Formaler Kunstbegriff
Das Wesentliche eines Kunstwerkes liegt darin, dass
es wegen seiner Strukturmerkmale einem bestimmten Werktyp zugeordnet
werden kann.
Materieller Kunstbegriff
Das Wesentliche ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.
Offener Kunstbegriff
Kennzeichen von Kunst ist, dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes möglich ist, der Darstellung im Wege der fortgesetzten Interpretation eine immer weiter reichende Bedeutung zu entnehmen.
Interpretationsfähig und interpretationsbedürftig
Vielfältigen Interpretationen zugänglich
Werkbereich
Wirkbereich
I. Persönlicher Schutzbereich
II. Sachlicher Schutzbereich
Kunstbegriff
Formaler Kunstbegriff:
Das Wesentliche eines Kunstwerkes liegt darin, dass es wegen seiner Strukturmerkmale einem bestimmten Werktyp zugeordnet werden kann.
Materieller Kunstbegriff:
Offener Kunstbegriff:
Drittanerkennung: Hält es ein in Kunstfragen kompetenter Dritter für vertretbar, den Gegenstand als Kunst anzusehen?
Anwendung nebeneinander: unmöglich, Kunst generell zu definieren! → Gesamtwürdigung
Umfang der Gewährleistung
Werkbereich: künstlerische Betätigung
auch Akte der Vorbereitung
und Wirkbereich: öffentliche Darbietung und Verbreitung
Eingriff
Alle staatlichen Maßnahmen, die den Schutzbereich verkürzen
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
I. Gesetzesvorbehalt (Schranken)
Verfassungsimmanente Schranken: Kollidierendes Verfassungsrecht
Keine Schrankenleihe von Art. 5 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 oder Art. 2 Abs. 1 HS. 2 GG
II. Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage (Schranken-Schranken)
Abwägungsmaßstab: Staatliche Eingriffe sind umso weniger zugelassen, je näher die betreffende Handlung dem Kern der Kunstfreiheit zuzuordnen ist und je mehr sie im Bereich des Schaffens (d.h. im Werkbereich statt im Wirkbereich) liegt.
[III. Verfassungsmäßigkeit der Anwendung]
Wissenschaft
Jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist
Ernsthaft: Wissenschaft setzt stets einen gewissen Kenntnisstand voraus und pflegt diesen.
Planmäßig: methodisch geordnetes Denken
Versuch zur Ermittlung der Wahrheit: Erkenntnisse werden in den öffentlichen Diskurs gegeben und kritisch in Frage gestellt
→ Oberbegriff für Forschung und Lehre
→ Prozess der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse → Leistungsrecht: Anspruch der Hochschullehrer sowie Hochschulen auf finanzielle
Grundausstattung
→Nicht: Unterricht an allgemein bildenden Schulen
Forschung
Geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen
Lehre
Systematisch angelegte Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse
Treueklausel in verfassungsrechtlicher Rechtfertigung
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