Fallstudie:
Bäcker Waldemar ist verstorben. Er hinterlässt folgende Familienangehörige: seine Ehefrau Wilma, die Kinder Ernie und Bert sowie die Adoptivtochter Bibo und den au-ßerehelich geborenen Sohn Grobi. Grobi ist schon verstorben. Zu Grobi´s Familie gehören dessen Witwe Finchen und die beiden Kinder Oscar und Robert. Eine letzt-willige Verfügung des verstorbenen Waldemar liegt nicht vor. Ein Ehevertrag mit Frau Wilma war nicht abgeschlossen worden.
Fallfragen:
Berechnen Sie die Erbanteile der oben genannten Personen! Erläutern Sie wie sich das Erbe von Ehefrau Wilma zusammensetzt! Nehmen Sie auch Bezug zu dem hier geltenden ehelichen Güterstandsrecht!
Vorüberlegung 1: da kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolgelösung
Vorüberlegung 2: da keine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft zwischen den Ehepart-nern vereinbart wurde (keine Angaben hierzu im Sachverhalt), gilt der gesetzliche Grundfall: die Zugewinngemeinschaft
Das Erbe ist nach der gesetzlichen Erbfolgenlösung wie folgt aufzuteilen:
Wilma ½; -> [setzt sich aus ¼ Erbteil + ¼ Zugewinnausgleich zusammen]
Ernie, Bert, Bibo je 1/8;
da Grobi verstorben ist, wird dessen Erbteil von 1/8 auf seine Kinder Oscar und Ro-bert zu je 1/16 aufgeteilt ;
Finchen ist an der Erbschaft nicht beteiligt, da sie eingeheiratet ist und nicht zur un-mittelbaren Blutslinie gehört.
Über Nacht hat der 17-jährige Samson von seinem verstorbenen Onkel Waldemar einen „82-er“ Opel D-Kadett („Berlina Ausstattung“) geerbt. Bei der Besichtigung des PKWs mit seinen Vater Graf Zahl, stellen beide erhebliche Standschäden am PKW fest. Entgegen aller Vorbehalte seines Vaters, ist Samson fest entschlossen den Wagen zu retten. Er tritt sein Erbe an. Ziel ist es, den PKW in einen fahrbereiten Zu-stand zu versetzen. Leider fehlen ihm die dazu nötigen finanziellen Mittel. Sein Vater, Graf Zahl, hat Bedenken, einen auf Oldtimerrestauration spezialisierten Fachbetrieb mit den Reparaturarbeiten zu beauftragen, weil er fürchtet, für die Kosten der Sanie rungsarbeiten letztendlich selbst aufkommen zu müssen.
Ist die Sorge von Graf Zahl berechtigt? Sprechen Sie in diesem Zusammenhang alle rechtlich relevanten Probleme, insbesondere die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit und die Stellvertretung an! Erläutern Sie Ihre Schlussfolgerungen!
Feststellung: Samson mit 17 = beschränkt geschäftsfähig; somit benötigt er die Zustimmung der Eltern (= gesetzliche Vertreter) zum Abschluss von Rechtsgeschäften
solange die Zustimmung noch aussteht, ist das Rechtsgeschäft in der Schwebe -> („schwe-bend unwirksam“), mit der Zustimmung wird der Schwebezustand beendet
Zwischenergebnis: die Eltern sollten der Restauration zustimmen (dies ist prüfungstaktisch ausnahmsweise zu unterstellen, da ansonsten die restlichen Fragen keinen Sinn ergeben)
sollten die Eltern der Restauration zustimmen, müssen sie auch mitteilen für wen sie han-deln (hier für ihren Sohn); → Stellvertretung = Handeln in fremden Namen, mit Vertre-tungsmacht, Offenkundigkeit
teilen die Eltern nicht mit, für wen sie handeln (Verstoß gegen die Offenkundigkeit), werden sie selbst Vertragspartner und müssten den Werklohn zahlen
Ergebnis:
Die Sorge wäre berechtigt, wenn bei Abschluss des Restaurationsauftrags (=WerkV) gegen die Regeln der Stellvertretung, insbesondere gegen das Offenkundigkeitsprinzip, verstoßen wird.
Allen Zweifeln zum Trotz entschließt sich Samson zur Restauration, indem er die ortsansässige „Oldtimer Manufaktur – Inhaber Hr. von Bödefeld“ beauftragt, den PKW zu sanieren.
Wen müsste Restaurator v. Bödefeld verklagen, wenn er nach Durchführung seiner Ar-beiten vergeblich auf die ausstehende Zahlung von Samson wartet?
