Erkundung von Böden - Auswertung von Karten
Erkundung von Böden - Geländebegehungen
Erkundung von Böden - Vernässung
Zeigerpflanzen lassen auf hoch anstehendes Grundwasser schließen
Allerdings können sich diese Pflanzen auch ansiedeln, wenn lehmigtonige, verdichtete (Roh-) Böden lange sich selbst überlassen bleiben
Es bilden sich Stauwasserhorizonte
Erkundung von Böden - Technische Aufschlußverfahren
Erkundung von Böden - Bodenprobe entnehmen
Erkundung von Böden - Rammsondierung
Bodenkennwerte: Korngrößenverteilung - Bennenung und Bereiche
Bodeneinteilung nach Korngröße
Blöcke [Y] >200 mm
Steine [X] 63-200 mm
Kies (grob, mittel, fein) [G] 2-63 mm
Sand (grob, mittel, fein) [S] 0,06-2 mm
Schluff (grob, mittel, fein) [U] 0,002-0,06 mm
Ton (Feinstes) [T] <0,002 mm
Blöcke, Steine, Kies und Sand -> Siebkorn, Grobkornbereich
Schluff und Ton -> Schlämmkorn, Feinkornbereich
Mit Hilfe der Siebanalyse überprüft
Bodenkennwerte: Korngrößenverteilung - manuelle Bestimmung
Bodenkennwerte: Korngrößenverteilung - bindige Böden und nichtbindige Böden
bindige Böden:
über 15 % feinkörnige Anteile unter 0,063 mm
nichtbindige Böden:
bis 15 % feinkörnige Anteile unter 0,063 mm
Bodenkennwerte: Korngrößenverteilung - eng- und weitgestufte Böden
eng- und weitgestufte Böden
Ungleichförmigkeitszahl U = d60 /d10
Krümmungszahl CC = (d30)² / d10 x d60
weitgestuft (flache Sieblinie): U > 6, CC =1 bis 3
enggestuft (steile Sieblinie)
intermittierend (abgetreppte Sieblinie)
-> Verdichtungs- und Tragfähigkeit
Einteilung grobkörniger Böden (Feinkornanteil <5 %)
Enggestuft: E, weitgestuft: W, intermittierend: I
Einteilung gemischtkörniger Böden
Feinkornanteil gering (5 – 15 %): U (Schluff) oder T (Ton)
Feinkornanteil hoch (>15 – 40 %): U* oder T*
z.B. GE, GW, GI oder SU, SU*, ST, ST*
Ermitteln Sie U für die markierten Kurven!
Bodenkennwerte: Kornform und Kornrauhigkeit
6 verschiedene Kornformen
6 verschiedene Rauhigkeiten
Bodenkennwerte: Konsistenz / Lagerungsdichte - Ermittlung mit Rammsonde
Bodenkennwerte: Konsistenz / Lagerungsdichte - Richtwerte für Schlagzahlen
Bodenkennwerte: Gehalt an organischer Substanz
Ermittlung durch Laborversuch Glühverlust
Probleme: Kristallwasser, Kohle
Erster Eindruck durch Augenschein
Struktur, Geruch, Farbe
abfalltechnisch problematisch ab 1 Masse-%
bautechnisch problematisch ab 2-3 Masse-%
vegetationstechnisch problematisch ab ca. 10 Masse-%
Bodenkennwerte: Frostempfindlichkeit
Klassifizierung nach ZTVE-StB 94/97
Bodenkennwerte: Verdichtbarkeit
Klassifizierung nach ZTVA-StB 94/97
Bodenkennwerte: mögliche Schütthöhe bei lageweisem Verdichten
Bodenkennwerte: Proctordichte - Bestimmung des Wassergehaltes eines Bodens bei maximaler Dichte
Boden wird in einem Zylinder durch ein Fallgewicht bei unterschiedlichen Wassergehalten verdichtet
Fallhöhe, Gewicht und Schlagzahl sind festgelegt
Bei einem bestimmten Wassergehalt wird die größte Dichte erreicht.
