauleitplansystem des BauGB
entlastet Gemeinde bei Planungs-/Kostenaufwand (Planungsvorleistung des Investors)
Verpflichtung Investor zur unmittelbaren Fristgebundenen Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen
Erschließungsmaßnahmen durch Investor
Städtebaulicher Vertrag
Definition 2
Arten 3
= Sonderform eines öffentlich rechtlichen Vertrages
= Vertrag über eine Sache zw Behörde und einem Dritten (Person, Körperschaft)
Arten
Maßnahmenverträge §11 (1) Nr.1
regeln Vorbereitungen + Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch Vertragspatner auf dessen Kosten ggf einschließlich…
Neuordnung der Grundstücksverhältnisse
Bodensanierung
Ausarbeitung städtebaulicher Planung
Zielbindungsverträge §11 (1) Nr.2
regeln Themen, die auf Förderungen und Sicherungen der durch die Bauleitplanung verfolgten Ziele gerichtet sind
Grundstücksausnutzung
Deckung Wohnbedarf ansässiger Bevölkerung
Deckung Wohnbedarf von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumproblemen
Folgekostenverträge §11 (1) Nr.3
regeln Übernahme von Kosten, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen inkl. Grundstücksbereitstellung
Eigentumsverhältnisse
Grundbuch Bestandteile
-> gibt Grundbuch in dem Eigentümer, Baulasten verzeichnet sind
Frühzeitige Grundstückssicherung
Wieso? 2+2+1
Möglichkeiten 6
Flächenbedarf früh klären für… um passendes Grundstück frühzeitig zu sichern
Standortwahl
Adäuate Grundstücksgröße
Grundstücksverkäufer handeln oft nach “first coem - first served”
will nicht ganzen Projektvaluierungsprozess abwarten -> am Ende doch kein Kauf
Deswegen temporäre Vereinbarung sinnvoll. Möglichkeiten sind…
Vorverträge und Absicherungserklärungen
Options- und Reservierungsvereinbarung
Vorkaufsrecht
befristetes Kaufangebot
Kaufvertrag mit aufschiebender Wirkung
Kaufvertrag mit Rücktrittsvorbehalt
Vorverträge und Absichtserklärungen
4+5
Vorverträge
ist notariell beurkundeter Vertrag
ist schuldrechtlicher Vertrag (Erfüllung ist einklagbar)
dokumentiert Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrages zu einem späteren Zeitpunkt
enthält oft bereits wesentliche Regelungen aus dem Hauptvertrag
Absicherungserklärungen
“letter of intent” LOI oder “memorandum of understanding” MoU
ist Erklärung, die zu Beginn eines Projektes von beiden Parteien eingegangen werden
stellen keine rechtliche Bindung dar -> keine einklagbare Vereinbarung
man hofft auf moralische Hemmschwelle der Beteiligten dass sie auch wirkt
oft werden rechtlich verbindliche Klauseln vereinbart
G-Eigentümer räumt Kaufinteressenten ein Vorzugsrecht ein
“right of first refusal”
falls Dritter Kaufangebot abgibt muss Vorverkaufberechtigte vom Eigentümer informiert werden
VVB kann sich somit als Erster (2 Monate) entscheiden (nicht verpflichtet)
bedeutet dass Dritter erst kaufen kann wenn Vorkaufsberechtigte kein Interesse hat
werden über schriftliche Vereinbarung + durch dingliche Sicherungen getroffen (Eintragung im Grundbuch 2. Abteilung) -> rechtliche Absicherung
Auflösung der Frist erfolgt über Notar -> informiert VKB über Kauf zw Verkäufer und Dritten
Befristetes Kaufangebot
5
Käufer macht für definierten Zeitraum Angebot
oft mit Anzahlung verbunden (Downpayment) auf treuhändischen Konto
Anzahlung wird üblich mit Kaufpreis verrechnet
Erstattung der Anzahlung bei Nichtrealisierung des Projekts üblich
