Wo ist dies gesetzlich verankert?
§ 1 II BÄO
Welche Voraussetzungen hat ein freier Beruf?
besondere berufliche Qualifikation
persönliche und eigenverantwortiche Leistungserbringung
geistig-idellen Leistungen
berufsrechtliche Bindung durch Gesetz und Satzung
Welche Folge hat die Einordnung als freier Beruf?
kein Gewerbe
Unabhängig (ohne normative Vorgaben) -> weisungsfrei
Ehre/Honorar
Freheit = Therapiefreiheit
Keine Weisung von Nichtärzten § 2 IV MBO
Sind alle Ärzte freie Ärzte
Ja, auch der angestellte Krankenhausarzt ist in der Ausübung seines Berufes weisungsfrei und nicht gebunden
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