Klären Sie den Fall mithilfe der Subsumtion
Ist die Kündigung wirksam?
Nein weitere Voraussetzungen müssen geklärt sein, insbesondere der Zugang der WE (§130 I BGB)
Wo ist das Rechtsgeschäft?
P und A haben einen Kaufvertrag isV §433 BGB abgeschlossen
Kaufvertrag ist RG, weil beide Vertragspartner WE abgegeben haben, an die Rechtsfolge geknüpft ist, nämlich
Verpflichtung Käufer: Zahlung Kaufpreis
Verpflichtung Verkäufer: Eigentam verschaffen + Sache übergeben
A ist der Eigentümer, ohne dass WE ausgetauscht worden wären
A “borgt” sich von ihrer Nachbarin N für das Abendessen ein Ei aus. N ist einverstanden und händigt der A eines ihrer Eier aus.
Haben beide Parteien einen Leihvertrag nach § 598 BGB abgeschlossen?
nein. Wessen der Leihe ist Rückgabe nach Ende Laufzeit
Was für ein Vertrag wurde abgeschlossen? Schenkung nach §516 Abs. 1 BGB + Einigung Eigentumsübertragung §929 S. 1 BGB
A borgt sich von ihrer Nachbarin N für das Abendessen einen Teller aus. Denn sie bemerkt unmittelbar vor dem Essen, dass sämtliche Teller nicht gespült sind. Haben beide Parteien einen Leihvertrag isV § 598 BGB abgeschlossen?
Ja. A wille den Teller anschließend wieder (gespült) zurückgeben
Nein. Zinsloses Darlehen isV § 488 BGB
Ist der Kaufvertrag wirksam?
Frage: Ist die Grundschuld mit ihrer Eintragung im Grundbuch unwirksam?
Was für ein RG wurde abgeschlossen und sind sie wirksam?
a) A und M haben einen Kaufvertrag iSv § 433 BGB abgeschlossen
b) A hat M die 45000€ gem. § 929 S. 1 BGB übereignet
c) M hat A den Mercedes gem. § 929 S. 1 BGB übereignet
Wirksamkeit:
a) Kaufvertrag: A ist geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 2 BGB
WE von A ist gem. §105 Abs. 1 BGB nichtig
mangels zwei sich deckender (wirksamer) WE kein Kaufvertrag
b) Eigentumsübertragung der 45000€ (Verfügung ist ja abstrakt)
A gibt auch für §929 S. 1 BGB WE ab
auch die ist gem. § 105 Abs. 1 BGB nichtig
mangels zwei sich deckender (wirksamer) WE keine Übertragung
Sind Mahnungen und Kündigungen WE?
Kündigung:
Angestrebt ist “Beendigung des Mietverhältnisses” -> rechtl. Erfolg
Kündigung = WE
Mahnung:
Angestrebt ist Zahlung = tatsächliche Handlung
Angestrebt ist kein recht. Erfolg
Aber recht. Erfolg tritt mit Mahnung automatisch ein
Geldschuld ist zu verzinsen
Keine WE
sondern “geschäftsähnliche Handlung”
Handelt es sich hierbei um eine WE?
Keine willentliche Handlung; keine wirksame WE ; kein wirksames Gebot
Handelt es sich um eine WE?
Mauscklick ohne Handlungswille, also keine wirksame WE
Frage: Kann F von nunmehr wegen des vergeblichen Kaufs seines neuen Anzugs Schadensersatz wegen Nichterfüllung der Einladung verlangen?
Kreis CDU könnte gegen X einen Anspruch erheben nach §433 Abs. 2 auf Zahlung des Kaufpreises von 2€
nein. keine wirksame WE. Es fehlt Willensentäußerung
erforderlich ist willentliche Äußerung
Vorher nur Entwurf
Lösung: keine wirksame WE, kein wirksamer Vertragsschluss
Rest Siehe Klausur
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