Das Diagramm zeigt für einen Boden…
100 % Proctordichte
bei 1,73 t/m³
und 12 % Wassergehalt.
Bodenkennwerte: Proctordichte - Voraussetzung für 100 % Proctordichte
optimaler Wassergehalt
optimale Lagendichte
geeignetes Verdichtungsverfahren
Bodenkennwerte: Proctordichte - 100 % Proctordichte bedeutet
maximal erreichbare Verdichtung
nicht unbedingt ausreichende Tragfähigkeit
höhere Verdichtung nur mit extremem Aufwand möglich, Risiko der Kornzertrümmerung
Bodenkennwerte: Tragfähigkeit
Plattendruckversuche mit leichter Fallplatte und Plattendruckgerät
Leichtes Fallgewichtsgerät zur Messung des dynamischen Verformungsmoduls (links) und Plattendruckgerät zur Messung des statischen Verformungsmoduls
Tragfähigkeit nichtbindiger Böden
stark abhängig von der Lagerungsdichte
Verdichtbarkeit setzt geeigneten Wassergehalt voraus (erdfeucht)
Locker gelagerte nichtbindige Böden: Gefahr von Setzungen
Durchnässte Böden: wenn nicht bzw. nur unzureichend verdichtbar, trocknen lassen
Zu trockene Böden: nicht ordnungsgemäß verdichtbar, dosiert befeuchten
Optimaler Einbauwassergehalt: Proctorversuch
Tragfähigkeit und Verdichtbarkeit bindiger Böden
stark abhängig vom Wassergehalt (Konsistenz)
Breiige und weiche bindige Böden müssen ausgetauscht werden
auch bei steifer Konsistenz nur mäßig tragfähig
bei starker Belastung oder Punktlasten (z.B. Einzelfundamente) sind baugrundverbessernde Maßnahmen erforderlich
Kalken verbessert die Tragfähigkeit bindiger Böden
Plattendruckversuche - leichte Fallplatte und Plattendruckgerät
Plattendruckversuche - leichte Fallplatte
Vorteile
geringer Platzbedarf
kurze Versuchsdauer
geringe Kosten
Nachteile
Plattendruckversuch ist genauer
Schichtdicke nur bis 25 cm
Bodenkennwerte: einfache Feldversuche Tragfähigkeit
Nachverdichtungsversuch (Bild 1)
Fahrversuch (Bilder 2)
Schrittgeschwindigkeit
max. 7,5 t
praktisch keine Verformung
Absatztest
bei Tennenbelag: max. 5 mm Eindruck
Bodensonde / Moniereisen (Bild 3)
Kraftaufwand sollte überall ähnlich hoch sein
müheloses Eindrücken ist verdächtig
Standsichere Böschungen - Einflussgrößen
Böschungswinkel
Bodenkennwerte
Wassergehalt des Bodens
Böschungshöhe
Lage in Einschnitt oder Damm
Bodenhorizonte / Bodenlagerung
Vegetation auf der Böschung
Wasserführung im Boden
Standsichere Böschungen - Böschungsneigung / Böschungswinkel
Böschungsneigung: Verhältnis Böschungshöhe zu Böschungsbreite als Bruch oder in Prozent
1:1 = 100 % = 45°
empfohlene maximale Böschungsneigungen:
Voraussetzung: Die Böschung ist jederzeit ausreichend entwässert!
