Beispiele für Immobilien
Garage
Anwesen
bebautes Grundstück
unbebautes Grundstück
Wohnungseigentum
Teileigentum
Gebäude
Haus
Flurstück
amtlich vermessener und geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche
im Liegenschaftskatatster geführt
eigene Nummer (Flurstücksnummer)
kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters
Grundstück
unterschiedliche Def, je nach Fachgebiet
in Wertermittlung Begriff nach § 3 GBO Grundbuchordnung
räumiche abgegrenzter Teil der Erdoberfäche, aus einem oder mehreren Flurstücken bestehend und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches (≠ Liegenschaftskataster) unter einer Nummer eingetragen
Wesentliche Bestandteile eines Grundstückes oder Gebäudes
nach § 94 BGB
(1) … mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude…
(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen. (Eingebaut es darf nicht wieder ausgebaut werden)
Zubehör (§ 97 BGB)
Bewegliche Sachen, Die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind.
Besitz und Eigentum
Eigentum verpflichtet
Art 14 GG
Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet
Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig
Sie darf nur durch oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, dass Art und Außmaß der Entschädigung regelt
Miete - Pacht - Leihe
Miete:
vertragliche Verpflichtung den Gebrauch der Sache gegen Entgelt zu gewähren
Pacht:
… Recht, gegen Entgelt den verpachteten Gegenstand zu nutzen, Früchte aus ihm zu ziehen und Erträge zu erwirtschaften
Leihe:
untentgeltlich
Eigentumsübertragung
für die Übertragung (Kauf oder Schenkung) von Eigentum sind Einigung und Übereignung erforderlich.
bei beweglichen Sachen oft Übereignung = Übergabe
bei unbeweglichen Sachen:
Übereignung = Eintrag ins Grundbuch
Auflassung = Einigung über Übergang des Eigentums
Eigentumsübergang = Eintrag ins Grundbuch
Grundbuch
Aufbau
Aufschrift
Bestandsverzeichnis
erste Abteilung - Eigentümer
zweite Abteilung - Lasten und Beschränkungen
dritte Abteilung - Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Aufschrift (Grundbuch) Inhalte
Amtsgericht
Gemeinde
Grundbuch von xxx
Grundbuch(heft) Nr. / Grundbuchblatt
Datum des Abrufs
Datum der letzten Eintragung
ggfs Hinweise zum Zeitpunkt der Digitalisierung
Bestandsverzeichnis (Grundbuch) Inhalte
Grundstück (laufende Nr., Flustück, Wirtschaftsart/lage und Größe)
ggfs Miteigentumsanteile an Grundstücken (zusätzlich Größe des Miteigentumsanteils)
ggfs Herrschvermerke (zusätzlich Art des Rechts, Bezug zu Bewilligiung oder Servitenbuch)
Sondereigentum (bei Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbüchern)
Erbbaurechte (bei Erbbaugrundbüchern)
alle Einträge jeweils mit Datum
ggds mit Zu- oder Abschreibungen (=Änderungen)
Erste Abteilung - Eigentümer (Grundbuch) Inhalte
Eigentümer
Name, Geburtsdatum, Ort
ggfs Anteil
Zuordnung zu Grundstück (lfd. Nr. im Bestandverzeichnis)
Grundlage der Eintragung
Alle Einträge jeweils mit Datum des Eintrages
Zweite Abteilung - Lasten und Beschränkungen (Grundbuch) Inhalte
Lasten und Beschränkungen
Grunddienstbarkeiten
beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für die Stadt XXX)