Gründe des Scheiterns an jeweilige Vertragspartei gekoppelt (evtl. Schadensersatzforderungen)
Kaufvertrag ausgehandelt + abgeschlossen
Inkrafttreten auf späteren Zeitpunkt verlegt (erst sinnvoll, wenn Entscheidung zur PE getroffen)
oft mit Meilensteinen + Fristen gekoppelt
Erteilung Baugenehmigung
Bestätigung Finanzierungskonzept
begründet ein 10 Jahre Ankaufsrecht -> begründet Anspruch auf zukünftige Übertragung des Eigentums (sind übertragbar)
Grunderwerbssteuer wird erst bei Inkraftreten des Kaufvertrages fällig
ist Vollwertiger Kaufvertrag -> tritt direkt/zeitnah zum Vertragsabschluss in Kraft
Rücktrittsvorbehalt kann bei definierten Gründen ausgeübt werden
macht aus Sicht des PE Sinn (zb wenn Baugenehmigung nicht erteilt)
Grunderwebssteuer wird mit Kaufvertrag wirksam (Kaufvertrag mit aufschiebender Wirkung besser -> Risiko Erhöhung Grunderwerbssteuer)
Options- oder Reservierungsvereinbarung
4
gute Vertragsoption zur mittelfristigen Sicherung von Erwerbsflächen zu bestehenden Standorten -> Erweiterungspotential
(industrielle) Investoren sichern für bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Grundstück
meist noch keine B-Pläne vorhanden
oft mit Zahlungen verbunden (3-10% des Grundstückwertes pro Jahr)
ggf. ergänzende Regelung für Anrechnung der geleisteten Zahlungen bei Grundstückserwerb
Auflassung 3
Auflassungsvormerkung 4
Auflassung §925 BGB
ist WE (Einigung) zwischen V und K zur Übertragung des Grundstückes
ist Sicherung von Grundstück und Kaufpreis Durch Eintragung ins Grundbuch
muss notariell protokolliert werden (pers. Anwesenheit oft nicht zwingend erforderlich)
Auflassungsvormerkung
Zugunsten des Erwerbers nach Unterzeichnung des Kaufvertrags Auflassungsvormerkung im Grundbuch (A2) eingetragen -> Anspruchssicherung auf Eigentumsübertragung
Zahlung des Kaufpreises erfolgt
Auflassung wird erklärt
Umschreibung Eigentümer im Grundbuch
Grundstücksspezifische Steuern
Steuerarten
Grunderwerbssteuer -> einmalig bei Kauf
Grundsteuer -> jährlich
Grunderwerbssteuer
transaktionsbedingte (Verkehrs-)Steuer bei Eigentümerwechsel von Grundstücken durch notariellen Kaufvertrag
fällig bei notarieller Beurkundung an
in BW 5,0% des notariell beurkundeten Kaufpreis
Besonderheit: Prinzip des einheitlichen Vertragswerk
USt auf Bauleistungen
GerwSt auf Grundstück und Bauleistung (inkl. USt)
Grundsteuer
aktuell bis 2024 Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten (verfassungswidrig)
Grundsteuer ist bundeseinheitlich geregelt, jedoch
Bundesländer -> Festellung des Einheitswertes (wird drastisch steigern, weil frühere Äcker heute durch Immo viel mehr wert)
Gemeinde -> Festsetzung der Hebesätze (müssten eig. gesenkt werden)
ab 2025 Landesgrundsteuergesetz BW -> unterschiedliche Vorgehensweisen der Länder
Grundsteuerbescheid wird durch Gemeinde erlassen
höhere Grundsteuer: neben bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbetrag auch Hebesatz der Gemeinde
quartalsweise (15. 02,05,08,11) oder auf Antrag einmalig 01.07.
wird nach Gegebenheiten zum Stichtag 01.01. festgelegt -> Veränderungen erst nächstes Jahr
Verkauf während des Jahres -> Einheitswertbescheid mit Wirkung erst Folgejahr
Steuerschuldner = der im Grundbuch eingetragene Eigentümer
Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude -> PE zahlt auch für unbebaute Grundstücke !