Standsichere Böschungen - Bodenkennwerte
Scherfestigkeit – Maß der Festigkeit des Bodens, Maximalwert der Schubspannungen in der Bruchfläche
Summe aus Korngewicht, Reibung der Bodenpartikel und ihrer Haftfestigkeit (Kohäsion)
Die Kohäsion ist vor allem bei bindigen Böden in hohem Maße wasserabhängig
Die Scherfestigkeit hängt bei den meisten Böden vom Wassergehalt des Bodens ab
Standsichere Böschungen - Wassergehalt des Bodens
Standsichere Böschungen - Böschungshöhe / Lage in Einschnitt oder Damm
Böschungshöhe (1:n)
Böschungsneigungen bei schluffigem Sand* in Abhängigkeit von der Höhe in Einschnitt und Damm nach Empfehlungen der DGEG * und optimalen Bedingungen
Standsichere Böschungen - Bodenhorizonte / Bodenlagerung
Homogene Böden:
treibend: Bodengewicht, Auflast, Porenwasserüberdruck (Auftrieb/Strömung)
rückhaltend: Scherfestigkeit des Bodens
hangparallel geschichtete Böden
Standsichere Böschungen - Vegetation auf der Böschung
Standsichere Böschungen - Wasserführung im Boden
Baugrubenböschungen
DIN 4124 Baugrubenböschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
gilt für Baugruben und Gräben
Angaben zu erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung der Standsicherheit
60 cm breite lastfreie Schutzstreifen, wenn Böschung oder Baugrube begangen werden soll
angegebene maximale Böschungswinkel sind für dauerhafte Böschungen zu steil
Angaben zum Standsicherheitsnachweis sind auf dauerhafte Böschungen übertragbar
Standsicherheitsnachweis für Böschungen (Berechnung) ist erforderlich bei…
Böschungshöhe über 5,00 m
Böschungswinkel über 45 ° bei nicht- und 60 ° bei bindigen Böden
Befahren der Böschungskrone
Gefährdung von baulichen Anlagen
Aufschüttungen direkt neben der Böschung
Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte für Boden gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Vorsorgewerte = Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung von geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht („Besorgnisschwelle“)
Prüfwerte = Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt („Belastungsschwelle“)
Maßnahmenwerte = Werte, bei deren Überschreiten in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind
Umgang mit Bodenaushub - Was muss ich vor Baubeginn beachten?
Sind Bodenuntersuchungen notwendig, sollten diese möglichst früh in Auftrag gegeben werden, am besten schon bei der Erstellung eines Bauleitplanes, spätestens aber im Rahmen der Baugrunduntersuchung
Direkt danach sollten Sie einen geeigneten Verwertungsbetrieb suchen, um frühzeitig Detailfragen zu klären und eventuell Entsorgungsprobleme zu erkennen
Dabei können Sie zum Beispiel klären, welche Untersuchungen eventuell noch notwendig sind und welche Verfahren bei der Probennahme anerkannt werden
Die frühzeitige Recherche nach geeigneten Verwertungsbetrieben hilft, Verzögerungen zu vermeiden
Außerdem sparen Sie Kosten, weil sich die Preise für die Entsorgung von Bodenaushub teilweise erheblich unterscheiden
Informationen über regionale Verwertungsbetriebe erhalten Sie bei der zuständigen Abfallbehörde vor Ort
Im Fall von Altlastverdachtsflächen sollte ein nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz zugelassener Sachverständiger beauftragt werden
Umgang mit Bodenaushub - In welchen Fällen ist eine Untersuchung des Bodenaushubs erforderlich?
Chemische Untersuchungen sind erforderlich, wenn es Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte gibt
Dies ist zum Beispiel der Fall bei Böden in Gewerbe- und Industriegebieten, militärisch genutzten Böden, im Kernbereich urbaner und industriell genutzter Gebiete, in der Nähe von Altlasten oder bekannten Emittenten, in unmittelbarer Straßennähe, in Überschwemmungsgebieten und in langjährig als Haus- und Kleingarten genutzten Böden
Bodenaushub, der nicht untersucht werden muss, ist zum Beispiel solcher ohne Verdacht auf Schadstoffbelastungen oder Bodenaushub, der an dem Ort, an dem er ausgehoben wurden, wieder eingebaut wird (auch wenn er schadstoffbelastet ist)
Unabhängig von diesen Regelungen kann der jeweilige Entsorger (weitere) Untersuchungen auf privatrechtlicher Basis verlangen
