Begriffsfdefintion von Einwendungen - wie differenziert man?
Einwendungen im weiteren Sinn = Einwendungen im engeren Sinn UND Einreden
Einwendungen im engeren Sinn = rechtshindernde & rechtsvernichtende Einwendungen
-> Gegenrechte, die vor Gerichts von Amts wegen berücksichtigt werden mit der Rechtsfolge: Schuldner schuldet Leistung nicht
Einreden = rechtshemmende Einwendungen
-> Gegenrechte, die im Prozess von Partei selber erhoben werden muss mit der möglichen Rechtsfolge: Schuldner kann die Leistung verweigern
Rechtsfolgen & Beispiele für rechtshindernde Einwendungen
Was versteht man unter dem “gesetzlichen Verbot”
Strafgesetze sind z.B. Verbotsgesetze
(2) -> dann problematisch, wenn nur das Verhalten 1 Partei und nicht beider gegen das Vebotsgesetz richtet (dann gesondert prüfen, ob das RG nicht vllt doch wirksam sein könnte)
-> zudem genau angeben, welches RG von der Nichtigkeit betroffen sein soll (Verpflichtungs- vs. Verfügungsgeschäft)
Was versteht man unter dem Verstoß gegen die guten Sitten?
-> Interessensabwägung muss vorgenommen werden
-> Privatautonomie muss beachtet werden.
Wuchertatbestand: wenn Unerfahrenheit, Willensschwäche o.Ä. bewusst ausgenutzt wird
Rechtsfolgen & Beispiele für rechtsvernichtende Einwendungen
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