Nießbrauch
alle Einträge mit laufender Nummer, Zuordnung zu Grundstück, Bezug und Datum des Eintrags
gffs Veränderungen oder Löschungen
Dinglich gesicherte Rechte (& grundstücksgleiche Rechte)
Grunddienstbarkeit
bedingt persönliche Dienstbarkeit
Nießbrauch / Wohnungsrecht
Erbbaurecht
Reallast / Erbbauzins in verbindung mit Erbbaurecht
Lebgeding ( Übergang an Erben, mit Vereinbarung wie Pflege der Alten, Abgabe von Lebensmittel wie Obst)
Rückübertragungsvormerkung
Vorkaufsrecht
Herrschvermerk -> erste Abteilung
Belastung -> zweite Abteilung
Dritte Abteilung - Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden (Grundbuch) Inhalt
Hypotheken
Grundschulden
Rentenschulden
Grundakte
enthält die meisten für die Eintragung im Grundbuch relevanten Urkunden
(Eintragungs) Bewilligung
Kaufverträge
Schenkungsverträge
Teilungserklärungen (bei Wohnungs/Teileigentum)
Nachträge und Änderungen zur Teilungserklärung
Erbbaurechtsverträge
Grundbucharten
Grundbuch (Volleigentum an einem oder mehreren Grundstücken)
Wohnungsiegentumsgrundbuch
Teileigentumsgrundbuch
Erbbaugrundbuch
Wohnungs- und Teileigentum
§ 1 WEG
Wohnunsgeigentum (an einer Wohnung)
Teileigentum (an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen)
Gemeinschafteigentum (Treppenhaus / Dach / Gebäudehülle)
Wohnungs und Teileigentumsgrundbuch Inhalte
Miteigentumsanteil am Grundstück
(lfd Nr, flurstück, Wirtschaftsart/Lage und Größe, Miteigentusanteile)
Sondereigentum
(Nr Sonderiegentum im Aufteilungsplan, Beschränkungen, Verweis auf Teilunsgerklärung ggfs mit Nachträgen)
§ 1 ErbbauRG
ein Grundstück in der Weise belastet… auf oder unter der Oberfläche des Grundstückes ein Bauwerk zu haben…
Erbbaurechts-Grundbuch (Bestandsverzeichnis) Inhalte
Erbbauchrecht am Grundstück
laufende Nr., Flurstück, Wirtschaftsart/Lage und Größe
Grundbuchheft und lfd Nr. im Bestandsverzeichnis des beslasteten Grundstücks
Dauer des Erbbaurechts
Beschränkungen
Bezug zu Erbbaurechtsvertrag (Bewilligung)
Erbbaurechts-Grundbuch zweite Abteilung Inhalt
Erbbauzins
laufende Nr
Zuordnung zu Grundstück (lfd Nr im Bestandsverzeichnis)
Höhe des Erbbauzins
Bezug und Datum des Eintrags
Schaubild Grundlagen 1
Wie lassen sich Preis und Kosten unterscheiden?
Wert - Qualität, die einer Sache innewohnt
Preis - Betrag, der beim Kauf bezahlt wird
Kosten - finanzelle Ausgaben
Anlässe der Immobilienbewertung
Steuerliche Bewertung
Grundbesitzwert bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kaufpreisaufteilung für Abschreibung (AfA)
Einheitswert für Grundsteuer
Beleihwertermittlung
Kreditvergabe
Bemessung der Eigenkapitalquote
Verkehrswert / Marktwertermittlung
Vermögensdisposition, Performance von Immofonds
Unterstützung von An- und Verkauf, Zwangsvollstreckung
gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen bei Erbschaft, Scheidung
Nachweis des niedrigen gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
Verkehrswert nach BauGB § 194
Verkehrswert wir durch Preis bestimmt, der
in dem Zeitpunkt
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage
des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
zu erzielen wäre.