Bei einer Wiederverwendung von Bodenaushub im Rahmen der Baumaßnahme liegen weder ein Entledigungswille und in der Regel auch kein Entledigungszwang gemäß § 3 Absatz 4 KrWG vor, daher stellt dieser keinen Abfall dar
Ein Entledigungszwang (und damit verbunden eine Deklarationspflicht inkl. analytischen Untersuchungen) liegt vor, wenn der Bodenaushub geeignet wäre, bei Wiederverfüllung gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden und eine solche Gefährdung nur durch eine Entsorgung nach den Vorschriften des KrWG und der auf Grund des KrWG erlassenen Rechtsverordnungen ausgeschlossen werden kann
In Zweifelsfällen ist dies von einem Sachverständigen abzuklären
Auch belasteter Bodenaushub kann somit in der Regel an identischer Stelle und Tiefenlage wieder eingebaut werden, wenn am Standort von einer allgemein erhöhten Hintergrundbelastung auszugehen ist (zum Beispiel im innerstädtischen Bereich)
Dies gilt auch für Bodenaushub, der zum Beispiel im Rahmen von Leitungs- oder Kanalbaumaßnahmen wiederverfüllt wird
Voraussetzung ist, dass der Aushub, die Lagerung und der Wiedereinbau das Material bezüglich seiner chemischen Zusammensetzung nicht verschlechtert haben
Eine Untersuchung auf Schadstoffe ist nur dann notwendig, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Wiedereinbau ein wirkungspfadbezogener Gefahrenverdacht vorliegt
Umgang mit Bodenaushub - Müssen auch kleine Mengen Bodenaushub beprobt werden?
Ja, wenn es Hinweise auf eine chemische Belastung gibt, ist auch bei kleinen Mengen wie bei einem Einfamilienhaus oder einer Anhängerladung eine Beprobung notwendig (siehe Frage "In welchen Fällen ist eine Untersuchung des Bodenaushubs notwendig?")
Um Untersuchungskosten zu sparen, können Kleinmengen jedoch vom Entsorger zunächst zentral gesammelt und dann gemeinsam beprobt werden, wenn dies der weiteren Entsorgung nicht entgegensteht
Die Größe des Sammelhaufwerks darf 500 m3 nicht überschreiten
Umgang mit Bodenaushub - Was kostet eine Untersuchung?
Die Kosten für Probenahme und Analytik können regional sehr unterschiedlich sein. Überschlägig können Sie bei der Untersuchung auf die Regelparameter von folgenden Schätzwerten ausgehen:
Anreise und Materialbereitstellung: 200,- bis 300,- Euro (abhängig von der Entfernung)
Probenahme: 100,- bis 150,- Euro je Mischprobe
Analytik nach Verfüll-Leitfaden und DepV: 300,- bis 350,- Euro je Laborprobe
Als Aushub wurde ein maximales Haufwerksvolumen von 500 m3 angenommen oder bei In-situUntersuchungen eine Fläche von 400 m2
Die ersten beiden Abschätzungen gelten für gering belastete Böden, deren Schadstoffbelastung höchstens die Z 1.2-Werte des Verfüll-Leitfadens erreicht
Die letzten beiden Abschätzungen ergeben sich für höher belastete Böden
Umgang mit Bodenaushub - Wie kann es sein, dass Doppelbeprobungen und Doppeluntersuchungen notwendig werden, und wie kann ich das vermeiden?
Die verschiedenen Entsorgungswege stellen unterschiedliche Anforderungen
Zeigt die Analyse, dass die Grenzwerte für den angestrebten Entsorgungsweg überschritten werden, müssen daher gegebenenfalls weitere Untersuchungen gemacht werden
Ein Beispiel: Sie planen, Ihren Bodenaushub in einer Grube zu verfüllen
Die Analyse ermittelt jedoch zu hohe Schadstoffgehalte in der bei diesem Entsorgungsweg zu untersuchenden Kornfraktion kleiner als 2mm
Sie müssen ihren Boden also auf eine Deponie bringen – und damit ist die Untersuchung des Gesamtbodens (also auch der Anteile > 2mm) auf die Schadstoffe notwendig, die in der Deponieverordnung vorgegebenen sind
Hinweis: Im Einzelfall können Untersuchungen der Fraktion kleiner als 2mm für eine Deponierung anerkannt werden
Ob die zusätzlichen Parameter der Deponieverordnung untersucht werden müssen, entscheidet der Deponiebetreiber, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt
Um Doppeluntersuchungen möglichst zu vermeiden, gehen Sie folgendermaßen vor:
Lassen Sie den Gutachter festlegen, welche Parameter erfahrungsgemäß oder aufgrund von Ergebnissen der Voruntersuchungen relevant für die Einstufung sein werden
Nur diese Werte lassen Sie im ersten Schritt untersuchen
Nachdem der Entsorgungsweg geklärt ist, lassen Sie die weiteren Parameter in der für den Entsorgungsweg vorgeschriebenen Korngrößenfraktion bestimmen
Umgang mit Bodenaushub - Wie muss ich mit anfallendem Bodenaushub umgehen?
