Private Güter
werden von privaten Haushalten und Unternehmen produziert
Öffentliche Güter
werden durch den Staat bereitgestellt bzw. produziert
z.B. Straßen, Verwaltung, Bildung…
Einnahme durch Gemeinden
Steuern
Gebühren und Beiträge
Zuweisungen (Investitionszuschüsse, Sozialhilfe)
Sonstiges z.B. Miete, Zinsen…
Beschaffung
Öffentliche Einrichtungen: Für eine Reihe von Gütern die Rolle eines Nachfragemonopolisten (Straßenbau)
Besonderheit: Formalisierte Verfahren der Beschaffung
Ablaufprozess einer öffentlichen Ausschreibung
Erreichbarkeit für Bürger-Mitarbeiterschaft
Zusammenarbeit mit Organisationseinheiten des gleichen Ressorts, mit Institutionen anderer Verwaltungszweige oder mit nichtstaatlichen Vollzugsträgern (letztlich also die Effizienz des behördlichen Leistungsgeschehens)
Bodenbezogene Standortparameter (wie etwa Grundstückskosten oder technische Grundstückeigenschaften)
E-Government
Meist keine Einzelabgeltung von Leistungen
Oft Angebotsmonopol, d.h. oftmals Abnahmezwang, nicht marktfähige Güter und kein Preiswettbewerb
Finanzierung meist über Steuern und Abgaben
Leistungsverpflichtung der Verwaltung
Abnahmepflicht für Verwaltungsleistungen
Keine Existenzbedrohung der Verwaltungseinheit
Öffentliche Verwaltungen sind zunehmend in öffentliche Unternehmen umgewandelt worden z.B. Post, Telekommunikation, Energie, Bahn
Ziel: Mehr Wettbewerbsorientierung
z.T. privatisiert oder Börsennotiert z.B. Telekom AG
In manchen Fällen wird die Privatisierung nicht / nicht vollumgänglich umgesetzt
Ziel: Wahrung sozialer/wirtschaftspolitischer Interessen z.B. Deutsche Bahn
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