Stichtagsprinzip
Wertermittlungsstichtag
Tag auf den die Ermittlung sich bezieht, ist maßgeblich
Qualitätsstichtag
ist Zeitpunkt auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht
Markteinflüsse
Angebot und Nachfrage
Wirtschaft und Konjunktur, Arbeitslosenquote
demografische Entwicklung
Bautätigkeit (Fertigstellung von Neubauten)
Finanzmarkt (Leitzinssatz, Inflation,…)
Steuerpolitik (Sonderabschreibungen)
politisiche Steuerungsinstrumente wie Zuschüsse und Förderungen
Krisen (Corona, Dotcom Blase, lehman brothers)
Teilmärkte
Wohnimmobilien
Wohneigentum
EFH / DHH / RH
Mehrfamilienhaus / Wohnanlage
Gewerbeimmobilien
Einzelhandel
Büro
Logistik
Hotel & Gastro
Handwerk / Produktion
Gutachterausschüsse (GAA)
Aufgaben
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Bodenrichtwertermittlung
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger Daten der Wertermittlung
Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
Verkehrswert ermitteln - Schaubild
Wertermittlungsverfahren
Bodenrichtwerte
bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks
aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und alle 2 Jahre (zum 01.01.) beschlossen
beim zuständigen GAA erfragbar
meist im Internet veröffentlicht
noch nicht flächendeckend verfügbar:
BORIS = BOdenRichtwert-InformationsSystem
-> Auskunftssysteme der oberen Gutachterausschüsse
Bodenrichtwertgrundstück
unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale mit den vorherrschenden Eigenschaften aus der Bodenrichtwertzone übereinstimmen
Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig
typische wertrelevante Merkmale eines Bodenrichtwertgrundstücks
Art und Maß der baulichen Nutzung
Grundstücksgröße
Entwicklungszustand
beitragsrechtliche Situation
wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ)
Wertermittlung 1
Folie 36
Vergleichswertverfahren
unmittelbarer Vergleich - in Anlehnung an das Käuferverhalten
Vergleich mit Kaufpreisen je Objekt (Vergleichspreise) oder mit Werten pro Bezugseinheit (Vergleichsfaktoren)
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
liegen vor, wenn man mit den üblichen Vergleichen nicht mehr zu einer Bewertung kommen kann
Pool im Garten kann noch vergleichbar sein
Kegelbahn im Keller könnte schon etwas besonderer sein
ImmoWertV sieht vor (bspw):
besondere Ertragsverhältnisse
Baumängel oder Bauschäden
bauliche Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (rechnet Bodenwert ohne Gebäude mit Abzug der Abbruchskosten)
Bodenverunreinigung
Bodenschätze
grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Instandsetzung vs Instandhaltung
Instand”halten” - Erhalt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch
Instand”setzung” - Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Zustandes
Welchen Werteinfluss haben Bauschäden bei der Bewertung
entspricht Werteinfluss den Instandsetzungskosten?
Lassen sich die Kosten genau abschätzen?
Ist die Behebung aufschiebbar?
können Folgeschäden entstehen?
ist die Nutzbarkeit eingeschränkt?
Lässt sich die erforderliche Instandsetzung von einer Modernisierung eindeutig abgrenzen?
Instandsetzungsbedarf
Werteinfluss auf den Verkehrswert
Umfang der erforderlichen Maßnahme (absolut und im Verhältnis zum Wert der baulichen Anlage)
Risiko von möglichem Mehraufwand
Dringlichkeit des Instandsetzungsbedarf
Aufwertung der Immobilie druch Erneuerung oder Modernisierung von Bauteilen im Rahmen der Instandsetzung
Lage am Immobilienmarkt (Angebot & Nachfrage)
Merkantiler Minderwert
Wertminderung nach einem vollständig behobenem Schaden oder Mangel aufgrund des Risikos der Wiederkehr
Sanierung Hausschwamm
Selbstmörderhaus
nach Altlastensanierung
nach Behebung eines Bergschaden
Minderertrag
Ertrag, der unter dem marktübliche erzielbaren Ertrag liegt
Wie stark weicht der Minderertrag ab?
Wie schnell komme ich auf marktübliches Niveau?
Wie ist die Lage am ImmoMarkt?
Werteinfluss orientiert sich in der Regel am Barwert entgangener Erträge
oder: bemessung des Werteinflusses entsprechend einer Abstandszahlung
Nießbrauch (gemäß §1030 BGB)
Wertermittlung bei Rechten und Belastungen
Nachteil: Über die Dauer der Restlaufzeit kann der Eigentümer das belastete Objekt nicht selbst nutzen. Es werden keine Erträge erzielt.
Vorteile: Über die Dauer der Restlaufzeit fallen (üblicherweise) keine Bewirtschaftungskosten für den Eigentümer an
Welche Lebenserwartung hat der Berechtigte?
