Prüfung der Erfüllung des Tatbestandes
a.) Prüfung, ob eine Handlung vorliegt
b.) Prüfung der Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg
Prüfung der Rechtswidrigkeit der Tathandlung
→ liegt eine Rechtswidrigkeit der Tathandlung vor?
→ Notstand?
→ Notwehr?
→ Einwilligung?
Prüfung der Schuld des Täters
a.) Prüfung, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt
b.) Prüfung der Schuldfähigkeit des Täters nach dem Alter
Definition Handlung
→ Dadurch kann ein Tatbestandteil erfüllt werden
→ aktives Tun
→ Unterlassen
Definition aktives Tun
→ körperliche Betätigung
→ vom Willen beherrscht, also nicht Reflexbewegung oder Bewegung in Bewusstlosigkeit
Definition Unterlassen
→ Erfüllt des Tatbestandes, wenn rechtlich gebotene Handlung
nicht vorgenommen wird und dadurch der Tatbestand erfüllt
wird.
→ echte Unterlassungsdelikte
→ unechte Unterlassungsdelikte
Definition echte Unterlassungsdelikte
→ § 323 StGB, unterlassene Hilfeleistung
Definition unechte Unterlassungsdelikte
Garantenstellung
Definition Garantenstellung
→ aus Gesetz, z.B.: Eltern-Kind
→ kraft Übernahme, insbesondere…
… durch vertragliche Pflichten
… aus Gefahrengemeinschaft
… aufgrund natürlicher Verbundenheit
→ aus vorangegangenem Tun
Definition Vorsatz
→ Wissen und Wollen der Tat (und evt. Des Taterfolgs
→ Absicht
→ direkter Vorsatz
→ indirekter Vorsatz
Definition Absicht
→ Zielgerichteter Erfolgwille
Definition indirekter Vorsatz
→ der für möglich gehaltene Erfolg wird biligend in Kauf
genommen
→ volle Vorwerfbarkeit der Tat und der Schuld
→ volle Bestrafung
Definition direkter Vorsatz
→ Wissen und Wollen der Tat und evt. Des Taterfolgs
Definition Fahrlässigkeit
→ Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei
der Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung
→ Bewusste Fahrlässigkeit
→ Unbewusste Fahrlässigkeit
Definition Bewusste Fahrlässigkei
→ Täter vertraut auf den Nichteintritt des für möglich gehaltenen
Erfolges
Definition Unbewusste Fahrlässigkeit
→ Täter erkennt gar nicht, dass er einen Tatbestand verwirklicht
→ geringe Vorwerfbarkeit und Schuld
→ geringe Strafe
Arten von Schuldfähigkeit
→ Kind
→ Jugendliche
→ Heranwachsende
→ Erwachsene
Definition Kind
→ bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
→ sind strafmündig, d.h. Schuldunfähig, d.h. können nicht
bestraft werden
Definition Jugendliche
→ vollendetes 14. bis vollendetes 18. Lebensjahr
→ sind beschränkt strafmündig, d.h. werden nach den
Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder nicht bestraft
Definition Heranwachsende
→ vollendetes 18. bis vollendetes 21. Lebensjahr
→ sind unbeschränkt strafmündig, d.h. werden bestraft nach den
Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder StGB
Definition Erwachsene
→ ab den vollendeten 21. Lebensjahr
→ sind unbeschränkt strafmündig, d.h. werden nach den StGB
bestraft
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