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10.1 Psychosomatische Rehabilitation

CK
by Christin K.





Wie kann man Reha von einer Krankenhausbehandlung abgrenzen?


Wie unterscheiden sich Akutbehandlung und Rehabilitation?

Unterschied zur Krankenhausbehandlung

  • -  Kein spezielles von psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken differenziertes Diagnosespektrum (ca. 90% leiden an primär psychischen Erkrankungen)

  • -  Unterschiedliche Zugangswege: Krankenhaus durch ärztliche Einweisung, Rehabilitationsbereich nach Antragstellung durch Patienten und Prüfung durch Kostenträger

  • -  Unterschiede im Krankheitsstadium: Rehabilitation auf Behandlung von Patienten mit chronischen Erkrankungen spezialisiert

  • -  Rehabilitationsbehandlung: Überwindung von Krankheitsfolgen bei chronischen Störungen sowie Reduktion von Funktionseinschränkungen und die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben und im Alltag

  • -  Psychosomatische Rehabilitation: interdisziplinärer Behandlungsansatz, Psychotherapie zentraler Aspekt

  • -  Hoher Spezialisierungsgrad der Kliniken, bundesweit gesteuerte indikations- und problemspezifische Zuweisung

    der Rentenversicherungsträger

  • -  Begriff „Psychiatrie“ (Akutbehandlung) ist sehr stigmatisiert, Psychosomatik weniger, der Begriff Soma

    erleichtert es einigen Pat. auch Zugang in den psychischen Bereich zu bekommen


  1. Unterscheidung von Akutbehandlung und Rehabilitation

    • -  Unterschiedlicher Rehabilitationsbegriff je nach Kostenträger

    • -  Rentenversicherung: Erhalt bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

    • -  Gesetzliche Krankenversicherung (bei Menschen, die noch nicht erwerbstätig waren, z.B. Studenten, oder

      Rentnern): Gesundheitliche und soziale Integration der Patienten

      Gesetzliche Ebene (§ 107 SGB V)

      (1) Krankenhäuser im Sinne dieses § sind Einrichtungen, die

      1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,

      2. fachlichmedizinisch unter ärztlicher Verantwortung stehen, über ausreichend ihrem Versorgungsauftrag

        entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich

        anerkannten Methoden arbeiten,

      3. mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen, Pflege, Funktions und medizinisch technischem Personal

        darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztlich pflegerische Hilfsleistungen Krankheiten der Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisen, und in denen

      4. Patienten gepflegt und untergebracht werden können

  2. (2) Vorsorge oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzbuches sind Einrichtungen, die

    1. der stationären Behandlung der Patienten dienen, um

    a.

    b.

    eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken (Vorsorge) oder

    eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder einer Verschlimmerung zu verhüten (Rehabilitation)

    1. fachlich medizinisch unter ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patienten vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige oder seelische Einwirkungen zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr und Heilungskräfte zu helfen und in denen

    2. Patienten untergebracht und verpflegt werden können.




Wann entscheidet man sich für eine stationäre, wann für eine ambulante Reha?

  • -  Stationäre Rehabilitation ist insbesondere dann indiziert, wenn Patienten aufgrund ihrer Erkrankung vor einer drohenden Erwerbsunfähigkeit stehen, wenn Abstand vom privaten bzw. beruflichen Umfeld therapeutisch angezeigt ist, bei chronifiziertem Problemverhalten bzw. Vermeidungsverhalten und bei hoher somatischer Komorbidität

    - Kontraindikationen: akute Psychosen und chronische psychotische Prozesse, manifeste Suizidalität, stoffgebundene Abhängigkeitserkrankungen (nach Abstinenz kann man in Reha Behandlung) oder fremdgefährdendes dissoziales Verhalten, unzureichende Integration in die therapeutischen Maßnahmen, ausgeprägte Pflegebedürftigkeit, Indikation für kurative Behandlung im Krankenhaus