Wie hoch sind die entgangenen Erträge?
Gibt es weitere Vor- und Nachteile?
Wie ist die Lage am Immobilienmarkt?
Leibrentenbarwertfaktoren
abhängig von Alter und Geschlecht der/des Berechtigten -> berücksichtigt die durchschnittliche Erlebenswahrscheinlichkeit
Sonderform: Leibrentenbarwertfaktor für verbundene Leben (Anwendung für beide Ehepartner)
abhängig vom Zinssatz
Sachwertverfahren
in Anlehnung an das Kaufverhalten zum Bsp beim Kauf eines EFH
Vergleich mit Kauf eines unbebauten Grundstückes und Kalkulation der Bebauung - unter Berücksichtigung der Alterswertminderung
Schaubild
Alterwertminderung
im Sinne § 38 ImmoWertV
Alterswertminderung = Restnutzungsdauer / Gesamtnutzungsdauer
-> lineare Alterswertminderung
Restnutzungsdauer
RND = GND - Alter
individuelle Gegebenheiten des Wertermittlungsobjektes sind zu berücksichtigen:
-> durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen (wirken verlängernd)
-> unterlassene Instandhaltung (wirkt verkürzend)
-> wirtschaftliche Nutzbarkeit / Gebäudekonzeption
nach sachverständigem Ermessen zu schätzen
üblich auf 5 Jahre runden
Exkurs Denkmalschutz
Instandsetzungsgebot und Erhaltungspflicht
bei Grenze der Zumutbarkeit kann Eigentümer Anspruch auf Entschädigung geltend machen
-> dauerhafte Unterhaltungspflicht
-> Genehmigungspflicht aller Umbauten
-> Aber: Zuschüsse für Erhaltungsaufwendungen oder steuerliche Vergünstigungen
Denkmalschutz ist Ländersache
Exkurs Liquidationsobjekte
wirtschaftliche Nutzung nichtmehr sinnvoll möglich
sehr hohe Investitionskosten zu Weiternutzung
schlechte Grundstücksausnutzung bei hohem Bodenwert
Grundstück durch Neubebauung besser nutzbar
Bewertung
Bodenwert des unbebauten Gebäudes
ggfs vermindert um Freimachungskosten und Wartezeit
Begriffe zu baulichen Maßnahmen
Instandhaltung
-> laufende Bauunterhaltung (Oberlfächenbehandlung, regelmäßige Erneuerung einzelner Bauteile)
Instandsetzung
-> Behebung von Bauschäden oder Baumängeln
Modernisierung
-> Verbesserung der Bausubstanz
Anbau/Erweiterung/Umbau
Ermittlung der Restnutzungsdauer
ImmoWertV -> Anlage 2 II 2.
relatives Alter = Alter / GND
bei geringem relativem Alter
-> RND = GND - Alter
bei höherem relativem Alter
-> RND = a * Alter^2 / GND - b * Alter + c * GND
durchschnittliche Herstellungskosten
Anlage 4 ImmoWertV
Kostenermittlung unter Verwendugn der Normalherstellkosten 2010
KG 300 und 400
Umsatzsteuer
üblicherweise enstehende Baunebenkosten
Angaben in EUR/m2
Kostenkennwerte bezogen auf Gebäudearten und Gebäudestandards
Herstellungskosten nach NHK 2010
wertrelevante Standardmerkmale
Außenwände
Dach
Fenster / Außentüren
Innenwände
Deckenkonstruktion und Treppen
Fußböden
Sanitäreinrichtungen
Heizung
sonstige technische Ausstattung
Anpassung Kostenkennwert mittels Baupreisindex
Kostenkennwert, angepasst = Kostenkennwert * (Baupreisindex zum WeSt / 90,1)
WeSt = Wertermittlungsstichtag
Bruttogrundfläche BGF
ImmoWertV Anlage 4
Summe marktüblich nutzbarer Grundflächen aller Grundrissebenen
äußere Maße der Baukonstruktion in Höhe OK FFB
Dachgeschosse je nach Nutzbarkeit angerechnet
Spitzböden und untergeordnete Ebenen nicht angerechnet
für Balkone gibt es keine Berücksichtigung in ImmoWertV
Sachwertfaktor
Sachwertfaktoren geben Verhältnis des vorläufigen marktangepasten Schwertes zum vorläufigen Sachwert an
