Tatsache(n)
Tatsachen sind
“Ereignisse oder Zustände” der “Vergangenheit oder Gegenwart”,
die dem “Beweis” zugänglich sind
Täuschung
Täuschung ist jede “intellektuelle Einwirkung”
auf das Vorstellungsbild eines anderen,
um eine “Fehlvorstellung” über Tatsachen
hervorzurufen
Täuschung über Tatsachen (2x Punkte)
Irrtum
Vermögensverfügung
Vermögensverfgung
(Beachte !)
Voraussetzungen des “Dreeicksbetrugs” str.:
(2x Theorien)
-Inhalt: Frage nach der “formellen Berechtigung”
Des Verfügenden
Durch den Geschädigten (GESCH)
-> Y “formell” = berechtigt (+)
-Inhalt: Frage nach “besonderen Schutzverhältnissen” (SV)
zum Vermögen des GESCH
-> Y steht in einem “normativen Näheverhältnis” ggü. “Vermögen von X”
-nach beiden Ansichten (+)
-daher “kein Streitentscheid” erforderlich (!)
Vermögensschaden
= Nachteilige Vermögensdifferenz
Beim Vergleich des “Vermögensstands
“Vor” und “nach” der Verfügung
Vermögensschaden ?
(Teil 1/2)
Vermögensschaden (P)
Lösung
(Teil 2/2)
(Letzter Satz bei der Lösung -> gewertet wird
(= Lehre von der Zweckverfehlung zum Ganzen)
aa) Bereicherungsabsicht
bb) Stoffgleichheit (zw Vs und Vv)
cc) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
-Schutzgut:
-Eigenart:
(Anders als bspw. “Diebstahl”)
-> “Fremdschädigungsdelikt”
-> Betrug ist eine der wichtigsten Normen
des Vermögensstrafrechts
-> hohe Prüfungsrelevanz !
Schema:
Betrug, § 263 StGB
Irrtum – erregt
Täuschung über “Tatsachen”
Konkludente Täuschung
Täuschung über Tatsachen
(+) Ergänzung
Vermögensverfügung (Vv)
-> Dreiecksbetrug
-> 3x Theorien
Wohnung?
Übersicht
(P)
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