Regelungsziel und Regelungsmechanismen des “Europäischen Bankaufsichtsrechts”
-> Die EU erließ Richtlinien
-> das KWG wurde daran angepasst
Ziel:
-> Bankenaufsichtsrecht in Europa zu koordinieren
-> Ausbau europaweiter Filialnetze zu erleichern (Dienstleistungsfähigkeit, Kapitalverkehrsfreiheit)
-> europäische Verordnung (CRR) unmittelbar anwendbares Recht
-> zusätzlichr korrespondierende technische Durchführungsverordnungen (werden von EBA erlassen)
-> im Rahmen des SSM wurden die Aufgaben der Bankenaufsicht für alle Institute des Euro-Raum bei der EZB zentralisiert
Abberufung Vorstand
Zuverlässigkeit in der Person
-> Anschuldigungen + Spekulationen
-> Ermittlungsverfahren Cannabis
-> Fahrerflucht - Sachschaden
-> Betrug Immobiliengeschäft + Geldwäsche
F: Abberufung nach §§36 (1), 35 (2) & 33 (1) Nr. 2 KWG
D: Danach kann die BaFin die Abberufung verlangen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine der in §1 (2) S.1 KWG genannten Personen nicht zuverlässig ist.
-> Persönliche Zuverlässigkeit gegeben, wenn keine negativen Tatsachen über die Persönlichkeit bekannt sind. Z.B. Vorstrafen, Insolvenzdelikte, Täuschungen BaFin, Wirtschaftsdelikte.
-> Relevant nicht die Zuverlässigkeit in der Amtsführung sondern die allg. Charaktereigenschaft (pers. Zuverlässigkeit)
S: Anschuldigungen + Spekulationen -> unbegründet, werden bei Bewertung nicht berücksichtigt
Ermittlungsverfahren -> liegt lange zurück? Nicht-Vermögensdelikte, wurde eingestellt?
Fahrerflucht: Nicht Vermögensdelikt, geringer Schaden -> nicht ausreichend, um Entfallen der pers. Zuverlässigkeit anzunehmen
E: Verwarnung durch BaFin als milderes Verfahren ausreichend. Abberufung kann nicht verlangt werden
Betrug + Geldwäsche: Zuverlässigkeit nicht gegeben
-> E: Abberufung ist verhältnismäßig und geeignet. BaFin kann vom Verwaltungsrat, Abberufung verlangen
mangelnde Präsens
-> durch Hobby
-> Zeit mit Familie
F: Abberufung nach §§36 (1), 35 (2), 33 (1) Nr. 4a KWG
D: Danach kann BaFin Erlaubnis aufheben, wenn Tatsachen vorliegen, dass ein Geschäftsleiter nicht über die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ausreichende Zeit verfügt
S: Aufgaben von seinem Bereich bleiben unerledigt
-> Vorstandspflichten verletzt (§25c (1) S.1 KWG)
E: Abberufung denkbar aber Zweifel an Verhältnismäßigkeit
-> milderes Mittel einer Verwarnung verhältnismäßig.
-> BaFin kann vom Verwaltungsrat nicht die Abberufung verlangen
Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften
-> Kreditvergabe an Familie ohne Sicherheit
F: Abberufung gem. §§36 (1) S.1, 36 (2) KWG?
D: Danach kann BaFin ein Abberufungverlangen aussprechen, wenn gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstoßen wird
S: Vergabe Organkredit an nahe Verwandte (§15 (1) Nr. 5 KWG) verschwiegen und damit Herbeiführung der hierfür erforderlichen Beschlüsse vereitelt.
-> Verstoß gegen aufsichtsrechtl. Vorgaben
E: Rechtfertigt Abberufungsverlagen
Fachliche Eignung
-> kennt Unterschied Agio und Disagio nicht (Kreditwesen)
F: Abberufung gem. §§36 (1), 35 (2), 33 (1) Nr. 4?
D: Danach kann BaFin Erlaubnis aufheben, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine der in §1 (2) S.1 KWG genannten Personen nicht die zur Leitung des Instituts erforderliche Eignung hat.