Grundsteuer = Grundsteuermesszahl x Einheitswert x Hebesatz
Erwerbskosten
laufende Kosten
Grunderwerbssteuer (wie hoch, wie berechnet?)
BW = 5%
Notarkosten (wie hoch)
1,5% der Kaufsumme, wobei etwa 1% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen.
durchschn. Neubauwohnung
+- 6000-9000 €/m2 in Stuttgart-Mitte -> Lage, Qualität abhängig 7000€/m2
üblicher Bauzins
aktuell bei etwa 3,7 bis 4,0 Prozent für zehn Jahre
Altlasten 3
Sicherungsverfahren 3
Wer haftet? 3
Altlastenkataster -> altlastenverdächtige Flächen registriert
Kontamination stellt erhebliches Investitionsrisiko dar
Altlasten grenzen ggf Nutzungsverhalten ein
Sicherungs-/Sanierungsverfahren:
Maßnahmen zur Dekontamination
Grundwasserentnahme, Bodenluftabsaugung (in situ)
Extraktion, Stripping, Adsorption, Oxidation
Verbrennen, Schwelung (on/off site)
Wer haftet?
Handlungsstörer = Verursacher der Kontaminantion -> Pflicht zur Angabe bei Verkauf (sonst Recht auf Entschädigung wegen arglistiger Täuschung)
Zustandsstörer = Eigentümer, Besitzer, Pächter des Grundstücks
kann Handlungsstörer nicht mehr belangt werden, wird der aktuelle Zustandsstörer zur Sanierung herangezogen
Verhältnismäßigkeit wahren!
falls mehrere Beteiligte -> Ermessen der Behörde, wer sanieren muss (i.d.R. wirtschaftlich potenteste)
nur 1-2 Verfahren als Beispiel
Wissen wer haftet
Denkmalschutz bestehender Bebauung
Herausforderungen 3
Vor-/Nachteile 7+7
Definition
Ziel ist Bewahrung von baulicher kultureller Identität
DSchG -> Erhaltungspflicht der Eigentümer und Besitzer „im Rahmen des Zumutbaren“ vorgeschrieben
Herausforderungen/Probleme:
Zunehmende Komfortansprüche, technische Standards (wärmetechnische Standards), baurechtliche Anforderungen (EnEV) stehen im direkten Widerspruch zu Aspekten des DMS
Ausnahmen möglich -> Unterschreitung des Mindestwärmeschutz -> Problemen hinsichtlich hygienischer Anforderungen und Schutz der Konstruktion
auch falsch verstandener Denkmalschutz von Behörden möglich -> Sichtfachwerk + Schlagregen -> dauerhaften Schäden/Denkmalverlust
Vorteile:
Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes
Stärkung des örtlichen Charakters und Anziehungspunkt für Touristen
Eigentümer besitzen eine einzigartige Immobilie mit historischer und architektonischer Bedeutung.
Eigentümer profitieren von steuerlichen Vorteilen (v.a. Vermieter)
Als Vermieterin lassen sich hohe Mieten erzielen.
staatliche Unterstützung für Denkmalschutz (attraktiven Förderungen)
Immobilien mit Denkmalschutz rentieren sich in der Regel als Langzeitinvestition (plus: Wertsteigerung)
Nachteile:
Höhere Kosten + Aufwand für die Sanierung und den Erhalt des historischen Charakters
Einschränkungen bei der Gestaltung und Nutzung durch Denkmalschutzauflagen
Schwierigkeiten bei der Integration moderner technischer Anlagen
Zeitaufwendiger Genehmigungsprozess aufgrund behördlicher Auflagen
Es gelten strenge Sanierungsauflagen.
Der Eigentümer ist zur Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet.
Schneller Wiederverkauf führt in der Regel zu finanziellen Verlusten.