Dies ist abhängig von der Art des Bodens und den möglichen Schadstoffgehalten:
Die oberste Bodenschicht (Mutterboden) ist wieder zum gleichen Zweck als Mutterboden zu verwenden (vgl. § 202 BauGB)
Unbelasteten (Unter-)Boden sollten Sie vorrangig auf der Baustelle wiederverwenden
Falls er dort und auch andernorts nicht wiederverwendet werden kann, kann er zum Beispiel in Gruben verfüllt werden. Dafür sind keine Analysen erforderlich, allerdings muss die "Verantwortliche Erklärung" ausgefüllt werden, die Sie beim Verfüllbetrieb erhalten. Eventuell verlangt jedoch der Grubenbetreiber Analysenergebnisse
Gering belastete Böden werden zum Beispiel in Gruben, Tagebauen oder Brüchen verfüllt oder in technischen Bauwerken verbaut
Höher belastetes Material muss auf einer Deponie entsorgt werden
Die Kriterien für die verschiedenen Entsorgungswege sind im Verfüll-Leitfaden (Anlagen 2 und 3), der LAGA M 20 (1997, Tabelle II.1.2-1) oder der Deponieverordnung (Anhang 3, Tabelle 2) definiert
Bei Verdacht sind darüber hinaus weitere Schadstoffe zu untersuchen, die nicht in diesen Regelwerken genannt sind
Die Untersuchungsberichte legen Sie bitte dem Entsorgungsbetrieb vor
Bei einer Verfüllung benötigen Sie zusätzlich die "Verantwortliche Erklärung", die Sie beim Verfüllbetrieb erhalten Bei einer Deponierung ist neben den Untersuchungsberichten die "Grundlegende Charakterisierung" erforderlich
Umgang mit Bodenaushub - Wie muss ich mit Bodenmaterial mit geogen oder großflächig siedlungsbedingt erhöhten Stoffgehalten umgehen?
Es gibt drei Entsorgungswege. Welcher Weg möglich ist, hängt von der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung des Bodenmaterials ab. Die Entscheidung trifft die zuständige Abfallbehörde vor Ort
A) Umlagerung Von einer Umlagerung spricht man, wenn Bodenmaterial anderswo auf einen Boden aufgebracht oder in die durchwurzelbare Bodenschicht eingearbeitet wird
Diese Möglichkeit besteht in der Regel für Mutterböden oder kulturfähige Unterböden
Die Umlagerung findet innerhalb des Gebietes mit erhöhten Schadstoffgehalten statt, wobei die Belastung von Natur aus vorhanden oder siedlungsbedingt entstanden sein kann
Wichtig ist, dass der Boden am Aufbringort dadurch weder in seinen Funktionen noch in seinen Schadstoffgehalten beeinträchtigt wird
Karten mit natürlich vorhandenen (geogenen) Schwermetall-Gehalten im Boden finden Sie im UmweltAtlas Bayern
Rechtlicher Hintergrund: Für Böden aus Gebieten mit erhöhten natürlichen ("geogenen") Belastungen sind die Vorgaben der BBodSchV einzuhalten (§ 12 Abs. 10): Danach sind in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten (Kriterium: Schadstoffbelastung größer als der Vorsorgewerte der BBodSchV) Verlagerungen von Bodenmaterial innerhalb des Gebiets zulässig
Dies gilt auch für Gebiete mit großflächig siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten (§ 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV)
Bodenfunktionen dürfen dadurch aber nicht beeinträchtigt werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Buchst. b und c des BBodSchG)
Die Schadstoffsituation am Aufbringort darf ebenfalls nicht nachteilig verändert werden
Gebiete erhöhter Schadstoffgehalte kann die zuständige Behörde festlegen
Aber auch wenn eine solche Gebietsfestlegung nicht erfolgt ist, kann eine Aufbringung möglich sein (§ 12 Abs. 10 Satz 1 BBodSchV)
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Bodenumlagerung innerhalb eines Gebietes mit erhöhten Schadstoffgehalten stattfinden soll und die übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 10 Satz 1 BBodSchV vorliegen
