Trennungsprinzip
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind zwei verschiedene voneinander zu trennende Rechtsgeschäfte auch wenn sie wirtschaftlich betrachtet einen einheitlichen Vorgang bilden.
Abstraktionsprinzip
baut auf dem Trennungsprinzip auf. Es besagt, dass die Wirksamkeit des einen Rechtsgeschäfts abstrakt bzw. losgelöst von der Wirksamkeit des anderen Rechtsgeschäfts zu beurteilen ist.
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