Für alle Personen im Straßenverkehr
Ständige Vorsicht
Gegenseitige Rücksicht
Niemanden schädigen oder Gefährden
Wer ist berechtigt ?
Sonderrechte:
Wir bestimmten Organisationsfahreugen zugesprochen
Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Kathastrophenschutz
Polizei und Zoll
-> Wenn dies zur Erfüllung der Hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist
Rettungsfahzeuge
-> Wenn höchste Eile gebeoten ist um Menschenleben zu Retten oder gesundheitliche Schädigungen abzuwenden
Sonderrechte befreien aktiv von…
Höchstgeschwindigkeit
Halteverbot
Rotlicht einer Ampel
Einbahnstraße
Wegerechte (Blaues & gelbes Blinklicht)
Weg frei machen von anderen Verkersteilnehmern
in Verbindung mit Einsatzhorn
Unerlaubtes entfernen von der Unfallstelle (Unfallflucht)
Behandlungsvertrag
nach allgemein fachlichen standarts
Leistung der versprochenen Behandlung
Erleuterung der Behandlung
-> Ausnahme der Erleuterung wenn Behandlung unaufschiebbar
§630d Einwilligung
Geschäftsführung ohne Auftrag
-> Behnadlung Bewusstloser nach bestem Wissen & Gewissen nach mutmaßlichem Willen
Nach aktuellen Versorgungsstandarts
Auch bei nicht geschäftsfähigen Pat.
Gesetzliche Unfallversicherung
Aufgabe:
mit geeigneten mitteln Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten zu verhüten
bei Wiedereintritt nach Verletzung:
Leistungsfähigkeit wiederherstellen
Entschädigungsentgeld
Krankenkassenleistung
Übernahme von Fahrten welche med. notwendig sind
-> Ambulant nur bedingt
Zuzahlung 5-10€
Verschreibung & Abgabe auf Verschreibung
Sicherungsmaßnahmen
gesonderte Aufbewahrung
gegen unbefugte Einahme sichern
Sicherungsmaßnahmen können angeordnet werden
Krankenhäuser sind verpflichet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Pat. aufzunehemen.
& Notfallversogung durchzuführen
Deutsche Gesellschaft Unfallverhütung (DGUV)
Regel 105-033
Sowie technische Regel biologischer Arbeitsstoffe
TRBA 250
Legt ebenfalls fest das §203 StGB Schweigepfliht für Rechtsgut Kind gebrochen werden kann
Eigenverantwortliches Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen
bis Eintreffen NA o. weitere ärtztliche Behandlung
Wenn:
Maßnahme in der Ausbildung erlernt und beherrscht wird
Erforderlich um Lebensgefahr oder Folgeschäden abzuwenden
Eingenständiges Durchführen von Maßnahmen die, vom ärztl. Leiter RD, bei bestimmten notfallmedizinischen zuständen vorgegeben, überpfüft und verantwortet werden.
Begehen durch Unterlassen
nur strafbar wenn Person rechtlich einzustehen hat um Erfolg eines Tatbestandes abzuwenden & dies nicht tut
(Garantenstellung)
Notwehr
Verteidigfung welche erforderlich ist um gegenwärtigen rechtswiedrigen Angriff von sich oder andern Abzuwenden
Rechtfertigender notstand
abzuwenden einer gegenwärtigen, nicht anders abzuwendenden gefahr für Leib & Leben
Schweigepflicht / Verletzung von Privatgeheimnissen
Ausetzung
Verlezung hoilfloser Person
im Stich lassen einer hilflosen person obwohl er sich in der Obhut befindet & dem beistand verplichtet ist
1-10 Jahre Freiheitstrafe
Einfache Körperverletzung
andere Person körperlich Misshandeln o. in der Gesundheit schädigen
Gefährliche Körperverletzung
Gift oder andere Gesundheitsschädliche Stoffe
Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug
Schwere Körperverletzung
Folgen wie:
Sinnesverlust
Fortpflanzungsstörung
Verlust . oder nichtgebrauch von Gliedmaßen
dauerhaft entstellt
Lähmungen Behinderungen
Einwilligung
Körperverletzung nur dann Rechtwiedrig wenn Tat gegen die guten Sitten verstößt.
Körperverletzung durch Fahrlässigkeit
Gefährdung des Straßenverkers durch:
Alkohol / Drogen
Verkerswiedrigen oder rücksichtsloses Fahren
Unterlassene Hilfeleistung / Behinderung von hilfeleistenden Personen
keine Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder Gefahr / Not
obwohl die Umstände zumutbar und ohne eigene Gefahr waren
Behinderung von personen welche einer dritten hilft.
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