Buffl

8. Vorlesung

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by Dilara B.

Gibt es eine uneingeschränkte Selbstbestimmung?

  • Selbstbestimmung steht in Abhängigkeit zu sozialen Bezugssystemen (Institutionen, Pflegern, Betreuern, Vormund)

  • heutzutage haben wir auch immernoch wenig Interessensvertretungen von und für Menschen mit Beeinträchtigungen..

naja..

  • es ist eine Machtfrage mit der uneingeschränkten Selbstbestimmung seitens der Mehrheitsgesellschaft

  • die WHO hat 1981, Menschen mit Behinderung die Sorge für sich selbst angezweifelt

    diese Einstellung findet man zum Teil heute noch in den Debatten, ob Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung überhaupt einen Vernunftswillen haben

  • so die Mehrheutsgesellschaft: Menschen mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung haben keinen oder nur einen eingeschränkten Vernuftswillen

  • Gefahr von Behindertenhierarchie: Autonomiefähigkeit wird nach Rang strukturiert

  • Waldschmidt (1999): Einzelfallstudien mit Menschen mit körperlicher Einschränkung

    • vor allem Befreiung von äußeren Abhängigkeiten, wie Heimstrukturen und paternalistische Fürsorgebestrebungen (paternalistisch: meint Gegenteil von Assistenz, man hat etwas, wo ein erziehender Aspekt mit drin ist..”ich weiß besser, was du brauchst und kümmere mich um dich”

    • finanzielle Ressourcen, eigene Erwerbstätigkeit und soziales Netzwerk einschließlich mit Menschen ohne Beeinträchtigung

    • barrierefreie, eigene Wohnung, ausreichendes Angebot an persöhnlicher Assistenz, technische Hilfen und z.b. barrierefreier Personalverkehr als wesentliche Voraussetzung

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Dilara B.

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