S: Erforderliche theoretische Kenntnisse i.S.v. §25c (1) KWG umfassen solche betreffende Geschäfte
-> fachlich ungeeignet und verletzt Vorstandspflicht? §25c (1) S.1 KWG
E: Abberufung rechtgefertigt aber Zweifel an Unverhältnismäßigkeit
-> Verwarnung im Verbindung mit Anordnung einer Schulung §25c (4) KWG zur Verbesserung der theoretischen Kenntnisse ausreichend
-> hohe Eignungsanforderungen an Vorstände (§25c KWG) sollen sicherstellen, dass Regelungen eingehalten werden
—> BaFin kann Abberufung nicht verlangen
Bankerlaubnis
F: Zu prüfen, ob X Kreditgeschäfte etc… anbieten kann
-> Dies wäre nicht der Fall, wenn X eine Bankerlaubnis benötigt
D: Gem. §32 (1) S.1 KWG bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der BaFin, um im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umgang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen
S: 1) Geschäftsbetrieb im Inland?
-> deutschlandweit, Website ändert nichts
2) Bankgeschäft gem. §1 (1) S.2 KWG? oder Finanzdienstleistungsgeschäft gem. §1 (1a) S.2 KWG?
-> Auflistungen.. Kreditgeschäft zb. Nr.2
3) Gewerblicher Betrieb bzw. in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb?
-> Gewerbe ist jede planmäßige, auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit, mit Gewinnerzielungsabsicht (geg. wenn Lebensunterhalt finanziert werden soll)
-> gewerblicher Betrieb liegt vor?
4) Ausnahmetatbestände
-> zur Betreibung Bankgeschäft oder Erbringung Finanzdienstleistung bedarf es der schriftlichen Erlaubnis der BaFin
E: Kann Geschäftstätigkeit nicht beginnen
Anforderungen an Geschäftsleiter
Gesetz und Anforderungen
Gesetz: §25c (1) KWG
Anforderungen:
-> fachliche Eignung §33 (1) Nr. 4 KWG
-> ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben §33 (1) Nr. 4a KWG
-> persönliche Zuverlässigkeit §33 (1) Nr.2 KWG
-> Kapital
—> sonst Versagen der Erlaubnis
Schadensersatzanspruch
-> aus Dienstvertrag
F: Schadensersatzanspruch nach §§611, 280 BGB
Schuldverhältnis
-> Dienstvertrag gem. §611 BGB zwischen A und B
Pflichtverletzung
-> Vergabe/ Freigabe Organkredit ohne sich an Vorschriften §15 (1) KWG zu halten
-> an alle Vorschriften gehalten?
Verschulden / Vertretenmüssen
-> gem. §276 BGB Verschulden bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit: Das außer Acht lassen der notwendigen Sorgfalt im Verkehr
-> Nichtbeachtung der Verhaltens-und Informationspflichten §15 KWG ist fahrlässig
-> evtl. Business Judgement Rule
Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden
-> Schaden aufgrund der Pflichtverletzung entstanden -> kausal
Schaden
-> Kredit kann nicht zurückbezahlt werden
E: Bank kann Schadensersatzanspruch geltend machen
Business Judgement Rule
-> Unternehmerische Entscheidung des Vorstand
-> zum Wohl der Gesellschaft
-> Entscheidung frei von Interessenkonflikten
-> Entscheidung nach sorgfältiger und ausreichender Informationen
-> Entscheidung ohne großes Risiko noch gefährdet sie UN im Ganzen
Gestaltung von Zinsanpassunsklauseln
Anpassungsschwelle
Anpassungsrhythms
Referenzzinssatz
Abstand absolut oder relativ zum Referenzzins
Wem stehen die Rechte und Pflichten aus der Kontoführung zu?
dem Inhaber des Kontos
bei Termineinlagen..