  • -  Psychosomatische Rehabilitation wird weitgehend stationär erbracht

  • -  ganztags ambulante psychosomatische Rehabilitation wird von Kostenträgern ambivalent gesehen

  • -  Behandlungsergebnisse unterscheiden sich nicht

  • -  Noch keine systematische Nutzung der Wohnortnähe für arbeitsplatznahe Rehabilitation

    - bspw. externe Belastungserprobungen im Rahmen von MBOR

  • -  Bsp. manchmal ist es der Physiotherapeut der bemerkt, dass der Pat. aus seinem Umfeld raus muss um mit

    seiner Schmerzstörung zurecht zukommen vs. Gegenbeispiel, wenn Pat. wieder eine Reha anstreben wegen des sehundären KH-Gewinns (Freunde/Gleichgesinnte finden etc.)

    → Ergebnisse ermutigen, den Rahmen zu flexibilisieren und kooperative Behandlungsstrategien mit den Leistungsträgern (RV, KV), den Arbeitgebern und der Agentur für Arbeit zu entwickeln.

  • -  Ambulante Rehabilitation ist insbesondere dann indiziert, wenn häusliches Umfeld, Angehörige und Arbeitsumfeld als Ressource für die Maßnahme dienen können

    - Kontraindikationen: starke somatische Komorbidität, ausgeprägte Notwendigkeit einer Strukturierung des Tagesablaufs, intensive Weiterführung der beruflichen Aktivitäten neben der ambulanten Rehabilitation, fehlende emotionale Stabilität, Weiterführung von selbstschädigendem Verhalten, häufig notwendige Krisenintervention, Maßnahmen, die ein stationäres Setting erfordern

  • -  wir brauchen ein ambulantes System was interdisziplinär aufgestellt ist, das finden wir in Stadt-Staaten häufig in ländlichen Regionen ist die ambulante Reha-Versorgung eher dünn

  • -  im ambulantes System muss auch noch mehr darauf eingegangen werden, wie man die Wechselwirkungen die aus dem häuslichen kommen besser bewältigen kann z. B. Essstörungen


Es gibt häufig Motivationsproleme in der psychosomatischen Reha. Welche? Wie kann man darauf reagieren?

Ursachen von Motivationsproblemen

  • -  Ängste vor Stigmatisierung

  • -  Angst vor längerem Aufenthalt außerhalb des häuslichen Umfelds

  • -  Hoffnung auf rein organmedizinische Behandlung z. B. eine Tablette die hilft

  • -  Überforderung, da traditionell asymmetrische Arzt-Patienten-Beziehung bevorzugt, in Klinik aber eine

    selbstverantwortliche, gleichberechtigte Behandlung angestrebt wird - z. B. „die können mich dort durchschauen!“ - oder auch Angst vor einer asymmetrischen Beziehung in der Klinik - Schwellenproblematik: in die Psychosomatik rein braucht es Unterstützung und beim wieder raus auch

    → Unterschiedliche, meist unspezifische Vorbereitungsmaßnahmen: - Informationsgespräche mit behandelndem Arzt - Beratungen durch ambulanten Psychotherapeuten - Gespräche mit Sozialdiensten im Krankenhaus, Vertretern der Krankenkassen bzw. der Agentur für Arbeit - Schriftliches Informationsmaterial der Kostenträger und der Klinik

    In den ersten Tagen nach Aufnahme

  • -  Information über das Behandlungsspektrum und therapeutische Behandlungsprinzipien (z. B. Bezugstherapeutensystem)

  • -  Patientenschulungen

  • -  Motivierende Gespräche

  • -  wichtig am Anfang aufzuklären und die Pat. nicht einfach überall reinzuschmeißen

  • -  Wirksamkeit von strukturierten prästationären Vorbereitungsmaßnahmen bislang kaum evaluiert - Bischoff et al. (2005): Wissenszuwachs und Verringerung der Anspannung der Patienten, kein Effekt auf

    Therapiemotivation und Behandlungserfolg




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Christin K.

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