Tageslicht
„Der Tageslichtquotient D ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum Ep zur Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung Ea bei bedecktem Himmel.“
Am Arbeitsplatz > 2%
Bei Dachoberlichtern > 4%
Lichtdurchlässiger Fenster-, Tür oder Wandfläche bzw. Oberlichter zur Raumgrundfläche* (fensternaher AP zu bevorzugen) (1:10)
Beleuchtungsstärke
“Die Beleuchtungsstärke E ist ein Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht.
Die Beleuchtungsstärke wird in Lux (lx) gemessen.“
Teilflächenbeleuchtung (Fläche mit besonders hohen Sehanforderungen, z.B. lesen) (750 Lux)
Arbeitsplatzbeleuchtung (500 Lux)
Umgebungsbereich (300 Lux)
Raumbeleuchtung (100 Lux)
Leuchtdichte
„Die Leuchtdichte L wird in Candela pro Quadratmeter [cd/m2] gemessen und
beschreibt den Helligkeitseindruck einer beleuchteten Fläche.
Lichtstrom
„Der Lichtstrom ist die von einer Strahlungsquelle – zum Beispiel von einer Lampe – ausgestrahlte, vom Auge entsprechend der Hellempfindlichkeitskurve V (λ) bewertete, Strahlungsleistung.“
Beleuchtung Empfehlungen
„(...) Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.
Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung des Tageslichts. (...)“
„Tageslicht kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile in Gebäude gelangen, wobei Fenster zusätzlich eine Sichtverbindung nach außen ermöglichen. (...)“
„Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen
am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei
Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder
mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder
Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von
mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße) eingehalten ist. Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen. (...)“
Blendung
„Unter Blendung versteht man Störungen durch zu hohe Leuchtdichten oder zu große Leuchtdichteunterschiede im Gesichtsfeld.
Sie entsteht z. B. durch schlecht abgeschirmte und zu helle Lichtquellen (Direktblendung) oder -störende Spiegelungen von hellen Lichtquellen auf Arbeitsmitteln, auf glänzenden Oberflächen, z. B. auf Bildschirmen, blanken Werkstücken oder glänzenden Maschinenteilen (Reflexblendung).“
Reflexionsgrade zum AP:
Decke 0,7-0,9
Wände 0,5-0,8
Boden 0,2-0,4
Arbeitsflächen, Möbel und Geräte 0,15-0,75
Sicherheitsbeleuchtung
„Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Vermeidung von Gefährdungen dient, die durch Ausfall der Allgemeinbeleuchtung entstehen können“
Beleuchtungsstärke auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung
Blendung/Blendschutz Empfehlungen
• Starke Reflexionen von Oberflächen vermeiden
• Direkt- und Reflexblendungen vermeiden
• Sonnenschutz
Beleuchtung und Sichtverbindung
Arbeitsräume
nur Räume mit ausreichend Tageslicht und Sichtverbindung nach außen
Stärke des Tageslichteinfall am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit regulieren
Ausnahmen:
betriebs-,produktions-oder bautechnische Gründe die Tageslicht oder Sichtverbindung nach außen entgegenstehen,
Aufenthalt nicht über längeren Zeitraum/nur kurzzeitig, ins besondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,
vollständig unter der Erde liegend, bspw. Tiefgaragen oder ähnliche Einrichtung, kulturelle Einrichtung, Verkaufsraum oder Schank- und Speiseräume
in Bahnhofs-oder Flughafenhallen, Passagen oder innerhalb von Kaufhäusern und Einkaufszentren,
Grundfläche von mind. 2.000m2, sofern Oberlichter oder andere bauliche Vorrichtungen vorhanden (um Tageslicht in Arbeitsraum zu lenken)
„Räume, die bis zum 3.Dezember 2016 eingerichtet worden sind oder mit deren Einrichtung begonnen worden war und die die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllen, dürfen ohne eine Sichtverbindung nach außen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden.“
Pausen-, Bereitschaftsräume und Unterkünfte
− müssen möglichst ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein und Sichtverbindung nach außen haben
„Räume, die bis zum 3. Dezember 2016 eingerichtet worden sind oder mit deren Einrichtung begonnen worden war, dürfen ohne eine Sichtverbindung nach außen weiter betrieben werden, bis sie wesentlich erweitert oder umgebaut werden.“
Kantine
− sollen möglichst ausreichend mit Tageslicht beleuchtet sein und Sichtverbindung nach außen haben
Arbeitsstätten
Einrichtungen müssen eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten
Wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, muss eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein
Beleuchtungsanalagen
Auswahl und Anordnung so, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden
Details Blendung/Blendschutz
“In jedem Raum muss zumindest bei den Tageslichtöffnungen, die besonnt werden können, ein Schutz gegen Blendung durch die Sonne, den Himmel, besonnte Flächen oder Spiegelungen an externen Verglasungen vorhanden sein. Bewegliche Vorrichtungen wie z. B. Vorhänge, Rollos, Jalousien und Markisen sind hierzu geeignet, wenn die Blendung nur zeitweise auftritt.“
Begrenzung von Blendung:
„Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden. Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung der Blendung sind z. B.
Auswahl geeigneter Leuchtmittel,
richtige Auswahl und Anordnung der Leuchten,
Verringerung der Helligkeitsunterschiede zwischen Blendquelle und Umfeld, z. B. durch helle Decken und Wände,
Vermeidung von Reflexionen, z. B. durch entsprechende Oberflächengestaltung (matte Oberflächen).“
Flimmern oder Pulsation
„Flimmern oder Pulsation dürfen nicht zu Unfallgefahren (z. B. durch stroboskopischen Effekt) oder Ermüdungen führen. Dies kann z. B. durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten oder durch Drei-Phasen-Schaltung verhindert werden.“
Schatten
„Schatten ermöglicht die räumliche Wahrnehmung.
Durch angemessene Schattigkeit können Gegenstände in ihrer Form und Oberflächenstruktur leichter erkannt werden.
Schatten, die Gefahrenquellen überdecken, dürfen nicht zu Unfallgefahren führen. Sie können z. B. durch Anordnung mehrerer Leuchten, die aus verschiedenen Richtungen Licht abgeben, minimiert werden.“
Bereiche sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln:
Laboratorien (mögliche Gefährdungen bei Unterbrechung von Versuchen: Explosionen, Brände, Freisetzen von giftigen Stoffen),
Arbeitsplätze,die aus technischen Gründen dunkel gehalten werden müssen,
Elektrische Betriebsräume und Räume für haustechnische Anlagen,
Bereich mit lang nachlaufenden Arbeitsmitteln (z.B.Plandrehmaschinen)
Steuereinrichtungen für ständig zu überwachende Anlagen
Bereiche in der Nähe heißer Bäder oder Grießgruben
BereicheumArbeitsgruben • ArbeitsplätzeaufBaustellen
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