Welcher Paragraph wurde geprüft?
§ 28 IfSG
Was war die Entscheidung?
Ausgangsbeschränkungen sind unverhältnismäßig
Kontaktbeschränkungen wären ein milderes Mittel
Es muss die konkrete Wirksamkeit der Maßnhamen mit dem Grundrechtseingriff abgewogen werden
Im Gegensatz dazu, was urteilte das BVerfG?
Entscheidung über §§ 28a, 28b IfSG
Alle Maßnahmen wurden als verhältnismäßig gewertet
lediglich abstrakte Abwägung
Warum war die Entscheidung des BVerWG wichtig?
Auf diese Entscheidung kann bei einer erneuten Pandemie Rückgriff genommen werden
Was ist die Problematik bei § 28b IfSG?
sehr verkürzter Rechtsschutz, weil der Verwaltungsrechtsweg nicht mehr eröffnet ist, die Verfassungsbeschwerde jedoch meist unzulässig ist (Rechtsweg wurde nicht erschöpft)
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