.. fällt das Guthaben erst nach Zeitablauf oder Kündigung an den Gläubiger zurück
Bei einem Zahlungsdienstrahmenvertrag verpflichtet sich das KI
.. sowohl zur Entgegennahme der Einlagen als auch zur Ausführung von Zahlungsvorgängen
Was führt zu einer Beendigung der Kontoverbindung?
Einvernehmliche Kontoauflösung
Kündigung
Tod des Kontoinhabers
Welche Bestandteile müssen nicht zwingend in einem Kreditvertrag enthalten sein?
Kreditart
Kreditzweck
Der Zins ist..
.. die Vergütung bzw. Gegenleistung für die Nutzung von fremden Kapital
Welche Pflichten treffen den DG bei einem Kreditvertrag?
Er verpflichtet sich, dem DN einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen
Der Kontokorrentkredit heißt bei Geschäftskunden und Privatkunden..
.. Geschäftskunden: Kontokorrent
Privatkunden: Dispositionskredit
Welche spezielle Voraussetzung setzt das Verbraucherdarlehensrecht voraus?
eine Vertragspartei ist Verbraucher, gem. §13 BGB
eine Vertragspartei ist Unternehmer, gem. §14 BGB
Welche Zwangsmaßnahmen stehen der BaFin bei Verstößen zur Verfügung?
Erlaubnisentzug
Abwicklngsanordnung
Abberufungsverlangen
Untersagungsverfügung
Aus welchen Gründen ist dem Antragsteller eine Bankerlaubnis zu versagen?
fehlende fachliche Eignung
mangelnde Zuverlässigkeit
keine ausreichende Zeit
Arten von Bankgeschäfte
§1 (1) S.2 KWG
-> Kreditgeschöft
-> Einlagengeschäft
-> Pfandbriefgeschäft
-> Depotgeschäft
Was sind Hintergründe / Motive für Corporate Governance in einem UN?
Teils bestehen unterschiedliche Ziele zwischen Eigentümern und Managern
—> größerer Einfluss der Eigentümer
UN ist für Außenstehende eine black box
—> bessere Kenntnis von UN
Nicht alle Menschen handeln im rational
—> mehr Kontrolle -> Vermeidung von Fehler
Management entscheidet primär über Strategie/Geschäftstätigkeit des UN
—> besserer Interessensausgleich
—> Corporate Governance: Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von UN
Voraussetzungen für den Erlass eines Verwaltungsaktes durch BaFin gegenüber KI
gesetzl. Ermächtigungsgrundlage
Vorliegen von deren Tatbestandsvoraussetzungen
Verhältnismäßigkeit gewahrt (Geeignetheit, Erforderlichkeit, mildestes Mittel)
—> §6 (3) KWG
Kann ein Kontovertrag bei einer Sparkasse ohne weiteres gekündigt werden?
Nur, wenn zusätzlich eine sachliche Rechtfertigung vorliegt.
Was bedeutet Negativzinsen?
Das KI bewahrt Geld des Kunden gegen eine Gebühr auf.
§488 BGB muss der DG dem DN einen Geldbetrag zur Verfügung stellen. Muss dabei ein konkret bekannter Schein/Münze übereignet werden oder nur wertmäßig Geldbetrag?
wertmäßiger Geldbetrag
Zwingende Bestandteile in einem Kreditvertrag
Kreditkosten
Besicherung
Fälligkeitsregelung
Kreditbetrag
AGB
Vertragsparteien
Welche Informationspflichten treffen das KI bei einem Verbraucherkredit?
Informationspflichten bei Vertragsabschluss
nachvertragliche Informationspflichten
Informationspflichten bzgl. Werbung
Sonderkündigungsrecht von 6 Monaten für Kredit nach 10 Jahren?
Ja
Muss der Verbraucher bei einem Verbraucherdarlehen über sein Widerrufsrecht belehrt werden?
Ja, geregelt in §§495, 355 BGB
Was ist die Besonderheit eines Annuitätendarlehens?
Gleichbleibende Leistungsrate, die jeweils aus ändernden Zins und Tilgungsanteilen besteht.
Ist der Betrieb von Bankgeschäften ohne Erlaubnis eine Straftat?
