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Schutzauftrag

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by Ria B.

Welche Gesetzt gibt es im Bereich des kindheitswohls und was sagen sie aus?

§ 1 des SGB VIII  dass jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

UN Kinderrechtskonvesion Kinder und Jugendliche als Träger eigener  Rechte

 § 1631 Abs. 2 BGB  seit 2000 recht auf gewaltfreie erziehung

 Artikel 6 des Grundgesetzt Eltern haben das Recht aber auch die PLICHT zur Pflege und Erziehung der Kinder

§ 27 SGB VIII  Perso- nensorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist.

§ 8a des SGB VIII.  ieser beinhaltet einen klar definierten Auftrag an freie und öffentliche Jugendhilfeträger im Falle des Bekanntwer- dens gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern. Die Vorgehensweise wird dabei klar und transparent formuliert (Risikoabschätzung im Team, Einbeziehung der Eltern und Kinder, Unterbreitung von Hilfsangeboten, ggf. Familiengericht einschal- ten).

Aufgeteilt in 2: 1 liegt eine Verdacht vor muss das Risiko im Zusammenwirken abgeschätz werden. Sorgeberechtigter und Kinder sind mit ein zu beziehen  hät das Jugendamt Hilfe für geeignt hat es diese Anzubieten.

2 Die Leistung/Hilfe muss erbracht werden ggf eine erfahrere Fachkraft hinzuziehen Die Fachkraft hat daran zu arbeiten, dass die Erzeiehungsberechtigten/ Personenberechtigten Die Hilfe Inanspruchnehemen Jugendamt informieren falls die Hilfe nicht ausreichend erscheinen.

§ 1666 des BGB  beinhaltet darüber hinaus konkrete Maßnahmen, die das Familiengericht anordnen kann.

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Ria B.

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