B) Verwertung in technischen Bauwerken und Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen Wenn eine Umlagerung nicht möglich ist, kann der Boden auch in Lärmschutzwällen oder anderen technischen Bauwerken verwendet oder in Gruben, Brüchen und Tagebauen verfüllt werden
Dies hängt von seiner bautechnischen Eignung und von der Schadstoffbelastung ab. Für Verwertungsmaßnahmen in technischen Bauwerken gilt die LAGA M 20(1997), für Verfüllungen der Verfll-Leitfaden
C) Entsorgung Ist weder eine Umlagerung noch eine Verwertung des Bodens möglich, muss er auf einer Deponie entsorgt werden
Je nach Belastung stehen dafür Deponien der Klassen 0, I, II oder III zur Verfügung (Deponieverordnung).
Umgang mit Bodenaushub - Wie muss ich mit humusreichen Böden umgehen?
Baumaßnahmen in Bereichen mit humusreichen Böden (Humusgehalt über 8 %) sollten Sie möglichst vermeiden, da solche Böden in der Regel ökologisch sehr wertvoll sind und zudem bei der Entsorgung zu Problemen führen können
Zu humusreichen Böden zählen vor allem anmoorige Böden und Moorböden, also zum Beispiel Böden in ehemaligen Auen, entlang von Flüssen und Bächen und in Feuchtgebieten
Generell gibt es drei Entsorgungswege
Welcher Weg möglich ist, hängt vom Humusgehalt, der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung des Bodenmaterials ab
Die Entscheidung trifft die zuständige Abfallbehörde vor Ort
A) Umlagerung
Sind Baumaßnahmen unumgänglich, sollten Sie den Aushub möglichst vor Ort wieder einbauen
Dabei wird das Material auf bewachsenen Boden ausgebracht oder eingearbeitet
B) Verwertung
Humusreicher Boden kann zur Herstellung von Bodensubstraten verwendet werden
Ebenfalls möglich ist der Einbau in Dämmen und anderen technischen Bauwerken
Die Voraussetzung dafür: Er ist ausreichend standfest und lässt keine Sackungen befürchten
Auch der Einsatz in Rekultivierungen ist möglich, ebenso die Überdeckung von Bauwerken wie Tiefgaragen oder Lärmschutzwällen
Dagegen darf humusreiches Material nicht unter- der durchwurzelbaren Bodenschicht verwendet werden
Eine Verfüllung in Gruben ist also nicht zulässig
Dies gilt für Böden mit mehr als 8 % Humus
Eine Ausnahme sind Rekultivierungen
Weniger humusreiche Böden, also mit 2 bis 8 % Humus, können im Einzelfall verfüllt werden
Fragen Sie hierzu Ihr Wasserwirtschaftsamt
Voraussetzung für alle Verwertungen ist die Einhaltung der entsprechenden Schadstoffgrenzwerte (Bundes-Bodenschutzverordnung, Bioabfallverordnung (bei Herstellung von Bodensubstraten mit Kompost), Düngemittelverordnung (bei Verwertung in der Landwirtschaft))
Bitte nehmen Sie für die Entsorgung überschüssiger Mengen, die verwertet werden können, frühzeitig Kontakt mit Verwerterbetrieben auf, also mit Landwirten, Erdenwerken, Kompostieranlagen oder Erwerbsgärtnereien
In der Regel macht das Ihr Entsorgungsunternehmer
C) Entsorgung
Ist weder eine Umlagerung noch eine Verwertung des Bodens möglich, können humose Böden auf DK-0-Deponien abgelagert werden
Kriterium ist der sogenannte TOC-Wert, also der Gehalt an organischem Kohlenstoff, der nicht über 6 % liegen darf (das sind umgerechnet 8 % Humus)
Sehr humusreiche Böden müssen, wenn sie zugleich so hoch schadstoffbelastet sind, dass keine Verwertung möglich ist, auf Deponien der Klassen I oder II (Anhang 3, Tabelle 2, Fußnote 2 oder Anhang 3, Nr. 2, Satz 11 DepV) und in Ausnahmefällen sogar verbrannt werden
Vorher ist jedoch zu prüfen, ob die Schadstoffe oder der Humusanteil durch eine Aufbereitung verringert werden können
Der Humusgehalt und der Gehalt an abbaubaren Schadstoffen können durch Behandlung in Bodenbehandlungsanlagen gesenkt werden, so dass nach der Behandlung eventuell doch eine Verfüllung möglich ist
Umgang mit Bodenaushub - Was kostet die Verwertung und Beseitigung von Bodenaushub?
