Definition Kaufvertrag?
Welcher §?
Eine kaufrechtliche Einigung, welche durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen, nämlich Angebot und Annahme.
§ 433 BGB
Definition Angebot?
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung in dem die eine Partei der anderen Partei einen Vertragsschluss so darlegt, dass die andere Partei den Vetrag mit einem einfach “JA” herbeiführen kann. Dabei müssen die Hauptbestandteile eines Vertrages (essentialia negoti) vorhanden sein.
Definition Annahme?
Welcher §? (Bindung an den Antrag)
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung in der sich jemand mit dem Angebot eines anderen einverstanden gibt und einen Vertragsschluss herbeiführen möchte.
§§145 ff. BGB
Objektiver Tatbestand: Rechtbindungswille?
Der Antragende muss den Willen haben sich rechtlich zu binden. Liegt kein Rechtbindungswille vor, so liegt keine Willenserklärung vor.
Scheidet aus bei “invitatio ad offerendum” (Einladung zu einer Willenserklärung)
oder bei einer Gefälligkeit.
Subjektiver Tatbestand: Erklärungsbewusstsein?
Der Erklärende muss in dem Bewusstsein handeln, dass er eine Willenserklärung abgibt bzw. erklärt. (Arm heben bei Versteigerung)
Subjektiver Tatbestand: Handlungswille?
Handlungswille fehlt wenn man gezwungen wird eine Willenserklärung abzugeben. Also unfreiwillig oder in einem Zustand der Bewusstlosigkeit.(Hypnose, Schlaf)
Subjektiver Tatbestand: Geschäftswille?
Fehlt wenn man über bestimmte Umstände irrt.
Irrtum macht eine Willenserklärund niemals unwirksam!!!
Definition Stellvertretung?
Muss eine eigene Willenserklärung übermitteln. Stellvertreter hat dabei Entscheidungsspielraum.
§164 I S. 1 BGB
Offenkundigkeit der Vertretung, welcher § dazu?
Ausnahmen:
§164 BGB
Bargeschäft des täglichen Lebens
Unternehmensbezogenes Geschäft
Vertretungsmacht aus Gestetz?
Die Vertetungsmacht kann sich aus einem Gesetz ergeben.
z.B. §1629 I BGB - elterliche Sorge
Vertretungsmacht aus Rechtsgeschäftlche Vollmacht.
Die Vertretungsmacht kann sich aus eine Vollmacht ergeben:
Innenvollmacht - §167 I Fall 1 BGB
Außenvollmacht - §167 I Fall 2 BGB
Kundgebung - §171 BGB
Vertretungsmacht aus Rechtsschein.
Die Vertretungsmacht ensteht aus dem Verhalten der Beteiligten:
Anscheinsvollmacht
schützt den Vertragspartner, da es den Anschein gemacht hat, als ob der scheinbare Vertreter “ Vertretungsmacht” gehabt hätte.
Der Vertreter hätte dies erkennen müssen.
Duldungsvollmacht
Der Vertreter hat das Verhalten gekannt und geduldet.
Vertreter ohne Vertretungsmacht - Genehmigung
Vertreter ohne Vertretungsmacht - Haftung
Welche § jeweils?
§177 BGB
§179 BGB
Gründe für die Unwirksamkeit eines Vertrages mit §?
Geschäftsunfähigkeit = §104 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit = §§106 ff. BGB
Anfechtung = §§142 ff. BGB
Formmangel = §§125 ff. BGB
Gesetzliche Verbote = §§134 ff. BGB
Sittenwidrigkeit, Wucher = §138 I BGB, §138 II BGB
Wann liegt ein lediglich rechtlicher Vorteil vor?
Liegt vor, wenn unmittelbar durch das Rechtsgeschäft keine Pflichten für den Minderjährigen enstehen und vorhandene Rechte des Minderjährigen nicht aufgehoben werden. (Nur der Schenkungsvertrag)
Schenkungsvertrag §?
§516 BGB
Taschengeldparagraph (konkludente Einwilligung) §?
§110
gilt zu prüfen, wenn NICHT lediglich rechtlich Vorteilhaft.
gilt nicht für Ratenverträge
Prüfen einer Anfechtung, Dreisatz?
Anfechtungserklärung
Anfechtungsgrund
Anfechtungsfrist
Anfechtungserklärung §?
§143 I BGB
Das Wort “Anfechtung muss nicht konkret ausgesprochen werden.
Es reicht wenn der Anfechtene einen Willensmangel bezüglich des Festhalten am Vertrag äußert
Eine Anfechtung bezieht sich immer auf eine Willenserklärung
Anfechtungsgründe mit §?
Inhaltsirtum §119 I Fall 1 BGB
Erklärungsirrtum §119 I Fall 2 BGB
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften §119 II BGB
Unrichtige Übermittlung §120 BGB
Arglistige Täuschung §123 I Fall 1 BGB
Widerrechtliche Droghung §123 I Fall 2 BGB
Anfechtungsfrist §?
§121 BGB und §124 BGB
Der Anfechtene muss die gesetzliche Frist der Anfechtung einhalten, sonst unwirksam.
Nach Kenntnisnahme der Anfechtung muss diese unverzüglich (§121) oder nach einem Jahr (§124) erfolgen
Wann liegt ein Erklärungsirrtum vor?
§119 I Fall2 BGB
Wenn der Erklärende sich verschreibt, vertippt, verspricht oder vergreift
Er gibt also ein Erklärungszeichen ab, dass er nicht haben wollte
Wann liegt ein Inhaltsirrtum vor ?
§119 I Fall 1 BGB
Wenn der Anfechtene sich über den Inhalt der Willenserklärung irrt.
Definition Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften?
§119 II BGB
Eigenschaften = Wertbildene Faktoren einer Sache(kein Preis)
Verkehrswesentlich = Verkehrswesentlich ist eine Sache dann, wenn sie für das konkrete Geschäft von Bedeutung ist.
Beispiele:
Teppich = Alter, Verwendeter Stoff, Herkunftsland
Kunst = Künstler, Alter, Material
Auto = Alter, Unfallfrei, Kilometerstand
Bücher = Schrfitsteller, Alter, Auflage
Kleidung = Hertsteller, Material, Design
Schmuck = Alter, Material
Wann liegt eine unrichtige Übermittlung vor ?
§120 BGB
wenn eine Willenserklärung unbewusst falsch übermittelt wird
liegt nur im Falle eines Boten vor und nicht eines Stellvertreters
Wann liegt eine arglistige Täuschung vor?
§123 I Fall 1 BGB
Arglist = eine bewusste Täuschungshandlung
Täuschung = Vorspielung oder Enstellung von Tatsachen, um beim Vertragspartner eine Fehlvorstellung herbeizurufen
Besonderheit der arglistigen Täuschug?
§123 II BGB
wenn ein dritter die arglistige Täuschung ausübt
nur dann anzufechten, wenn der Erklärende von dieser wusste oder hätte kennnen müssen
Dritter = wer nicht im Lager (Verbindung) des Erklärungsempfängers steht, also keine Stellvertreter
Wann liegt eine widerrechtliche Drohung vor?
§123 I Fall 2 BGB
Widerrechtlich = Wenn Zweck und Mittel außer Relation zueinander stehen
Drohung = In Aussicht Stellen eines unempfindlichen Übels, auf welcher der Täter Einfluss zu haben vorgibt.
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