Erschließungssituation
Wertentwicklungspotentiale
Standortwahl große Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Risiken einer Immobilieninvestition
Je höher das Wertsteigerungspotential (= guter Standort), desto weniger Anfangsrendite kann akzeptiert werden
Je niedriger das Wertsteigerungspotential (= schlechter Standort), desto höher sollte die Anfangsrendite liegen
Standort Standortanalyse – Beispiel am Makrostandort Frankfurt Ostend
Verkehrsinfrastruktur
Wirtschaftsstrukur
Soziodemographische Struktur
Nutzflächenstruktur
Überblick
Ständiger Wandel zwischen Verkäufer- und Käufermarkt
PE muss sich in Situation von Anleger bzw. Nutzer reinversetzen für marktgerechtes Angebot
sollte flexible und multifunktionale sein -> damit nicht vorhandene Stadtplanung ersetzt/ergänzt werden kann
mehrfunktionale Geschäftshäuser (Einzelhandel, Gastro, DL, Büros, Praxen, ggf. Wohnungen)
Einkaufspassagen, Galerien mit Büros + Parkplätze
Hotels in Kombi mit Ladenpassage, Büro
innerstädtische EKZ mit Fachmärkte, Freizeiteinrichtungen, Büro, DL, Hotels
Stadtperiphere Gewerbeparks mit ausgewogenem Angebot (Büro, Service, Lager, Parken, EKZ)
aus umweltfreundlichen Aspekten wird der Umwidmung von Altflächen eine immer größere Bedeutung zukommen
ABER: mehrfunktionale Gewerbeimmobilie können nur in Mischgebieten, Kerngebieten oder ausgewiesenen Sondergebieten realisiert werden (nicht einfach möglich)
Nutzflächenstrukturveränderungen
Verlagerung Bahnhöfe in Untergrund
autofreie Städte -> Umwidmung von Parkhäusern
Umwidmung von Hotels ind Seniorenwohnungen
Umwidmung Industriezone in Gewerbeparks
Veränderter Wohnflächenbedarf -> schrumpfende Bevölkerung, aber Zunahme der Single-Haushalte
-> Frühzeige Erkennen von gesellschaftlichen Entwicklungen / Trends liefert Basis für zahlreiche Projektentwicklungsideen
Qualität
Kriterienkatalog Qualität des Gebäudes
Qualtitäten des Ertrages
Nutzflächenqualität (Raumökonomie) -> Zonierung
Qualitäten der Bautechnik und Kommunikationstechnik
Qualität des Mietvertrages
Qualtitäten des Ertrages:
Mieter (inkl. Bonität)
Branchenmix
Größe und Image des/der Hauptnutzer
Mietvertrag
Laufzeit des Mietvertrages
Steigerung der Miete
Anpassungsfähigkeit an Marktmiete
Umlagefähigkeit der Betriebskosten
Nutzflächenqualität (Raumökonomie)
entscheidend für Nutzungsart (Wohnen, Büro, Laden, Hotel, Produktion)
tiefes menschl. Grundbedürfnis -> Licht, Sicht, Luft
mehr Qualitätsangebot -> mehr Behaglichkeit
Raumtiefe hat hohen Einfluss auf Mietertrag
gewählter Fassaden-/Fensterraster in Kombination mit dem Stützenraster ist eine weitere wichtige
Größe -> Abhängigkeit Primärstruktur - Sekundärstruktur
„Intelligent Buildings“ (Gebäude mit dem jeweils höchsten Stand des technischen Fortschritts)
Ziel: Reduzierung der Bewirtschaftungskosten
Grundsatz: soviel automatisierte Steuerung wie nötig und soviel individuelle Steuerung wie möglich
Megatrends für PE
Zentrale Steuerung Gebäudetechnik -> Energieverbrauchsminimierung
Kältebedarf (Klimaanlage) nicht über rasche Luftbewegung, sondern über langsame Strahlung (Kühldecken)
Sicherheitsbedürfnisse (Brandbekämpfung) über natürliche Stoffe sichern (bspw. Wassernebel statt Halon)
Doppelböden in Büros werden entbehrlich -> drahtlose Kommunikationstechnik
Qualität des Mietvertrag ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Projektentwicklung -> insbesondere Mietanpassungsklausel
Ziel PE -> vollen Ertrag + vollen Wertzuwachs zu erhalten
kann durch ausgewogene Mischung von Mietanpassungsmöglichkeiten erreicht werden (Ist-Miete möglichst an Marktmiete)
Extremvarianten:
Mietanpassung alle 5 Jahre nur nach oben, wenn Marktmiete > Ist-Miete
Langfristiger Mietvertrag mit verschiedenen Optionen und nicht 100%iger Indexierung (Anpassung nach Verbraucherindex) ohne Revisionsklausel
PE (Investor) geht mehr als die gesamte Wertentwicklung aus der sich über die Inflation hinaus entwickelnde Marktmiete verloren.
