Gedankenexperiment
Darf der Referendar eine solche Unterrichtseinkeit durchführen?
darf ich politische Symboliken, die verfassungsfeindliche Organisationen umfassen im Unterricht thematisieren?
Darf ich meine eigene politische Meinung sagen?
Muss ich “neutral” bleiben wenn mich sus nach meinem Standpunkt fragen?
Haben bildungspolitische Fragen, die in der Gesellschaft diskutiert werden Auswirkungen auf meinen Unterricht?
Genese des Beutelsbacher Konsens
keine gemeinsame Grundlage zu Zielen und Aufgaben von politischen Bildungsprozessen
Ursache für die Polarisierung war der massive Eingriff politischer Akteure in das Feld politischer Bildung (Gagel 1996)
Im Vordergrund stand die Frage “welche politische Bildung gefördert werden sollte. Der Streit um die politische Bildung wurde zum Streit über die Inhalte” (Gagel 2005)
Die 3 Grundsätze des Beutelsbacher Konsens
Überwältugungsverbot
Kontroversgebot
Schülerorientierung
Überwältigungsverbot
“Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschten Meinungen zu Überrumpeln und damit an der “Gewinnung eines selbstständigen Urteils” zu hindern.”
LKs dürfen SuS nicht ihre Meinung aufzwingen sondern sollen SuS in die Lage versetzen mithilfe des Unterrichts ihre eigene Meinung bilden zu können -> Mündigkeit
Kontroversitätsgebot
(Auch: Gegensätzlichkeit)
“Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen”
Themen sollen kontrovers dargestellt und diskutiert werden wenn es in der Wissenschaft und Politik so erscheint -> freie Meinungsbildung
Meinung der LK ist in dem Fall unerheblich, allerdings ist das kein Neutralitätsgebot
Schülerorientierung / Interessenorientierung
“Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenslage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.”
SuS sollen in der Lage sein sich in die politische Lage der Gesellschaft zu versetzen, die eigene Position zu analysieren und sich am politischen Prozess aktiv zu beteiligen. Sie sollen die politische Lage im Sinne der eigenen Interessen beeinflussen.
Erweiterung von Schüler*inneninteresse
Solidarität: für sich und andere eintreten
Bürgerinnenleitbilder - Bezug erkennbar: Aktiv, interventionsfähig, reflektierte Zuschauer, Desinteressierte
Neutralität?
Neutralität ist nicht gleich “politisch neutral”, indifferent oder relativistisch
Demokratischer Erziehungs- und Bildungsauftrag
DK: der BK bestimmt polit. Lehr- und Lernprozesse in der Schule als “pädagogische Situationen”. Er ist Professionsstandard für Lehrer*innen
Das Lernen der Sus im Mittelpunkt
Polit. Lernprozesse werden “verstanden als pädagogisch begleitetes Selbstwerden der Lernenden”
Eine Einigung war möglich, dass die Lernsituation eine päd. Situation sei, in welcher Lernende ihre Entfaltung ermöglicht wird
Der Beutelsbacher Konsens ist normativ
Viel verstehen von Neutralität als Lehrer reflektieren, denn:
“politische Bildung versteht sich als Teil einer demokratischen politischen Kultur. Sie will mit pädagogischen Mitteln an der Erhaltung und Weiterentwicklung der Demokratie mitwirken, die nur demokratisch verfasste Gesellschaften können pädagogisch intendierte Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler akzeptieren.”
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