Risiken im Kreditgeschäft für die Kreditinstitute (Sicht des Kreditgebers)
Adressenausfallrisiko
Risiko, dass Kreditnehmer die gewährten Kredite nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann
Zinsänderungsrisiko
bei Zinsanstieg machen Kreditgeber Verlust, bei Zinssenkung Kreditnehmer
Fremdwährungsrisiko (bei Krediten in Fremdwährung)
Wechselkursrisiko
Rechtsrisiko (Rechtssprechungsrisiko)
Wie kann man sich bei den verschiednene Risiken im Kreditgeschäft absichern? (Sicht des Kreditgebers)
Adressausfallrisiko
Absicherung durch Kreditwürdigkeitsprüfung und Stellung von Kreditsicherheiten
Abischerung durch Zinsswap
Fremdwährungsrisiko
Absicherung durch Devisenswap
Sinn und Zweck der Stellung von Sicherheiten für den Kreditgeber
Begrenzung/Verringerung des Gläubigerrisikos (Schutz bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers)
Reduzierung der Risikokosten
Reduzierung der Eigenkapitalkosten
Erhöhung des Bearbeitungs- und Aktualisierungsaufwands
—> Sicherungsrecht verschafft im Verwertungsfall die Möglichkeit der Vollstreckung
—> bei einer Insolvenz des Kreditnehmers vorrangige Befriedigung gegenüber anderen ungesicherten Insolvenzgläubigern
Sinn und Zweck der Stellung von Sicherheiten für den Kreditnehmer
Verbesserung der Kreditkondition
Erhöhung des Finanzierungsrahmens
teilweise Kostenaufwand für Sicherstellung (z.B. Grundschuldeintragung)
"Verlust" der Sicherheit bei Zahlungsunfähigkeit/Abwicklung durch Verwertung
Übersicht zu Kreditsicherheiten
Was versteht man unter akzessorischen Sicherheiten?
sind vom Bestand einer Forderung des Kreditinstituts an den Kreditnehmer abhängig
nur rechtswirksam solage die Forderung besteht
bspw. Hypothek, Bürgschaft, Pfandrechte
Was versteht man unter nicht akzessorischen Sicherheiten?
sind nicht vom Bestand einer Forderung des Kreditinstituts an den Kreditnehmer abhängig
Grundschuld, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung
können auch ohne Bestehen einer Forderung verwertet bzw. in Anspruch genommen werden
sind abstrakte / fiduziarische Sicherheiten
Sicherheitsabrede / Zweckerklärung
Verbindung von Forderung und Sicherheit (bspw. Grundschuld)
es wird Dokumentiert für welchen Zweck die Sicherheit dient
zu Unterschieden: enge und weite Zweckerklärung
i.d.R. sind es enge Zweckvereinbarungen, in denen Kredite explizit bezeichnet werden
Kreditinstitut darf Rechte nur wahrnehmen, wenn Kreditvertrag von Kreditnehmer nicht erfüllt wird
nach Beendigung des Kreditverhältnisses ist der Sicherheitsgegenstand vom Kreditinstitut freizugeben
Unterschied enge und weite Zweckerklärungne
in engen Zweckerklärungen werden die Kredite explizit bezeichnet (Normalfall)
in weiten Zweckerklärungen gehen über einen konkreten Kredit hinaus und umfassen auch künftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Darlehensnhemer (nur bei Identität zwischen beidern verwendbar)
Bestellung einer Grundschuld - was muss definiert sein?
Brief/Buchgrundschuld
Haftungsumfang der Grundschuld (Grundstück, Bestandteile, Zubehör, Erträge)
Sicherungsabrede (Zweckerklärung)
Verwertung der Grundschuld (vollstreckbar/nicht vollstreckbar)
Übertragung/Abtretung der Grundschuld (Brief- und Buchrecht) auch vonTeilrechten
dinglicher Zinssatz und Nebenleistungen
Was ist eine Bürgschaft?
Vertrag durch den sich der Bürge verpflichtet, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen
der Vertrag verpflichtet nur den Bürgen (einseitig verpflichtender Vertrag)
Welche Bürgschaften werden unterschieden?
gewöhnliche, normale Bürgschaft
der Bürge hat das Recht, vom Gläubiger die Vorausklage gegen den Hauptschuldner zu verlangen
selbstschuldnerische Bürgschaft (Regelfall)
der Bürge hat nicht das Recht, vom Gläubiger die Vorausklage gegen den Hauptschuldner zu verlangen
der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet
Abgrenzung der Bürgschaft zur Garantie
die Garantie ist ein Vertrag, durch den sich ein Dritter (Garant) verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen und insbesondere den Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten unternehmerischen Handeln ergeben kann
im Gegensatz zur Bürgschaft ist die Garantie eine abstrakte Schuld
sie ist rechtlich von einem zugrunde liegenden Schuldverhältnis losgelöst
Was versteht man unter einer Abtretung?
zur Sicherung von Immobilienkrediten können Forderungen aus Mieteinnahmen und andere Rechte des Kreditnehmers sicherungsweise an ein Kreditinstitut übertragen werden
Abtretungsvertrag wird zwischen dem Gläubiger der Forderung (Zedent) und dem Sicherungsnehmer (Zessionär) ohne Mitwirkung des Drittschuldners geschlossen
das Kreditinstitut erwirbt die abgetretene Forderung treuhänderisch
Forderung kann nur eingezogen werden, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt
Welche Formen der Abtretung werden unterschieden?
Stille Zession
der Drittschuldner wird von der Abtretung nicht benachrichtigt
der Schuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten
der Zedent ist verpflichtet den Zahlungseingang an den Zessionar abzuführen
Offene Zession
er Drittschuldner wird von der Abtretung benachrichtigt
der Drittschuldner kann nur noch an den Zessionar mit schuldbefreiender Wirkung zahlen
—> Sicherungsabtretungen von Forderungen werden meist als stille Zessionen vereinbart (Vorteil: Schuldner des Zendenten erhält keine Kenntnis von Kreditaufnahme)
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