Ja, geregelt in §54 (1) Nr. 2 KWG
-> Ja bei Vorsatz und Fahrlässigkeit
International handelnde Gremien
Baseler Ausschuss
BIZ
IWF
Compliance Definitionen
Vorstand hat für Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen & unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin
Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung wesentlicher Regelungen & Vergabe entsprechender Kontrollen
Überwachung und Bewertung, die im UN aufgestellten Grundsätze und eingerichteten Verfahren, sowie die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen
Corperate Governance Definition
Corporate Governance bildet den rechtlichen und faktischen Ordnungsnahmen für ein Unternehmen
oder §25a (1) KWG
Mit Abschluss des Kontovertrags erwirbt …
der Kunde den Anspruch auf ordnungsmäßige Führung und Verbuchung seiner Einlagen
Ist bei Verbraucherkrediten eine bestimmte Form einzuhalten?
Schriftform, §§492 (1) S.1, 126 BGB
Disagio
Abschlag, der vom Nennwert des Darlehens einbehalten wird
Darlehensvertrag- Vertragsansprüche
F: Anspruch auf Rückzahlung des DL nach §488 (1) S.2 BGB
Darlehensvertrag?
-> Voraussetzung ist ein wirksam zustande gekommener DL-Vertrag
(zwei übereinstimmende WE, Angebot und Annahme)
Wirksamkeit des Abschlusses?
-> Gem. §§492 (1) S.1, 126 BGB bei Verbraucherkredit Schriftform
Heilung?
-> nach §494 (2) BGB kommt Vertrag dennoch zustande, da DN das Darlehen empfängt und in Anspruch nimmt
E: Anspruch
Sichteinlagen..
kann der Gläubiger jederzeit die Auszahlung des Guthabens verlangen
Wann kommt ein Kreditvertrag zwischen KI und Kunde zustande?
nach der bloßen WE der Parteien mit dem Inhalt des §488 (1) BGB
Wo ist eine Bankerlaubnis für die Durchführung von Bankgeschäften zu beantragen?
EZB §32 KWG
Europapass
§53 b (1) KWG
-> grundsätzlich benötigen Zweigstellen ausländischer UN eine Bankerlaubnis
-> Niederlassungen von Instituten mit Sitz im europäischen Wirtschaftsraum nicht
-> Diese haben den Europapass und brauchen keine Bankerlaubnis
Strukturmerkmale von Sparkassen
öffentliche Trägerschaft und Rechtsform
öffentlicher Auftrag
Regionalprinzip
Verbundprinzip
Kündigungsrecht eines Kreditvertrags durch die Bank
§490 (1) BGB
Voraussetzungen:
Verschlechterung Vermögensverhältnisse
Verschlechterung in der Werthaltgkeit der gestellten Sicherheit
wirtschaftliche Verschlechterung der Werthaltigkeit?
Gefährdung Rückzahlung (50% Ausfall)
Bei bereits erfolgter Auszahlung:
-> strengere Anforderungen: UN bekommt angemessene Gelegenheit Sicherheiten auszutauschen, die Gefährdung ausrämen
Kompetenz der BaFin
§6 (1)-(3) KWG
Europäisches Aufsichtsrecht (Säulen)
Säule 1: europäisches Bankenaufsichtsrecht (Single Rule Book, CRR-Verordnung)
Aufsicht der EZB
Säule 2: Einheitlicher Restrukturierungs- und Abwicklungsmechanismus (SRM)
Säule 3: Einlagensicherung
Verwaltungsakt liegt vor.. Voraussetzungen
hoheitliche Maßnahmen
einer Behörde i.S.d. §1 VwVfG
auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
zur Regelung
eines Einzelfalls
mit Außenwirkung
Durchsetzung und Sanktionen
Anhörungsschreiben (Stellungnahme)
Auskunfts-und Vorlegungsersuchung
Sonderprüfung
Bußgelder
Strafrechtliche Konsequenzen
Verstoß gegen KWG
-> Zwangsmaßnahmen der BaFin
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