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ESt

LW
by Lisa W.

Cum/Ex-Geschäfte

Grundidee:

Durch Aktienhandel über den Dividendenstichtag wird Kapitalertragsteuer doppelt angerechnet, obwohl diese nur einmal an den Fiskus abgeführt wurde.


Cum = Aktie mit Dividendenanspruch

Ex = Aktie ohne Dividendenanspruch


Leerverkäufer verkauft kurz vor dem Cum-Tag die Aktien an den Leerkäufer mit Dividendenanspruch, Leerverkäufer ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz der Aktie —> kein Dividendenanspruch § 20 Abs. 5 EStG

Am Cum-Tag entsteht der Dividendenanspruch beim (Noch-) Eigentümer der Aktie; am Ex-Tag wird die Dividende ausbezahlt (gutgeschrieben) und die Depotbank stellt dem Eigentümer die Kapitalertragsteuerbescheinigung aus. Ein Sperrvermerk ist beim Eigentümer nicht vorhanden, da dieser keinen Kaufvertrag über die Aktie abgeschlossen hat.

Der Leerverkäufer kauft die Aktie vom Eigentümer nach dem Cum-Tag, also ex Dividende, und liefert die Aktie an den Leerkäufer ex Dividende. Der bei ihm aufgrund des Kaufvertrags eingetragene Sperrvermerk entfaltet keine Wirkung, da er keinen Dividendenanspruch hat.

Der Verkäufer zahlt dem Käufer darüber hinaus den Dividendenausgleich, da er die mit Dividendenanspruch verkaufte Aktie nur ohne Dividendenanspruch liefern kann. Der Käufer erhält daraufhin von seiner Depotbank die Kapitalertragsteuerbescheinigung, denn die Bank kann bei girosammelverwahrten Aktien nicht erkennen, dass zuvor ein Leerverkauf stattgefunden hat und für diese Dividende eine Kapitalertragsteuerbescheinigung auch an den Eigentümer ausgestellt wird, da die Bank davon ausgeht, dass dies durch einen Sperrvermerk verhindert wird.

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Lisa W.

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