Urlaubstage gelten wie gearbeitete Tage
jeder Arbeitnehmer (auch Schüler) hat Anspruch auf bezahlten Urlaub
mindestens 24 Werktage (Werktag = alle Tage außer Sonn- und Feiertag) bei einer 6-Tage-Woche
jeder muss ein Urlaubsentgelt erhalten (nicht zu verwechseln mit Urlaubsgeld - dies ist eine freiwillige Leistung)
d.h. Du bekommst Dein Gehalt auch im Urlaub weiter gezahlt
Urlaub dient der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft
es darf keine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden, welche diesem Zweck widerspricht
Änderungen im Schichtplan dürfen abgelehnt werden
Der Telefonhörer darf einfach aufgelegt werden
Du hast das Recht auf eine sachliche und höfliche Kommunikation (Dein Gesprächspartner bekommt diese natürlich auch von Dir.)
Trainiere das "Nein-Sagen" - Du wirst Dich dabei von Mal zu Mal besser fühlen
Berufsschule ist wie Arbeiten
Dein Chef muss Dich zur Berufsschule freistellen - auch wenn Du über 18 Jahre alt bist
die Zeit in der Berufsschule wird als Arbeitszeit gerechnet (es dürfen keine Minusstunden entstehen)
Du darfst nicht für den Chef arbeiten wenn:
an einem Berufsschultag mit mindestens fünf Stunden á 45min
in einer Berufsschulwoche mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen
Sind Prüfungen frei?
am Prüfungstag hat der Chef Dich frei zu stellen (Prüfung gilt als Arbeitszeit)
diese Freistellung gilt auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht
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