Die Kosten für die Entsorgung von Böden sind regional sehr unterschiedlich
Als Schätzwert können Sie ungefähr folgende Preisspannen veranschlagen, wobei Sie noch die Kosten für Verladung und Transport hinzurechnen müssen
Für Böden mit Bauschuttanteilen, humusreiche und pastöse oder flüssige Böden müssen Sie bei Gruben, Brüchen und Tagebauen mit deutlich höheren Preisen rechnen
Mutterboden liegt im Preisbereich von Z 0
Er darf allerdings nicht überall angenommen werden
Ihr jeweiliger Entsorger gibt Ihnen hierzu Auskunft
Ein Kubikmeter Boden wiegt ungefähr 1,6 bis 1,7 Tonnen
Dieser Wert kann jedoch je nach Bodenart nach oben oder unten auch abweichen
Kategorie / Bruttopreise [€/t]
Z 0 / 2 - 10
Z 1.1 / 7 - 14
Z 1.2 / 8 - 21
Z 2 / 9 - 35
DK 0 / 10 - 25
DK I / 45 - 80
DK II / 60 – 120
Bodenschutz auf der Baustelle - Was passiert im Porenraum des Bodens, wofür wird er gebraucht?
Zentrales Ziel: Erhalt des Porenraums des Bodens
Speichern und Austausch von Luft und Wasser
Speichern und Austausch von Nähr- und Schadstoffen
Raum für Pflanzenwurzeln
Lebensraum des Bodenlebens
Bodenschutz auf der Baustelle - Befahr- und Bearbeitbarkeit von Böden
DIN 18915: Bearbeitbarkeit und Befahrbarkeit von Böden
Wovon hängt es ab, ob ein Boden ohne Gefügeschädigung befahren werden kann?
Woran erkennt man, dass ein Boden ohne Gefügeschädigung befahren werden kann?
Bodenschutz auf der Baustelle - Arbeitsschritte der Spatendiagnose
Bodenschutz auf der Baustelle - Spurtypen
Bodenschutz auf der Baustelle - Wurftest von Spurtypen
Bodenschutz auf der Baustelle - günstige und ungünstige Merkmalseigenschaften
Bodenschutz auf der Baustelle - Maßnahmen zur Verbesserung der Befahrbarkeit
in Abhängigkeit von Bodengruppe, Bodenzustand sowie vorgesehener Dauer und Intensität der Belastung
belastbare Vegetation belassen
Reifendruck regulieren
Lastverteilungsplatten
Baustraßen, bestehend aus Geotextil, mind. GRK 3, und FSS
Baustraßen mit gebundenen Tragschichten
Oberboden bei Betrieb > 6 Monate vor dem Bau von Baustraßen entfernen
Baustraßen ausreichend dimensionieren und instand halten
Bodenschutz auf der Baustelle - Bodenverdichtungen beheben
Reißzahn (Bagger)
Heckaufreißer
Spatenmaschine
Stechhublockerer
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