(3) Klage des Restaurators
dieser müsste den Besteller (=Samson) verklagen auf Werklohnzahlung (Werklohnklage)
Samson ist als natürliche Person rechtsfähig und somit auch parteifähig (Kläger oder Beklag-ter im Zivilprozess), allerdings nicht prozessfähig (kann z.B. selbst keine Klageanträge stel-len), hierzu benötigt er die Eltern als Stellvertreter.
Bödefeld beklagt gegenüber seinem Steuerberater die sinkende Zahlungsmoral vieler seiner Kunden. Im Gespräch offenbart er ihm, dass er oftmals wochenlang seinem Geld „hinterherlaufen“ muss. Immer öfter kommt es vor, dass er sich auch schon so etwas wie „Verjährung“ entgegenhalten lassen musste.
Er will nun genau wissen, was es mit dieser „Verjährung“ auf sich hat. Er fragt sich auch, wann seine Werklohnansprüche nach dem Gesetz gegen Samson verjähren und was er gegeben falls gegen eine drohende Verjährung unternehmen kann. Gibt es in der Praxis Möglichkeiten womit die Verjährung für Geldforderungen beeinflusst werden kann?
(4) Verjährung
Allgemeine Bedeutung: Wiederherstellung des Rechtsfriedens; ist ein Leistungsverweige-rungsrecht des Geldschuldners (=Einrede der Verjährung); beachte: Forderung ist deshalb nicht untergegangen, sie besteht weiter, muss nur mit anderen Rechtsmitteln durchgesetzt werden
Werklohnansprüche verjähren, soweit keine spezielleren vertraglichen Verjährungsfristen vereinbart wurden, erst mit Ablauf von 3 Jahren → gesetzliche Regelverjährung
Beeinflussung des Ablaufs der gesetzlichen Regelverjährungsfrist durch Hemmung (z.B. ge-richtlicher Mahnbescheid) oder durch Neubeginn der Verjährung (gerichtlicher Vollstre-ckungsbescheid)
Der Autohersteller X wirbt in diversen Automagazinen mit dem Slogan: „Der neue Gepardo. Verbraucht auf 100km außerorts (bei einer Durchschnittsgeschwin-digkeit von 120 km/h) nur 6,9 Liter.“
Y sucht seit geraumer Zeit ein neues Fahrzeug und wendet sich, von der obigen Werbung angetan, an den Verkäufer Z, der die Pkw-Fabrikate der Marke X als EU-Neuwagen Reimport bezieht. Nach sehr zügigen Vertragsverhandlungen, in denen weder Y noch Z auf den Verbrauch des Pkw der Marke X Gepardo eingehen, ent-scheidet sich Y für den Kauf eines solchen Kraftwagens.
Bereits zwei Monate nach der Anlieferung des betreffenden Pkw entdeckt Y, dass das Fahrzeug auf 100 km außerorts bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 km/h 7,5 Liter verbraucht. Unverzüglich wendet sich Y an den Händler Z und verlangt Lieferung eines Neuwagens, der die betreffenden Verbrauchsangaben einhält. Z wendet ein, dass eine Reparatur anhand einer Neukalibrierung der Einspritzmenge lediglich Kosten in Höhe von 250 € verursachen würde. Überdies müsse er, da sich die Lage auf dem europäischen Neuwagenimportmarkt verschlechtert habe, anstatt 18.000 € nun 18.500 € für das betreffende Fabrikat bezahlen. Schließlich habe der Pkw des Y durch die Zulassung einen Wertverlust in Höhe von 3000 € erlitten.
Hat Y gegen Z einen Anspruch auf Neulieferung? Begründen Sie Ihre Antwort!
Vorüberlegung: Mängelgewährleistung aus Kaufvertrag: vorrangig Nacherfüllung (Mängel-beseitigung) oder Ersatzlieferung (Neulieferung)
Anspruch auf Neulieferung des Kfz?
Sachmangelbegriff: Welche Art von Sachmangel? : Beschaffenheitsmangel <-> falsche Wer-beaussage?
Abwägung Reparatur (Mangelbeseitigung) oder Neulieferung?
Reparatur 250 € <----> Neulieferung: 3750€
Beschaffungskosten für Neuwagen (Marktpreis) 18.500 €
./. Wertrückfluss durch Rückgabe des alten Wagens 14.750 €
= Kosten einer Neulieferung 3.750 €
Abwandlung:
Y verlangt von Z anstatt der Neulieferung Nachbesserung. Da die Werkstatt des Z 100 km vom Wohnort des Y entfernt ist, entstehen dem Y, der nach Absprache mit Z den Wagen selbst vorbeibringt, Wegekosten in Höhe von 150 €. Wer trägt die Wege-kosten?
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