Zoning- Methode
ist ein geeignetes Instrument zur objekt- und marktadäquaten Bewertung von Mietflächen
Anwendung insbesondere für Handelsflächen / Ladenflächen
Zuschnitt und Gesamtladenfläche -> unterschiedlich tiefe Zonen bilden – 7 bis 10 m bei mittelgroßen Flächen
Wertigkeit der Verkaufsebenen durch individuelle bauliche Gegebenheiten (bspw. Raumhöhen, Stufen, Belichtung) werden durch Geschossfaktor berücksichtigt (EG = 1, 1.UG/OG = 0,55, danach weiter abnehmend)
Mittels der Zoning Methode kann auch die Anordnung von baulichen Erschließungen innerhalb Ladenflächen zur Maximierung des Mietertrages bereits im Planungsstadium angewendet werden
Quantität / Entwicklungspotential
Soziodemographische und ökonomische Einflussgrößen
Einflussfaktoren Bevölkerungsentwicklung
Geburtenrate -> nimmt ab
Lebenserwartung (Sterbefälle) -> nimmt ab
Zuwanderung -> +1,2 Mio Menschen
Binnenwanderung -> Wohnungswechsel
Altersaufbau Gesellschaft zukünftig (normal Kegel -> Zukunft Urne -> Zylinder)
Insgesamt 13 Mio weniger
bisschen weniger 0-19 Jährige
weniger 20-65 Jährige
mehr 65-79 Jährige
viel mehr 80+ Jährige
Die Bevölkerungsentwicklung kann den Einfluss auf Investitionen in Immobilien haben, da sie den Bedarf an Wohnraum beeinflussen kann.
Bevölkerungswachstum -> höherer bedarf -> höheren Mieten -> Renditenverbesserung für Immobilieninvestitionen
Bevölkerungsabnahme -> Überversorgung an Wohnraum-> niedrigeren Mieten -> attraktive Investitionsmöglichkeiten für Home-Office (Thüringen, Sachsen-A, Meck-Pom)
mehr Single-Haushalte -> kleinerer Wohnflächenbedarf
höhere Lebenserwartung -> mehr Seniorenwohnungen (neue Standards)
Home-Office -> höhere Nachfrage ländlicher Gebiete, nichtmehr Zentralität im Fokus
Wohnungsmarkt
trotz demographischer Entwicklung steigende Anzahl an Haushalten
abnehmende Personenzahl je Hauhalt -> Single-Haushalte, weniger Fläche, Anzahl Räume, Raumgröße
Veränderung der Lebenspläne -> Flexibilität
Alterung der Gesellschaft -> Seniorengerechte Wohnungen
Abwanderung aus Ostdeutschland (Binnenwanderung) -> Leerstandsquote
Belebung der Nachfrage in Westdeutschland
mehr Sanierungen und Modernisierungen
Prognose Wohnungsbedarf:
Anzahl Haushalte - Anzahl bestehnder Wohnungen = Wohnungsüberhang/-defizit
50-55 m2 / Person
Büromarkt
Trends Büro
Demographie
Barrierefreiheit, Flexible Arbeitsmodelle
Strukturwandel
von Industrie/Produktion -> hin zu DL, Beratung und Steuerung -> Weiterbildung/Umschulung
Veränderungen der Arbeits- und Büroorganisation
Home-Office, virtuelle Teams, Desk-Sharing und flexible Arbeitszeiten -> weniger Flächenbedarf
Globalisierung: Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland (Risiko -> Abhängigkeit)
Fortschreitende Technisierung der Arbeitswelt: Effizienteres Zusammenwirken von Mensch und Maschine
Neugestaltung der Büroflächen wegen veränderter Nutzeranforderungen
Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklungen
Wandel der Bürotätigkeiten zu spezifischer Sachbearbeitung und Führungsaufgaben