von örtlichem Gutachterausschuss auf Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und deren vorläufigen Sachwerten ermittelt
Ertragswertverfahren
Idee des Vermietens - in Anlehnung an das Kaufverhalten beim Kauf eines Renditeobjekts, zum bsp MFH
Ertragswert
allg Ertragswertverfahren
§ 28 ImmoWertV
Rohertrag -> durch Vermietung / Verpachtung lassen sich jährliche Erträge erzielen
Bewirtschaftungskosten werden von Rohertrag abgezogen -> Reinertrag
Bodenwert und Bodenwertverzinsung -> Teil des ImmoWerts
Betrag über die Restnutzungsdauer -> als Barwert ermittelt, zusammen mit dem Bodenwert -> vorläufigen Ertragswert
Exkurs Aufzinsung
Exkurs Abzinsung
Beispiel
jährlicher Reinertrag
jährlicher Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten
Rohertrag ergibt sich aus den marktüblich erzielbaren Erträgen
Reinertrag = Rohertrag - Bewirtschaftsungskosten
Rohertrag
Ansatz marktüblich erzielbarer Erträge
Woran lässt sich das messen?
Angebotsmieten / Marktbeobachtungen
Mitspiegel (Wohnen)
eigene Mietdatenbank
Welche Erträge legt der Gutachterausschuss bei der Ableitung der Liegenschaftszinssätze zugrunde?
i.d.R. tatsächliche gezahlte Mieten
i.d.R. bei Wohnen, soweit sie im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete / innerhalb der Spanne des Mietspiegels liegen
i.d.R. bei Gewerbe, soweit nicht erkennbar außerhalb der marktüblichen Erträge
Mehr- oder Mindermieten
nicht marktübliche Erträge
Mindermieten
-> Prüfung der gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsmöglichkeiten
(alle 3 Jahre 20% Mietanpassung)
-> i.d.R. Abzug der entgangenen Miete bis zum Erreichen des marktüblichen Mietniveaus als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Mehrmiete
kein Ansatz für Mehrmiete, weil Nachhaltigkeit meist nicht gesichert ist
falls nachhaltig: Mehrmiete als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal
Mietvertrag
Wesentliche Angaben:
Nettokalt-Miete und umlagefähige Betriebskosten
Mieterschutz (in Wohnmietvertrag)
ggfs Mietpreisbremse
ggfs reduzierte Kappungsbremse
in Gewerbegebieten kann Miete mit oder ohne Umsatzsteuer
Laufzeit / Kündigungsbedingungen / Verlängerungsoptionen
Wertsicherungsklausel
Incentives
Regelungen zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen
Bewirtschaftungskosten
§ 32 ImmoWertV
zu Bewirtschaftungskosten, die nicht umlagefähig sind, zählen
Verwaltungskosten
Instandhaltungskosten
Mietausfallwagnis
Betriebskosten im Sinne § 556 BGB
Ansatz Bewirtschaftungskosten in der Praxis
modellkonformer Ansatz
-> gleichen Anätze, die zur Verwendung von Liegenschaftszinssätzen verwendet wurden, sollen auch bei Bewirtschaftungskosten anwendung finden
ImmoWertV Anlage 3
Exkurs
Kenngrößen zur Rentabilität von Immo
Vielfaches des Rohertrages (Maklerformel)
-> Kaufpreis / Jahresrohertrag
Bruttoanfangsrendite
-> anfänglicher Jahresrohertrag / Kaufpreis
Nettoanfangsrendite
-> (Jahresrohertrag - Bewirtschaftungskosten) / (Kaufpreis / Erwerbsnebenkosten)
Liegenschaftzinssätze
benötigt
zur Ermittlung der jährlichen Bodenwertverzinsung
zur Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags über die RND
drücken (ähnlich einer Renditeerwartung) aus wie sicher der Immomarkt erwartet, dass Erträge auch zu erreichen sind
dienen im Ertragswertverfahren der Marktanpassung
