Normative Regelungen
Bindungswirkung von Regelwerken
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege
Pausenräume und -bereiche, Sanitär- und Bereitschaftsräume
Bürokonzepte, Flächen und Raumgröße
Klima
Blendung/Blendschutz und Beleuchtung
Lärm/Akustik
Barrierefreiheit
Gefährdungsbeurteilung
New Work – Hybrides Arbeiten
Bindungswirkung von Regelungen
Fluchtwege und Gänge - Begriffe
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege - Anforderungen Regelfall
Flucht- und Rettungswege: Breite und Höhe
Raumhöhen - Lichte Höhe
Sanitärräume
Details: Verkehrswege
Details: Fluchtwege
Details: Fluchtweglänge
Details: Mindestbreite der Fluchtwege
Details: Gänge zu den Arbeitsplätzen
Details: Gänge zu Instandhaltung / geleg. gen. Betriebseinricht. (ohne Begegnungsverkehr)
Fluchtwege und Notausgänge: Länge
Fluchtwege und Notausgänge: Türen und Tore
Pausenräume und Pausenbereiche
*“Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die
aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder
überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B. Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure)“ ASR A4.2 (2022)
Bereitschaftsräume, Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter, Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen
bauliche Anforderungen
Räume sollen im EG liegen und müssen mit Krankentrage leicht erreichbar sein
Gefährdungen durch Lärm, Vibrationen, Stäube, Gase, Dämpfe müssen soweit wie möglich ausgeschlossen sein.
In der Nähe einer Toilette
Größe: Räume mind. 20 qm Grundfläche, Container mind. 12,5 qm (Raumhöhen: ASR A1.2)
Stufen sollten vermieden werden, Höhenunterschiede mit einer Rampe ausgleichen, Fluchtwege gemäß ASR A2.3
Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen bzw. zu desinfizieren sein (siehe ASR A1.5)
Es muss ausreichend beleuchtet (siehe ASR A3.4) und belüftet (siehe ASR A3.6) sein
Raumtemperatur gemäß ASR A3.5
Mind. ein Waschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasser inkl. Kommunikationsmittel (z.B. Telefon) ASR A4.3 (2022)
Pausenräume und -bereiche
Deinitionen
Beschäftigte sind…?
„Pausenräume sind allseits umschlossene Räume, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen.
Pausenbereiche sind abgetrennte Bereiche innerhalb von Räumen der Arbeitsstätte, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen.“ ASR A4.2 (2022)
„Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in
Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
Beamtinnen und Beamte,
Richterinnen und Richter,
Soldatinnen und Soldaten,
die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.“
§2 Abs.2 ArbSchG
allg. Anforderungen
„(1) Pausenräume und Pausenbereiche müssen in einer der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Umgebung eingerichtet und betrieben werden. Pausenbereiche sind Pausenräumen gleichgestellt, wenn sie gleichwertige Bedingungen für die Pause gewährleisten.
(2) Ein Pausenraum oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die
aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs
Stunden täglicher Arbeitszeit) oder
überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B. Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure).
(3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen,
wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern.“
„(4) Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z.B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. (...)
(5) Pausenräume und Pausenbereiche müssen leicht und sicher über Verkehrswege erreichbar sein. Der Zeitbedarf zum Erreichen der Pausenräume soll 5 Minuten je Wegstrecke (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln) nicht überschreiten. Die Wegstrecke zu Pausenbereichen darf 100 m nicht überschreiten.
(6) Pausenräume und Pausenbereiche dürfen nicht unterhalb schwebender Lasten oder in Bereichen mit Gefährdung durch herabfallende Gegenstände eingerichtet werden.
(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.“
„(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein.
(9) In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m2 einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (...). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m2 betragen.
Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR (...) entsprechen. (10) Pausenräume sollen eine Sichtverbindung nach außen aufweisen. Für Pausenbereiche wird eine solche empfohlen.
(11) Pausenräume und Pausenbereiche müssen über möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (...), ausreichend temperiert sein (...) und gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (...).“
„(12) Der Umfang der Ausstattung von Pausenräumen und Pausenbereichen richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Benutzer. Für diese sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tische vorzusehen. Das Inventar muss leicht zu reinigen sein. Ein Abfallbehälter mit Deckel ist bereitzustellen. Ein Bedarf für Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln liegt vor, wenn keine Kantine zur Verfügung steht oder bei Beschäftigten, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen. Bei Bedarf sind Kleiderablagen und der Zugang zu Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Eine Waschgelegenheit im Pausenraum kann zweckmäßig sein (...).
(13) Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne
Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden.“
ASR A4.2 (2022)
zusätzliche Anforderungen
„Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR (...) enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume müssen vor der Nutzung als Pausenraum gelüftet und gereinigt sein.
Führt die Tür eines Pausenraumes unmittelbar ins Freie, so sind die Beschäftigten vor Zugluft zu schützen. Dies kann durch einen Windfang oder Windfangraum mit Vorhang aus einem schwer entflammbaren Material erreicht werden.“ ASR A4.2 (2022)
„Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen. Sie dürfen z. B. nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.
Pausenbereiche müssen optisch abgetrennt sein, z. B. durch mobile Trennwände, Möbel oder geeignete Pflanzen.“ ASR A4.2 (2022)
„Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume befinden. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen.“
„Ein Toilettenraum soll nicht mit mehr als zehn Toilettenzellen und zehn Urinalen ausgestattet sein.“
„Toilettenräume müssen mit Handwaschgelegenheiten (Handwaschbecken mit fließendem Wasser und geschlossenem Wasserabflusssystem) (...) und Abfallbehältern ausgestattet sein. In Toilettenräumen müssen Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und Trocknen der Hände (z. B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner) bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind bei Bedarf Warmwasser und Kleiderhaken bereitzustellen.“
„Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2) erreicht wird.“
ASR A4.1 (2022)
Bereitschaftsraum - Liegen
Liegeräume
„(1) Ein Bereitschaftsraum muss immer dann zur Verfügung stehen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (in der Regel mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit) Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten. Das ist u. a. der Fall, wenn nicht vorhergesehen werden kann, wann eine Arbeitsaufnahme erfolgt, z. B. in Krankenhäusern, bei Berufsfeuerwehren, Rettungsdiensten oder Fahrbereitschaften. (...)
(5) Müssen Liegen zur Verfügung gestellt werden, ergeben sich folgende Anforderungen: −Die Mindestgrundfläche des Bereitschaftsraumes ergibt sich aus den Stellflächen der Ausstattung, Bewegungsflächen und den Verkehrsflächen. −Die Nutzung der Bereitschaftsräume getrennt nach Frauen und Männern ist räumlich oder organisatorisch sicherzustellen. −Für die Zeit der Nutzung der Liegen ist eine anderweitige Nutzung des Raumes durch andere Personen (z. B. als Pausenraum, Büro, Arztzimmer) nicht zulässig. −Der Raum muss verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein. −Es soll eine Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. −Liegen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein. −Die Erreichbarkeit der Beschäftigten ist unter Wahrung ihrer Privatsphäre zu gewährleisten (z. B. durch Rufeinrichtung). (...) −Zur Sicherstellung der Alarmierung im Brandfall und zum sicheren Verlassen des Bereitschaftsraumes siehe ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“.
Last changed2 years ago