Warum spielen schon die frühen Signale einer Kindergefährung eine wichtige Rolle?
Wo frühzeitige Hilfen versagen oder nicht stattfinden, sind später oftmals erhebliche Folgen für Kinder und Familien zu beklagen.
Frühe Hilfen was wird darunter verstanden?
„Unter Frühen Hilfen sind Unterstützungs- und Hilfeangebote zu verstehen, die ab Geburt auch in der pränatalen Phase, also vor der Geburt beginnend – den Zeitraum der frühen Kindheit bis drei Jahre umfassen. Die Zielsetzungen sind vielschichtig und liegen in der Primär-, vor allem aber auch in der Sekundärprävention von Entwick- lungs-, Beziehungs-, Bindungsstörungen und Misshandlung“
Auf was Zielen frühe Hilfen hin?
Die Erziehungs- und Beziehungskompetenz von besonders belasteten Eltern zu stärken, können somit auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen.
Um was für Hilfen handelt es sich meistens?
niedrigschwellige Hilfen Hilfen die freiwilligund anonym angenommen werden können. dazu gehören bsw Hausbesuche, begleitung bei behördengängen, Versorgung der Kinder
auch Hilfen von Gesundheitsberufen und Gesundheitseinrichtungen sollen Unterstützung bringen Hebammen, Kinderpraxen Sozialämter
was sagt die „§ 8a-Statistik“ aus?
Gemäß der „§ 8a-Statistik“ wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt rund ca 160.200 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von den Jugendämtern durchgeführt
bei einem drittel wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt
in einem drittel lag kiene akute gefährdung jedoch hilfe und unterstützungs bedarf
Welche Maßnahmen bei einer Intervention vom Jugendamt oder sozialen trägern ergriffen werden sollten und wie sie durchgeführt werden beschreibt das § 8a SGB VIII ?
· „Definition gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung,
· Gefährdungsabschätzung mit mehreren Fachkräften (d. h. mit mindestens zwei, freie Träger mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft),
· Einbeziehung der Eltern, Jugendlichen und Kinder in die Risikoeinschätzung soweit der Schutz des Kindes dadurch nicht infrage gestellt wird,
· das Jugendamt (nicht der freie Träger) muss sich, soweit dies nach fachlicher Ein- schätzung erforderlich ist, einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner per- sönlichen Umgebung machen (Hausbesuch),
· geeignete Hilfen anbieten und auf deren Inanspruchnahme hinwirken,
· wenn diese Hilfen nicht angenommen werden und die Gefährdung nicht abgewendet werden kann, müssen freie Träger das Jugendamt informieren. Das Jugendamt informiert das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden“ (Alle 2017, S. 16).
Was folgt bei dringender Gefahr des Kindeswohls?
Einen in Obhutnahme bis zur Lösung des Problemns bws Pflegefamilien
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