Funktionen von Treppen
Überwindung von Höhenunterschieden
Verbindungen herstellen
Flächen erschließen und gliedern
Räume bilden
Aufenthalt ermöglichen
Repräsentieren
als Stellplatz für Kübelpflanzen dienen
Zugänge in Abhängigkeit vom Steigungswinkel
einläufige Treppe
zweiläufige Treppe
(im Treppenlauf ist ein Podest eingefügt)
gewinkelter Treppenlauf
(der Richtungswechsel erfolgt über ein Podest)
gewendelter Treppenlauf
(der Richtungswechsel erfolgt innerhalb der Treppe)
Steigung und Schrittmaß
Podeste
Schrittwechsel auf Podesten
Stufen
Gründungen
Fundamente
Grundsatz: Gesonderte Fundamente ausbilden!
Grundsatz: Fundamente frostsicher herstellen!
Vollfundament aus Beton (C 20/25), bei längeren Treppen Fundamentsohle abgestuft, mit Einkornmörtel und Haftschlämme
Fundamenttiefe frostfrei (80 cm), evtl. Kombination aus Betonfundament (60 cm) und Tragschicht aus frostfreiem Schotter (20 cm)
Streifenfundament
Stufen aufgemörtelt mit Einkornmörtel und Haftschlämme
Betonfundament C 25/30 80 cm tief, ca. 30 cm breit
Bei breiteren Treppen sind ggf. Zwischenfundamente erforderlich
Sonderfall: unstarre Fundamente
Streifenfundament aus Beton unter der Antritts- und Austrittsstufe
übrige Stufen auf unstarrem Fundament (z. B. Kies-Sand-Gemisch), 40 cm stark
in Hausgärten
Einpassung ins Gelände und Begehbarkeit von Treppen
kein gleichmäßiger rhythmischer Wechsel zwischen Treppen und Podesten
= nicht optimal bei gleichmäßig ansteigendem Gelände
gleiche Treppenlänge von Podest zu Podest = besser
von unten nach oben abnehmende Treppenlänge von Podest zu Podest = optimal
Treppenwege
Lage der Treppe „auf der Böschung“, Fundamente ggf. sichtbar
Treppenwangen
Gestaltungfragen an Treppen
Treppe und Stützmauern in einer Linie bewirken eher eine optische Trennung der Ebenen unterhalb und oberhalb der Treppe anstatt ihre Verbindung
Die Verbindung wird optisch durch Vorsetzen oder Zurücksetzen des Antritts verbessert
Antrittsstufe oder untere Stufen sollten, wo möglich, optisch betont werden
Strenge Seitenlinien können durch Versatz der Stufen aufgelöst werden
Treppen als Gefahrenstellen
Unfälle auf Treppen sind häufig
88 % der Unfälle auf Treppen ereignen am Anfang oder am Ende einer Treppe
Treppen als Gefahrenstellen - Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflichtig ist, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält
Gefährlich ist eine Stelle, deren Beschaffenheit die Möglichkeit eines Unfalls auch dann nahelegt, wenn der Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung und der gebotenen Aufmerksamkeit die Gefahr nicht richtig erkennen kann und sich auf sie nicht ohne weiteres einzustellen vermag
Regelwerke zur Sicherheit von Treppen
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zum Beispiel:
ASR A1.8 „Verkehrswege“ und der
ASR A2.1 „Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände“
ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
Regelwerk der Gemeindeunfallversicherungen (GUV) für öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel:
BGI/GUV-I 561 Information Treppen
DGUV 81 Unfallverhütungsvorschrift Schulen
DGUV 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
Bauliche Details an Treppen mit Bezug zur Sicherheit
ausreichender Rutschwiderstand
gleichmäßige, angemessene Steigung
ausreichende Auftrittstiefe
Erkennbarkeit der Stufen
Geländer, Handläufe, Absturzsicherungen
Höhe von Absturzsicherungen und Geländern
Handläufe sollen etwa 85 cm hoch und durchgehend sein sowie mindestens 30 cm über die Antrittsund die Austrittsstufe hinausragen
Geländer, Handläufe, Absturzsicherung
Runde Handläufe sind besonders griffsicher
Empfohlene Querschnitte für Handläufe
Das Umgreifen rechteckiger Profile wird durch abgerundete Kanten verbessert
Rutschsicherheit
Messung bei Fußgängerverkehr:
SRT-Verfahren
oder Begehungsverfahren (GUV-R 181)
In öffentlichen Bereichen sollen Außentreppen und Eingangsbereiche Rutschsicherheit R 11 / R 10 V4 aufweisen
Treppen im öffentlichen Bereich sollten aus Sicherheitsgründen mit Entwässerungsrinnen versehen werden
Treppen im öffentlichen Bereich müssen mindestens an der ersten und der letzten Stufe markiert werden
Sonderfall Treppe am Gebäudezugang
bei alleinigem Zugang oder Fluchtweg ist DIN 18065 (Hochbaunorm) zu beachten
Schrittmaßregel ist zwingend anzuwenden
nutzbare Breite muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen, mindestens 100 cm, bei 2 und weniger Wohnungen 80 cm
Handlauf zwingend, ggf. beidseitig
Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt
zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichender Treppenabsatz anzuordnen, Podesttiefe mindestens 2,5-3 Auftritte
bautechnische Einbindung in Abdichtung, Spritzwasserschutz und Dämmung des Gebäudes erforderlich
Blockstufe, Begriffe
Stufenquerschnitte
Treppe aus Blockstufen mit Drainbetontragschicht
Treppe aus Blockstufen mit vorbetonierter Rohtreppe aus Normalbeton
Treppe aus Legstufen mit vorbetonierten Zahn-/Treppenbalken
Einbau von Blockstufen auf Rohtreppe mit Mörtelstreifen aus Verlegemörtel in Laufrichtung
Vorteile von Mörtelstreifen
Entwässerung der Konstruktion, Blockstufen können abtrocknen
Zwängungen werden reduziert, Risse werden vermieden
Hinweise: Rohtreppe mit Gefälle ausbilden, bei größeren Anlagen und stärkerer Nutzung Anker einbauen
Entwässerung von Treppen - Streifenfundament Antrittsstufe und Rinne oberhalb
Entwässerung bei Zulauf von Oberflächenwasser und stehendem Wasser im Boden
Aufkantung gegen seitlichen Wasserablauf
Ausführung bei Rohtreppen und verputzten oder verkleideten Treppenwangen
Legstufen auf Vollfundament
Bezeichnung der Teile einer Treppe aus Legstufen
Legstufen mit Drainagematte
Stellstufen
Einzelstufen aus Cortenstahl
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