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Buchführung

MH
by Max H.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung


Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

  • Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß erstellt.

  • Die Belege und Bücher wurden ordnungsgemäß gepflegt, sodass die Ansätze und Werte nachprüfbar sind und objektiv hergeleitet werden können.

  • Die Verbuchung muss chronologisch und zeitnah (innerhalb von zehn Tagen) geschehen.

  • In der Buchführung und Belegbuchhaltung müssen weiterhin alle Seiten bzw. Blätter fortlaufend nummeriert sein.

§ 239 Abs. 2 HGB

 Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit

  • Jede Änderung muss erkennbar sein.

  • Der Jahresabschluss muss in deutscher Sprache verfasst sein und alle Werte in Euro aufführen.

  • Buchungen müssen leserlich und verständlich sein.

  • Belege betreffende Prozesse müssen in einer Verfahrensdokumentation aufgeschlüsselt werden.

§ 238 Abs. 1 S. 2 HGB, § 243 Abs. 2 HGB

 Grundsatz der Einzelbewertung

Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip, Saldierungsverbot).

§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 201 Abs. 2 III UGB

Grundsatz der Vollständigkeit

  • Jährliche Inventur der tatsächlichen Bestände

  • Preisbeobachtung auf den Märkten, um negativen Preisentwicklungen Rechnung tragen zu können

  • Beobachtung und Analyse aller relevanten Risiken, um diese im Jahresabschluss berücksichtigen zu können

§ 239 Abs. 2 HGB, § 246 Abs. 1 HGB

Grundsatz der Sicherheit

  • Es müssen Maßnahmen zur Sicherung aller Dokument getroffen werden.

  • Alle Dokumente müssen zudem gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zehn Jahre lang aufgehoben werden.

§ 147 AO§ 257 Abs. 1 und 4 HGB§ 14b UStG

Belegprinzip

Keine Buchung darf ohne Beleg ausgeführt werden.

§ 238 Abs. 1 und 2 HGB


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Max H.

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