Grundsatz der Wahrheit
Der Jahresabschluss ist innhaltlich und wertmäßig wahr u. fachgerecht zu erstellen.
Grundsatz der Richtigkeit
Der Jahresabschluss muss nach gültigen Regeln erstellt und alle dort erwähnten Werte objektiv nachprüfbar sein.
Die Daten müssen Wahr sein.
Grundsatz der Klarheit/Übersichtlichkeit
Der Jahresabschluss und die Buchführung müssen ordentlich gegliedert und vollständig sein. Buchungen dürfen nicht unkenntlich gemacht werden u. es besteht ein Verrechnungsverbot.
Keine Buchung ohne Beleg.
Alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und sachlich geordnet erfasst werden.
Grundsatz der Vollständigkeit
Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Recchnungabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge müssen vollständig erfasst werden. Der Wert der Eröffnungsbilanz muss mit dem Wert der vorangehenden Schlussbilanz übereinstimmen.
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