berücksichtigen auch die Mietpreisentwicklung
beziehen sich immer auf Boden und Bau und könne nicht unterschiedlich angesetzt werden
§ 21 ImmoWertV
Liegenschaftszinssätze
Sachwertfaktoren
dienen der Berücksichtigung der allg. Wertverhältnisse auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt
Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart marktüblich verzinst werden
objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz
§ 33 ImmoWertV
vereinfachtes Ertragswertverfahren
§ 29 ImmoWertV
Rohertrag - durch Vermietung oder Verpachtung
Bewirtschaftungskosten - werden von Rohertrag abgezogen -> Reinertrag
abgezinster Bodenwert
Reinertrag * RND und davon den Barwert -> vorläufiger Ertragswert
periodisches Ertragswertverfahren
§ 30 ImmoWertV
ähnlich zu allg. Ertragswertverfahren
Reinertrag aus unterschiedlichen jährlichen Erträgen aus mehreren Perioden zusammengesetzt
deren Barwerte werden summiert
Restwert des Grundstücks zum Ende des Betrachtungszeitraums wird abgezinst und ebenfalls auf Stichtag addiert
ähnlich Discounted Cash Flow in Investitionsrechnung
boG § 8 (3) ImmoWertV
…sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellansätzen abweichen…
boG Instandsetzungsbedarf
Welchen Werteinfluss haben Baumängel oder Bauschäden?
Entspricht Werteinfluss den Instandsetzungskosten?
Ist Behebung unaufschiebbar?
Nutzbarkeit eingeschränkt oder unmöglich?
Lässt sich erforderliche Instandsetzung von einer Modernisierung deutlich abgrenzen?
Einflussfaktoren bei Bemessung des Werteinflusses
Umfang der erforderlichen Maßnahme
-> absolut oder im Verhältnis zum Wert der baulichen Anlagen
Dringlichkeit der Instandsetzung
Aufwertung der Immobilie durch Erneuerung oder Modernisierung von Bauteilen im Rahmen der Instandsetzung
Lage am Immomarkt (Angebot / Nachfrage)
Wertminderung nach einem vollständig behobenen Schaden aufgrund Risiko der Wiederkehr
Sanierung echter Hausschwamm
Altlastensanierung
Behebung eines Bergschaden
Minderertrag = Ertrag, der unter dem marktüblich erzielbaren Ertrag liegt
Wie stark weicht der Minderertrag vom marktüblichen ab?
Wie schnell kann dieser auf martübliches Niveau angehoben werden?
Werteinfluss orientiert sich am Barwert der künftig entagangenen Erträge
Rechte und Belastungen wie Nießbrauch
Grundsätze der Wertermittlung
§ 47 ImmoWertV
Werteinfluss wird aus wirtschaftlichen Vor- und Nachteilen ermittelt
-> jährliche Vor- und Nachteile über die Restlaufzeit zu kapitalisieren
-> sind sie an das Leben gebunden, ist mit Leibrentenbarwertfaktoren zu kapitalisieren
Vorteil: Über die Dauer der Restlaufzeit fallen (üblicherweise) keine Bewirtschaftsungskosten an
Nachteil: Über die Dauer der Restlaufzeit kann mit dem Objekt keine Erträge erzielt werden
Geh- und Fahrrecht
Überlegung zur Bewertung
Wie stark beeinträchtigt die Belastung das Bewertungsobjekt?
Kann das Recht unentgeltlich aus geübt werden?
Wer trägt die Instandhaltungskosten des Weges?
Wie ist die Lage am Markt?
Werteinfluss orientiert sich am Maß der Nutzungseinschränkung und wird als prozentualer Abschlag beizegn auf den Bodenwert bemessen
-> weiterreichende Einflüsse wie Lärmimmissionen, Zerschneidungen oder Einblicke können zu anderen sinnvolleren Bezugsgrößen für die Bemessung des Abschlages führen
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