wichtig für eine bedarfsgerechte Projektentwicklung ist die sorgfältige Betrachtung des Marktes mit seinen vorhandenen Quantitäten
Prognostizierung der vom Markt benötigten Quantitäten
Prognose ist besonders schwierig -> mangelnde Markttransparenz -> keine vollständige Kenntnis
Große Entwicklungspotentiale = große Chancen = Zunahme potentieller Risiken
Durch die Dynamisierung der Immobilienmärkte drängen schnell große Quantitäten auf den Markt, die oftmals zu folgenden Marktproblemen führen können:
Mieterträge sinken überdurchschnittlich
Baukosten steigen überdurchschnittlich
Grundstücke werden unerschwinglich
Fungibilität
= Drittverwendungsfähigkeit (für Langfristinvestoren wichtig)
Für Beurteilung sind Aspekte wichtig
Wirtschaftlichkeit
nachfolgende Punkte hierbei eine wesentliche Bedeutung:
Baulich-konstruktive Selbstständigkeit (Corporate Architecture schwierig!)
Wirtschaftliche Selbstständigkeit (möglichst kein Teileigentum)
Anbindung an individuellen und öffentlichen Nahverkehr
Existenz eines Nachfragemarktes
Limitierung der Projektgröße
Minimum an so genannter „Betreibernutzung“ oder Produktionsnutzung
Betreibernutzung
So genannt Management-Immobilien -> nachhaltige Ertrag durch Objekt-Management beeinflusst
Shopping-Center und Hotels
Immobilie die keine Betreibernutzung enthält (zumindest teilweise) gibt es nicht – bspw. Kantinen/Cafeteria in Büroimmobilien
Der Erfolg einer PE = Maß der Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition folgender Komponenten:
Ergebnis (Netto-Ertrag) aus dem Betrieb der Immobilie (Funktion der Zeit)
Wertsteigerung des Projektes während und insbesondere nach der Projektentwicklung (Funktion der Zeit)
Steuerliche Vorteile / Fördermittel
Wirtschaftlichkeitsberechnung immer ohne steuerliche Vorteile/Fördermittel (da Vorteile zeitlich, regional, und quantitativ/qualitativ extrem verändern können)
Die Miete wird in der Immobilienwirtschaft untergliedert in:
Statische (momentane) Komponente Mietertrag
Dynamische (zukünftige) Komponente Mietentwicklung
Besonderheiten des wirtschaftlichen Charakters von Immobilien:
entsteht nicht durch die reine Produktion (Errichtung Immobilie)
entsteht durch deren Nutzung
Gebäude stellt lediglich „statisches Gehäuse für ein dynamisches Innenleben“ dar
Mittels Immobilien werden durch die Nutzung Raum-Zeit-Einheiten in Geld-Zeit-Einheiten umgewandelt
bspw. werden die mietvertraglich zur Verfügung gestellten m2/Monat in EUR/m2 umgewandelt
Entscheidende Größe für die Wirtschaftlichkeit in der Immobilienwirtschaft ist die Rendite
Rendite (3-5%) = Miete/Investitionsvolumen
Kaufpreis = Wohnfläche x qm-Preis (+ evtl. TG 30.000 €)
Nebenkosten
Grunderwerbssteuer = 5% x Kaufpreis
Maklerkosten = 2% x Kaufpreis
Notarkosten = 1,5% x Kaufpreis
Eigenkapital - Nebenkosten = XX
Kaufpreis - XX = GK
GK x (4% Zins + 2% Tilgung) = Kosten/Jahr
Kosten/Jahr / 12 Monate = Kosten/Monat
Kosten/Monat < 1/3 x Netto-Gehalt/Monat
Last changed2 years ago